Fahrplan Budget 2026

Vorige Woche habe ich mit dem Leiter der Finanzbuchhaltung der Gemeinde Vösendorf das erste Mal über das Budget 2026 gesprochen. Klar ist – Es wird ein Konsolidierungsbudget werden müssen. Das bedeutet, es muss gespart werden.

Das Budget muss in der Dezembersitzung des Gemeinderates beschlossen werden. Am 21. September wird gewählt und danach passiert mal 14 Tage nichts, da in den 14 Tagen nach der Wahl, die Möglichkeit einer Wahlanfechtung besteht und daher auch keine Konstituierung des Gemeinderates möglich ist. Nach Ablauf der 14 Tage und keiner Wahlanfechtung, kann zur Sitzung eingeladen werden. Diese kann frühestens 5 Tage nach der Einladung erfolgen.

Was in den 14 Tagen natürlich schon passieren kann, sind mögliche Koalitionsgespräche. Je nachdem wie die Wahl ausgeht, werden sich unterschiedliche Konstellationen ausgehen.

Vor Mitte Oktober wird es aber keinen neuen Gemeinderat geben – alleine aufgrund der Fristen.

Das ist für den Beginn der Erstellung des Budgets natürlich viel zu spät. So eine Budgeterstellung dauert schon einiges an Zeit. Natürlich weiß derzeit auch niemand, wer dann für die Finanzen zuständig sein wird. Und wenn es eine/n neue/n geschäftsführende/n Gemeinderat/rätin für Finanzen gibt, muss die Buchhaltung dieser Person erstmal alles erklären. Und dafür reicht ein Monat bei weitem nicht aus! Von einer Budgeterstellung redet da noch niemand.

Deshalb haben wir beschlossen, wir erstellen das Budget 2026 nach unseren Vorstellungen – im Entwurf – für den neuen Gemeinderat. Und was der neue Gemeinderat dann daraus macht, wird man sehen. Aber nichts zu machen und zu warten geht einfach nicht.

Das würde auch meinem Verständnis für meine Funktion widersprechen. Ich wurde gewählt um für Vösendorf zu arbeiten und das werde ich auch bis zu meinem letzten Tag im Gemeinderat – wann auch immer der ist – tun.

Wahlvorbereitungen

Gänzlich unbemerkt von der Öffentlichkeit laufen bereits die ersten Wahlvorbereitungen. Die Wahlleiter, Stellvertreter, Beisitzer und Ersatzbeisitzer wurden von den Parteien bereits an die Gemeinde gemeldet und heute findet bereits die erste Sitzung der Gemeindewahlbehörde statt.

In der Sitzung werden die Sprengel, die Wahllokale und die Wahlzeit festgelegt. Eine besondere Wahlbehörde (fliegende) wird eingerichtet. Es werden die Sprengelwahlleiter und ihre Stellvertreter angelobt und diverse formalen Punkte werden beschlossen.

Dies alles ist wichtig, damit die Wahl im September ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Vielen Dank an dieser Stelle an die innere Verwaltung der Gemeinde, welche für die Einhaltung der Fristen und die sorgfältige Abhandlung der Wahl verantwortlich zeichnet.

Und auch vielen Dank an alle die sich freiwillig zur Verfügung stellen, den ganzen Wahltag im Wahllokal zu verbringen. Auch dies ist keine Selbstverständlichkeit! Ohne euch wären demokratische Wahlen nicht möglich.

Fristen Angelobung

Nach der Wahl muss mindestens zwei Wochen gewartet werden ob eine Wahlanfechtung erfolgt. Findet keine Wahlanfechtung statt muss binnen vier Wochen der neue Gemeinderat angelobt werden.

Da es derzeit keinen Gemeinderat gibt, wird die vier Wochen Frist natürlich nicht genutzt werden. Im Gegenteil. Wir werden den Gemeinderat so schnell wie möglich angeloben.

Die Einladung zur konstituierenden Sitzung, welche 5 Tage VOR der Sitzung ausgeschickt werden muss, wird noch, vorbehaltlich dass keine Wahlanfechtung stattfindet, ausgeschickt werden.

Wir versuchen natürlich alles, so schnell wie möglich den normalen Arbeitszustand wieder herzustellen. Ob die Wahl angefochten wird, liegt aber nicht in unseren Händen!

Die konstituierende Sitzung ist für den

22. Mai 18 Uhr geplant

Wahlkalender

Es gibt einen

Wahltag = 5. Mai 2024 und einen

Stichtag = 5. Februar 2024

Und dann gibt es ganz viele einzuhalten Fristen. Bis wann die Wahlbehörde gemeldet werden muss. Bis wann die Wahlbehörde angelobt werden muss. Wann welche Kundmachung in welcher Form zu erfolgen, etc.

Und es wird in „Wochen nach dem Stichtag“, „Tage nach dem Stichtag“ und „Tage vor dem Wahltag“ gerechnet. Natürlich ist damit vor allem die Gemeinde, BH und das Land betroffen. Aber auch die politischen Parteien sind gefordert. Sie müssen ihre Wahlleiter, Beisitzer und Ersatzbeisitzer benennen. Und wenn eine Wahl unerwartet vorgezogen werden muss, dann kann es schon mal sein, dass man genau in den Semesterferien, die Wahlbehörde melden muss – wo natürlich viele mit ihren Familien unterwegs sind.

Da in dieser Woche bei mir auch einiges in meinem Brotberuf zu tun war, war ich wirklich sehr dankbar, dass mir Birgit Petross, die Befüllung und Meldung der Wahlbehörde abgenommen hat. 🙏 Miteinander schaffen wir alles. 💙💛

Achja und wer es nicht weiß – ich wusste es bis vor kurzem auch nicht – der Stichtag ist jener Tag, der wichtig ist für die Wahlberechtigten. Wer am 5. Februar in Vösendorf seinen Hauptwohnsitz hatte (Melderegister) und im wahlfähigen Alter ist, darf an der Gemeindewahl am 5. Mai teilnehmen.

Unterschiedliche Geschwindigkeiten

Im letzten Beitrag, habe ich über die geplanten Projekte der Marktgemeinde Vösendorf im Jahr 2022 geschrieben. Und ich bin schon gespannt, was wir davon heuer wirklich umsetzen werden.

Auf Bundesebene haben wir ein Jahresbudget für unseren Verantwortungsbereich und sind selbst dafür verantwortlich wann und wie wir unser Geld ausgeben. Am Ende des Jahres ist jedes Budget, das nicht verbraucht worden ist weg. Wir können nicht sparen und etwas ins neue Jahr mitnehmen. Wir können nur fürs neue Jahr wieder verhandeln und hoffen, nicht beim Budget gekürzt zu werden, wenn wir nicht alles ausgeben. Dadurch gibt es auf Bundesebene das sogenannte Dezemberfieber.

Eigentlich wollte die Haushaltsrechtsreform 2013 genau dem ein Ende setzen, doch es ist nach wie vor gelebte Praxis auf Bundesebene. Dies erzeugt einen gewissen Zeitdruck. Weshalb wir tunlichst danach trachten, alle Bestellungen rechtzeitig rauszubringen, damit die Lieferung und Leistung im Budgetjahr erfolgt und auch die Rechnung im Budgetjahr bezahlt wird. Ich war es also gewohnt, dass der Budgetplan auch im jeweiligen Jahr umgesetzt wird, mit nur vereinzelten Ausnahmen.

Dann lernte ich die Budgetverwaltung auf der Gemeinde kennen und musste entschleunigen. Alles dauerte gefühlt eine halbe Ewigkeit. Was zum Teil daran liegt, dass selbst wenn es ein Budget dafür gibt, was vom Gemeinderat beschlossen worden ist, jede einzelne Anschaffung – so sie nicht der laufenden Gebarung unterliegt (Instandhaltungen, Ersatzbeschaffungen, etc.) – einzeln genehmigt werden muss. Bis € 100.000,– im Gemeindevorstand. Darüber hinaus im Gemeindevorstand und Gemeinderat. Und vor dem Gemeindevorstand wird ggf. noch in einem Ausschuss darüber beraten.

Es meldet also eine Abteilung der Gemeindeverwaltung dass sie etwas benötigen. Wir budgetieren das, der Gemeinderat genehmigt das Budget. Die einzelne Anschaffung wird dann möglicherweise in einem Ausschuss besprochen – ist Sache des jeweiligen Ausschussobmann/-frau – oder kommt direkt von der Abteilung in den Gemeindevorstand und dann ggf. in den Gemeinderat. Und erst dann, beginnt der Bestellvorgang! Dazu noch eine etwaige Lieferzeit bzw. Dienstleistung von mehreren Monaten und schon habe ich zwar ein Projekt im heurigen Jahr begonnen, doch die Rechnung bekomme ich trotzdem erst im Folgejahr.

Was auf Gemeindeebene zwar eigentlich egal ist, da wir das Budget mitnehmen können – wie es die Haushaltsrechtsreform 2013 auch vorgesehen hat, aber da kommen wir dann wieder zu dem Problem der Darstellung der Überschüsse, wie bereits hier beschrieben.

Alles in allem also kein Wunder wenn Dinge lange brauchen. Gemeindevorstandssitzungen gibt es ca. 10 pro Jahr, Gemeinderatssitzungen ca. 8 pro Jahr. Wenn man also die Frist der Antragstellung verpasst (ich glaube eine Woche oder 10 Tage vor der Sitzung) muss man ca. ein Monat warten. Wo dann natürlich diesbezüglich gar nichts weiter geht. Auf Bundesebene wäre das ein absolutes No-Go! Wenn ich dort einen Akt ein Monat (oder auch nur eine Woche) liegen lasse bin ich meinen Job los. Auf Gemeindeeben geht es aber nicht anders, wenn man alles ordnungsgemäß machen will.

Natürlich akzeptiere ich die Fristen und Abläufe auf der Gemeinde. Ich war aber gefühlsmäßig im ersten Jahr viel zu schnell unterwegs. Ich bin davon ausgegangen, dass wenn wir etwas budgetieren, dann machen wir das auch – zeitnah. Da musste ich mich anpassen, weshalb ich auch nicht sagen kann, ob alle Vorhaben, budgetmäßig auch heuer schlagend werden. Unser Job beim nächsten Voranschlag wird es dann sein, zu schauen, was ist noch offen und was davon müssen wir im nächsten Jahr nochmal budgetieren, obwohl wir es heuer bereits vorgesehen hatten.