Zuständigkeit Gemeinderat

Etwas was ich ganz zu Beginn meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst gelernt habe war, wenn dir jemand Arbeit gibt, prüfe als allererstes ob du überhaupt zuständig bist! Wenn nicht, dann retourniere den Auftrag an den Einbringer. Im besten Fall mit einem Hinweis, wohin er sich richtigerweise zu wenden hat.

Das war allerdings nur die erste von vielen Regeln, an die man sich zu halten hat. Auch die Art wie Ansuchen eingebracht werden, ist genormt. Genau so wie die Abläufe – wer in welcher Reihenfolge zu informieren ist. Ab welchen Betragsgrenzen, welche Formulare zusätzlich auszufüllen sind. Und vieles mehr. Und alles ist irgendwo geregelt. In einem Gesetz, einer Richtlinie und/oder einer Durchführungsbestimmung. Bekommt man ein neues Aufgabengebiet, werden zuerst einmal die geltenden Grundlagen gelesen.

Deshalb ist es für mich auch keine Überraschung gewesen, dass auch Gemeinderatssitzungen genormt sind. Es gibt eine Tagesordnung, Wortmeldungen sind nur zu den Tagesordnungspunkten zulässig, alle Punkte müssen in der Gemeindevorstandssitzung vorbesprochen werden (Ausnahme Dringlichkeitsanträge), die Tagesordnung legt der Bürgermeister fest, ebenso wie die Spielregeln (Sitzungspolizei), es müssen zwei Drittel der Gemeinderäte anwesend sein um beschlussfähig zu sein und es braucht eine einfache Mehrheit (mehr als 50%) für einen Beschluss, es gibt ein Protokoll, es gibt einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil, usw. Alles was man dazu wissen muss, kann man natürlich in einem Gesetz nachlesen – NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F (in der gültigen Fassung)

Zur Vorbereitung der Sitzungen bekommen die Gemeinderäte die  Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten zur Verfügung gestellt. Das meiste ist im Session Net zu finden (ein Online Tool auf welches man auch von zu Hause aus Zugriff hat), manches ist aber auch zu groß (Dateigröße), das kann man sich dann vor Ort in der Amtsleitung anschauen. Und Rechnungsabschluss, Voranschlag und Nachtrags-Voranschlag werden per Mail versandt.

Da die Tagesordnung der Bürgermeister mit der Amtsleitung festlegt, gibt es dabei auch keine Zuständigkeitsprobleme. Bei den Dringlichkeitsanträgen ist das was anderes. Diese werden meistens von der Opposition eingebracht und sollten sich im besten Fall auf ein Thema im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates beziehen und dringend sein. Anträge die zum Beispiel nicht Vösendorf betreffen, gehören nicht in eine Gemeinderatssitzung von Vösendorf. Und Dinge die erst in ein paar Monaten relevant sind, sind nicht dringend.

Was in der neuen Legislaturperiode neu aufgetreten ist, waren Dringlichkeitsanträge, die zwar einen Mitarbeiter der Gemeinde betroffen haben, aber nicht bezüglich einer Angelegenheit die im Zuge seiner Tätigkeit für die Gemeinde erfolgt ist. Und nein, der Gemeinderat ist nicht dafür zuständig was die Gemeindemitarbeiter tun, wenn sie nicht im Dienst sind. Der Gemeinderat ist aber auch nicht zuständig dafür, was sie tun, wenn sie im Dienst sind! Dafür ist der Bürgermeister zuständig.

Und so kommen wir wieder dazu, was ich ganz am Anfang meiner Laufbahn im öffentlichen Dienst gelernt habe – Wenn du unzuständig bist, dann retourniere den Auftrag an den Einbringer. Im besten Fall mit einem Hinweis, wohin er sich richtigerweise zu wenden hat.

Nix passiert, oder?

So eine gesprengte Sitzung hat ja eh keine Relevanz, oder vielleicht doch? Ein paar Stimmen auf Facebook waren so „Na dann macht doch die Sitzung eine Woche später“. Jo eh. Aber….

Vorigen Donnerstag bin ich aufgewacht mit dem Gedanken „Das Darlehen!!!!“ Ja, wir hatten in der Sitzung auch eine Darlehensaufnahme auf der Tagesordnung. Gemeinden müssen Darlehen ausschreiben. Das kostet ein paar Euro, in diesem Fall waren es € 1.800,–. Die Angebote haben nur eine kurze Gültigkeit, daher werden sie zeitnah vor der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Und ja – die Gültigkeit des Angebotes endet genau heute. Und erst morgen ist die nächste Sitzung. Pech also.

Oder vielleicht nicht nur Pech sondern auch ein finanzieller Verlust für die Gemeinde?

  1. Eine Neuausschreibung kostet wieder Geld – siehe oben. Das ist aber nicht mein Hauptproblem.
  2. Eine Neuausschreibung dauert Zeit! Und die Genehmigung muss durch den Gemeinderat. In einer Woche kriegen wir die Angebote nicht, das heißt- Ende Jänner in der nächsten Gemeinderatssitzung.
  3. Das Geld wird aber am Girokonto ehestmöglich benötigt. Warum? Weil am Jahresende ALLE Firmen nochmal Rechnungen schicken und die Leistungen des Jahres in Rechnung stellen. Warum tun sie das? Weil sie auch das Geld brauchen und die Rechnungen in ihren Bilanzen wollen. Bei mehrjährigen Projekten ist es üblich im Dezember eine Jahresschlussrechnung zu bekommen. Die Gemeinde braucht das Geld also jetzt und nicht Anfang Februar!
  4. Natürlich kann die Gemeinde das Girokonto überziehen und dafür Verzugszinsen bezahlen. Das kostet halt wieder Geld! Jetzt kann man sagen, die Rückzahlung des Darlehens kostet auch Geld. Stimmt, aber 1. mit einem niedrigen Zinssatz und 2. zahle ich beim Darlehen erst ab nächstem Jahr zurück. Das Girokonto wird aber gleich belastet.
  5. Mögliche Mehrkosten – Berechnungsgrundlage gesamtes Darlehen, Differenz Verzugszinsen/Darlehenszinsen plus Kosten Neuausschreibung € 25.000,–

Zum Glück war ich nicht die einzige die sofort ans Darlehen gedacht hat. Der Leiter Finanzwesen hatte dies auch sofort am Schirm und als ich am Donnerstag Vormittag das Thema angesprochen hatte, hatte er bei den Banken bereits eine Fristverlängerung um zwei Tage erwirkt! Danke an dieser Stelle an die Bank, die uns hier entgegen gekommen ist! Ist nicht selbstverständlich!

Der Leiter Finanzwesen hat mir dann seinen Schreckmoment erzählt, als er von der gesprengten Sitzung erfahren hat. Die Gebührenerhöhungen müssen 14 Tage vor Inkrafttreten aufliegen. Wir haben angenommen wir erhöhen ab 1.1.2025. Wäre die Sitzung später gewesen, hätte er das Budget nochmal aufschnüren müssen und ein Quartal rausrechnen müssen. Dann hätten wir die Erhöhung erst ab 1.4.2025 durchführen und natürlich auch budgetieren müssen. Was dann natürlich genau dazu geführt hätte, was die Opposition auf Social Media schon die ganz Zeit behauptet – wir hätten nächstes Jahr wieder mit einem Abgang budgetieren müssen.

Da könnte man fast Vorsatz dahinter vermuten… Oder auch einfach, dass manchen Gemeinderäten die eigene Selbstdarstellung wichtiger ist, als das Wohl der Gemeindefinanzen.

Einladung Gemeinderatssitzung

Morgen findet die erste Gemeinderatssitzung in der neuen Legislaturperiode statt.

26. Juni 2024, 18 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal

15 Punkte haben wir im öffentlichen Teil. 4 Punkte davon betreffen mich im Bereich der Finanzwirtschaft. Inklusive dem Rechnungsabschluss 2023.

Wer sich die Tagesordnung ansieht wird auch feststellen dass beim Punkt 1.3) die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgen wird. Hierzu haben wir als Fraktion Vorschläge für die Besetzung der Ausschüsse bereits in der Amtsleitung abgegeben.

Nach der Gemeinderatssitzung können dann die Ausschüsse für ihre konstituierende Sitzung geladen werden, in der sie auch den/die Vorsitzende/n und Stellvertreter/in wählen werden. Und erst danach kann mit der Ausschussarbeit begonnen werden. Einzige Ausnahme ist der Prüfungsausschuss. Der wurde bereits in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates gewählt und hat auch schon die Arbeit aufgenommen.

Wer sich die Sitzung ansehen mag, kann gerne vorbei kommen. Und es wird auch einen Livestream geben.

Gemeindevorstandssitzung

Nächste Woche Donnerstag findet die erste Gemeindevorstandssitzung in der neuen Legislaturperiode statt.

Und wenn ich richtig gezählt habe, haben wir 64 Tagesordnungspunkte, das wird sicher ein wenig dauern bis wir die alle behandelt haben. Am Wochenende hieß es daher für mich erstmal alle Punkte mal zu lesen.

Beim Thema Finanzwirtschaft haben wir sechs Punkte. Einer davon ist der Rechnungsabschluss 2023. Ich habe ihn mir am Wochenende daher schon mal ein wenig genauer angeschaut.

Wirkliche Überraschungen waren aber nicht darin enthalten. Wir haben ein negatives Haushaltspotenzial, dass heißt vereinfacht gesagt unsere Fixkosten sind zu hoch für die fixen Einnahmen die wir haben. Das ist aber nichts neues. Ich habe darüber schon im Jänner 2022 einen Beitrag geschrieben.

Und seitdem hat sich die Situation sogar noch verschärft. Wir haben zwar die Schulden gesamt reduziert, aber die Zinsen sind zwischenzeitlich gestiegen und vor allem die Gehälter und die Transferleistungen an das Land NÖ sind enorm angestiegen. Und das schlägt sich im negativen Haushaltspotenzial nieder.

Die Kommunalsteuereinnahmen sind angewachsen, die Einnahmen von den Abgabenertragsanteile sind gesunken. Der Schuldenstand hat sich um € 1,8 Mio Euro reduziert (nur Gemeinde ohne GmbH). Die Abgaben für NÖKAS (NÖ Krankenkassen) und Sozialhilfe sind enorm angestiegen. Wie gesagt, keine Überraschungen für mich.

Als nächstes werden wir uns das Sparpotenzial (Ermessensausgaben) genau anschauen und über den Sommer ein Nachtragsbudget erstellen, wo auch die Erkenntnisse aus dem Rechnungsabschluss 2023 einfließen werden.

Gemeinderatssitzung 14. Dezember 2022

Morgen gibt es die voraussichtlich letzte Gemeinderatssitzung heuer! Von den 18 Tagesordnungspunkten im öffentlichen Teil sind übrigens 7 von mir. Sicherheitshalber schone ich bereits heute ein wenig meine Stimme!

Neben den vielen eigenen Punkten, haben wir ja auch die erste reguläre Sitzung mit zwei neuen Gemeinderätinnen und einem neuen Vizebürgermeister. Was das ganze noch mal zusätzlich interessant macht.

Und diesmal wird es auch wieder eine Live-Stream geben. Bei der letzten bin ich zwar davon ausgegangen, war dann aber nicht so. Ihr habt aber eigentlich nicht viel versäumt. Drei Wahlgänge inklusive Auszählung dauert nicht nur ein wenig, ist auch nicht gerade aufregend.

Wenn ihr also morgen Zeit, Lust und Interesse am Gemeindebudget Vösendorf habt, dann am besten vorbeikommen bei uns im Schloss um 18 Uhr oder online einloggen über die Gemeindeseite!