Aufgaben der Gemeinden ist es primär die sogenannte Daseinsvorsorge sicher zu stellen.
Dazu zählen vor allem die Abwasser- und Müllentsorgung. Daher sind diese beiden Bereiche auch sogenannte Gebührenhaushalte und die Gemeinden dürfen dafür auch Gebühren einheben. Diese Gebührenhaushalte müssen auch ausgeglichen budgetiert werden. D.h. die Gemeinden sind verpflichtet darauf zu schauen, dass mit den eingehobenen Gebühren die diesbezüglichen Ausgaben gedeckt sind.
Darüber hinaus haben die Gemeinden in den letzten Jahrzehnten auch noch andere Aufgaben übertragen bekommen, welche sie umzusetzen haben. Wie zum Beispiel die Kinderbetreuung (Krabbelstube, Hort, Kindergärten). Hier hat der Bund so genannte Anschubfinanzierungen geleistet um zum Beispiel einen Hort einzurichten. Die laufenden Kosten (Energiekosten, Instandhaltungen und teilweise auch Gehälter) bleiben jedoch letztendlich an den Gemeinden hängen.
Aber auch die Gemeinden selbst, wollen Dinge umsetzen, für die sie keine eigenen Gebühren einheben dürfen. Zum Beispiel der Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Dies wird zwar immer wichtiger, aber es gibt dafür keine eigenen Budgetmittel welche dafür verwendet werden könnten.
Alle Ausgaben die nicht durch einen Gebührenhaushalt gedeckt sind, müssen in Vösendorf vor allem von den Kommunalsteuereinnahmen und den Abgabenertragsanteilen gedeckt werden. Die Kommunalsteuereinnahmen sind – ohne LockDown – dank SCS, eine beachtliche Einnahmequelle. Die aber nicht jede Gemeinde zur Verfügung hat. In vielen Gemeinden sind daher die Abgabenertragsanteile wichtiger als bei uns. Und die Abgabenertragsanteile sind der Output des sogenannten Finanzausgleiches zwischen Bund, Länder und Gemeinden in Österreich.
Und da die Bürger mittlerweile viele Dienstleistungen zu schätzen wissen, die weit über die eigentliche Daseinsvorsorge hinaus gehen, wird es für die Gemeinden immer wichtiger, entsprechende Budgetmittel zu lukrieren.
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