Oder auch Wirkungsorientierung. Budgetausgaben im öffentlichen Dienst müssen also einen gewissen Zweck erfüllen bzw. eine Wirkung erzielen.
Wenn also eine Gemeinde beschließt, wir sehen einen Nutzen darin, unsere ortsansässigen Vereine zu unterstützen, Klimaschutzmaßnahmen zu setzen, Sozialleistungen auszuzahlen, uvm. dann kann man das auch tun, wenn es nicht sparsam und wirtschaftlich ist…..
Um jedoch auch den erzielten Zweck messen zu können, sind Vorgaben notwendig. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Subvention oder Förderung ausbezahlt werden. Wer hat Anspruch auf Sozialleistungen, etc. Die Politik ist also gefragt, was will ich unterstützen, was will ich erreichen und hat die Vorgaben diesbezüglich zu beschließen. Die Gemeindeverwaltung arbeitet dass dann nur mehr aufgrund der Vorgaben ab.
Es gibt im öffentlichen Dienst natürlich auch Ausgaben, die man nie wieder hereinbekommt. Aber das ist auch in Ordnung, wenn es einem festgelegten Zweck dient. Sei es Armut zu vermeiden, das Sozialleben zu unterstützen, das Klima zu schützen oder ähnliche gesellschaftspolitischen Ziele budgetär zu unterstützen.
Hier passiert natürlich sehr vieles auf Bundesebene, doch auch auf Gemeindeebene gibt es immer wieder kleine Schrauben an denen man drehen kann, wenn man will. Unser letztes Projekt diesbezüglich war die Einführung des Heizkostenzuschusses der Marktgemeinde Vösendorf.
Ist das sparsam? Nein.
Ist es wirtschaftlich? Zumindest nicht direkt. Der Ausgabe steht kein unmittelbarer Erfolg entgegen.
Ist es zweckmäßig? Um sozial schwachen Vösendorfern eine warme Wohnung in der kalten Jahreszeit zu verschaffen, ja unbedingt.
Ihr seht also, bei der Budgetverwaltung von Steuergeldern gibt es einiges zu beachten. Es gibt noch ein paar andere Budgetgrundsätze, die aber eher selbsterklärend sind. Alle Budgetgrundsätze könnt ihr hier nachlesen.
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