Schwellenwerteverordnung verlängert!

Eigentlich hatte ich schon gar nicht mehr damit gerechnet, doch plötzlich poppte in meinem Brotjob die frohe Kunde auf. Die geltende Schwellenwerteverordnung wird bis Ende des Jahres verlängert. Es ist den Gebietskörperschaften also zumindest bis Ende des Jahres möglich, Direktvergaben bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis € 100.000,– zu tätigen. Bei Bauaufträgen bleibt die Grenze bei 1 Mio Euro.

Natürlich müssen bei Direktvergaben auch mehrere Angebote eingeholt werden um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, aber die offizielle Ausschreibung ist somit erst ab einem höheren Betrag nötig. Und so eine offizielle Ausschreibung bedeutet nicht nur mehr Aufwand für die Gebietskörperschaften, sondern auch für die Unternehmen.

Bei Direktvergaben, werden Unternehmen in der Nähe angeschrieben und um Angebotslegung ersucht. Natürlich müssen die Anforderungen klar kommuniziert werden, damit die Angebote vergleichbar sind. Beim Ausschreibungsverfahren werden die Anforderungen auf einer Online-Plattform hochgeladen und Unternehmen aus ganz Österreich können dann Angebote abgeben. Daher sind die Ausschreibungsunterlagen eine sehr komplexe Materie, da auch Frachtkosten, Zeitlimits, etc. berücksichtigt werden müssen.

Ein Beispiel: Die Instandhaltung der öffentliche Beleuchtung für Vösendorf musste aufgrund der hohen Summe ausgeschrieben werden. Und dadurch hätten sich theoretisch auch Unternehmen aus Vorarlberg bewerben können. Es musste also eine Reaktionszeit mit aufgenommen werden, da es ja wichtig ist, dass die öffentliche Beleuchtung rasch repariert wird, wenn sie nicht funktioniert. Dies ist nur ein Beispiel worauf bei Ausschreibungsunterlagen zu achten ist und daher braucht eine Gemeinde jemand der diese Ausschreibungsunterlagen aufbereitet. Was aufgrund der Komplexität fremd vergeben werden muss und wiederum extra Geld kostet.

Und bei Unternehmen sind öffentliche Ausschreibungen auch nicht so beliebt. Zumindest nicht bei kleinen Unternehmen. Konzerne haben damit weniger Probleme, doch Klein- und Mittelbetriebe bzw. Einzelunternehmen schaffen es, die notwendigen Unterlagen in der richtigen Form zusammen zu tragen, oftmals nicht. Weshalb sie dann an den Ausschreibungen nicht teilnehmen und somit von öffentlichen Aufträgen ab einer gewissen Betragshöhe automatisch ausgeschlossen sind.

Höhere Wertgrenzen helfen also vor allem kleinen Gemeinden ohne eigene Rechtsabteilung und ortsansässigen Unternehmen.

Geldsorgen der Gemeinden

Matrei in Osttirol kurz vor Konkurs

Geldsorgen in Bad Sauerbrunn

2 Schlagzeilen des letzten Monats die wahrscheinlich nicht die letzten bleiben werden….

Gemeindefinanzen sind ein komplexes System. Es gibt direkte Einnahmen (z.B. Kommunalsteuer) und indirekte (z.B. Abgabenertragsanteile). Es gibt Gebührenhaushalte die sich selbst erhalten müssen (z.B. Müll, Abwasser) und Einrichtungen wo zwar auch „Gebühren“ eingehoben werden, die aber nicht kostendeckend sein müssen (z.B. Friedhof).

Gemeinden bekommen Geld von ihren Gemeindebürgern, ortsansässigen Unternehmen, dem jeweils zuständigen Land, dem Bund und anderen Gemeinden (z.B. für Schulkinder).

Gemeinden tragen die Kosten für Krabbelstuben, Hort, Kindergärten und Schulen so sie nicht von einer anderen Gebietskörperschaft getragen werden. Bei einem Landes-Kindergarten zum Beispiel werden die Gehälter vom Land bezahlt, aber die Infrastrukturerhaltung bleibt der Gemeinde. Ist eine weiterführende Schule im Bundeseigentum muss die Gemeinde keinen Beitrag leisten, ist sie das nicht, muss die Gemeinde für jedes Schulkind einen Beitrag an die jeweilige Gemeinde überweisen.

Und so geht es endlos weiter. Wir befinden uns mittlerweile im dritten Krisenjahr. Neben Einnahmenausfällen in der Corona-Zeit beschäftigen uns jetzt vor allem gestiegen Kosten und höhere Zinsen für unsere variablen Darlehen. Und wenn ich uns sage, dann meine ich damit die österreichischen Gemeinden.

Zur Zeit laufen die Finanzausgleichsverhandlungen, welche angeblich noch vor dem Sommer zu einem Ergebnis führen sollen. Doch alles was bisher bei uns ankam, waren Hiobsbotschaften.

Das erste was wir hörten war der Plan die Grunderwerbssteuer zu streichen. Eine Steuer die zu fast 100% den Gemeinden zu Gute kommt. Nach den ersten Protesten kam dann sofort – die Gemeinden bekommen die Steuer vom Bund ersetzt. Mittlerweile höre ich davon nichts mehr.

Der Plan die Mehrwertsteuer zu senken, der immer wieder aufpoppt, würde letztendlich natürlich auch die Gemeinden treffen, da um das weniger Abgabenertragsanteile ankommen würden.

Der Bund hat nun die Bundesgebühren eingefroren und hätte das nun auch gerne von den Gemeinden, bzw. steht sogar eine Reduktion im Raum. Und zwar sprechen wir hier konkret von den Gebührenhaushalten, die gem. VRV 2015 kostendeckend sein müssen! Dazu ist zu sagen, das einfrieren der Bundesgebühren wirkt sich natürlich auch auf die Abgabenertragsanteile aus. Sie sinken zwar nicht, steigen aber so natürlich auch nicht. Wenn wir jetzt auch noch zusätzlich nicht mehr kostendeckend agieren sollen in den Gemeinden, dann frage ich mich, wie wir langfristig die Daseinsversorgung sicherstellen sollen?

Keine Gemeinde führt leichtfertig Gebührenerhöhungen durch. Das überlegt man sich wirklich sehr gut. Nur gerade im Bereich Müll- und Abwasserentsorgung fallen enorme Kosten an. Seien es benötigte Müllautos, Chemikalien für die Kläranlage, Instandhaltungen beim Kanal, alles kostet enorm viel Geld.

Wenn ich mir das alles so ansehe, wundert es mich nicht, dass zwei Gemeinden mit dem Konkurs kämpfen. Mich wundert vielmehr, dass es noch nicht mehr sind!

Ergebnis Gemeinderatssitzung 10. Mai 2023

Gestern Abend gab es wieder eine Gemeinderatssitzung in Vösendorf.

Wer sich die Sitzung ansehen will – hier kann man dies in aller Ruhe tun.

Für mich persönlich war die Sitzung gut. Mein Punkt „1. Nachtragsvoranschlag 2023“ wurde mehrheitlich angenommen. Zu den Beweggründen der Gegenstimmen kann ich nichts sagen – was die Gemeinderäte daran gestört hat, wurde nicht kommuniziert. Ist aber auch nicht notwendig! Ich erwähne es nur, da ich oft danach gefragt werde, warum jemand bei einzelnen Punkte nicht mitgeht. Manchmal liegt es für mich auf der Hand. In diesem Fall, kann ich aber nichts dazu sagen.

Sollte nicht wieder erwarten in nächster Zeit ein Kanal einbrechen oder ähnlich dramatisches geschehen, dürften wir in der Buchhaltung der Marktgemeinde und auch ich, in den nächsten Wochen und Monaten vor allem mit dem Budgetabverbrauch und dem dazugehörigen Controlling beschäftigt sein.

In den nächsten Wochen werden voraussichtlich so viele Bestellungen wie möglich auf den Weg gebracht werden. Vor allem auch da noch immer nicht klar ist, ob die derzeit gültige Schwellenwerteverordnung, verlängert wird oder nicht. Sollten die Schwellenwerte mit Ende Juni 2023 auf € 50.000,– fallen, wird das eine enorme finanzielle und zeitliche Herausforderung für alle Gebietskörperschaften, aber auch für die Klein- und Mittelbetriebe in Österreich. Ein Ausschreibungsverfahren kostet nicht nur den Gemeinden extra Geld, sondern auch den Betrieben einen enormen Verwaltungsaufwand und Zeit.

Die Grundlage für die Bestellvergaben wurde auf jeden Fall gestern durch den Nachtragsvoranschlag getroffen. Nur was budgetiert ist, darf auch bestellt werden. Und nachdem wir beim Voranschlag 2023, auch aufgrund der Vorgaben des Landes NÖ, eher wenig Projekte reingenommen haben, sind jetzt alle geplanten Projekte für 2023 abgebildet.