In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Nachtragsvoranschlag mehrheitlich beschlossen. Doch was genau ist ein Nachtragsvoranschlag?
Im Herbst wird immer ein Voranschlag erstellt. Dabei handelt es sich um die Budgetplanung für das Folgejahr. Es wird also im Herbst überlegt, was wollen wir nächstes Jahr an Projekten umsetzen, wieviel Budget brauchen wir für Darlehenstilgung und Gehälter, was brauchen wir für die Daseinsvorsorge der Gemeinde und welche Ausgaben können wir im eigenen Ermessen ausgeben.
Im Frühjahr wird dann immer der Rechnungsabschluss erstellt. Dort wird festgehalten, wieviel Geld wurde wofür ganz genau ausgegeben. Wurde ein Budgetposten überschritten, so muss dies begründet werden. Und nach dem Rechnungsabschluss war schon mehrfach die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages nötig. Wenn zum Beispiel mehr Geld übrig bleibt, als gedacht. Meistens handelt es sich aber bei dem Nachtragsvoranschlag um eine Korrektur nach unten. Wenn plötzlich Geldmittel für etwas benötigt werden, was gar nicht budgetiert ist, dann ist auf jeden Fall ein Nachtragsbudget zu erstellen. Einmal hatten wir im Herbst einen Nachtragsvoranschlag weil ein Kanal eingebrochen ist und wir das natürlich weder geplant, noch budgetiert hatten.
Es handelt sich also um eine Planungskorrektur des Budgets. Die Besonderheit dabei ist auf jeden Fall, dass natürlich das bereits gelaufene Jahr berücksichtigt werden muss. Im konkreten Fall heuer, bedeutet dies, dass der Nachtrag zum einen die bereits ausgegebenen Gelder Jänner bis September beinhaltet, aber auch die Planungen von Oktober bis Dezember. Daher ist ein Nachtragsvoranschlag eine Mischung aus einem Voranschlag und einem Rechnungsabschluss. Was ihn bei der Erstellung natürlich besonders herausfordernd macht.