Im letzten Beitrag, habe ich über die geplanten Projekte der Marktgemeinde Vösendorf im Jahr 2022 geschrieben. Und ich bin schon gespannt, was wir davon heuer wirklich umsetzen werden.
Auf Bundesebene haben wir ein Jahresbudget für unseren Verantwortungsbereich und sind selbst dafür verantwortlich wann und wie wir unser Geld ausgeben. Am Ende des Jahres ist jedes Budget, das nicht verbraucht worden ist weg. Wir können nicht sparen und etwas ins neue Jahr mitnehmen. Wir können nur fürs neue Jahr wieder verhandeln und hoffen, nicht beim Budget gekürzt zu werden, wenn wir nicht alles ausgeben. Dadurch gibt es auf Bundesebene das sogenannte Dezemberfieber.
Eigentlich wollte die Haushaltsrechtsreform 2013 genau dem ein Ende setzen, doch es ist nach wie vor gelebte Praxis auf Bundesebene. Dies erzeugt einen gewissen Zeitdruck. Weshalb wir tunlichst danach trachten, alle Bestellungen rechtzeitig rauszubringen, damit die Lieferung und Leistung im Budgetjahr erfolgt und auch die Rechnung im Budgetjahr bezahlt wird. Ich war es also gewohnt, dass der Budgetplan auch im jeweiligen Jahr umgesetzt wird, mit nur vereinzelten Ausnahmen.
Dann lernte ich die Budgetverwaltung auf der Gemeinde kennen und musste entschleunigen. Alles dauerte gefühlt eine halbe Ewigkeit. Was zum Teil daran liegt, dass selbst wenn es ein Budget dafür gibt, was vom Gemeinderat beschlossen worden ist, jede einzelne Anschaffung – so sie nicht der laufenden Gebarung unterliegt (Instandhaltungen, Ersatzbeschaffungen, etc.) – einzeln genehmigt werden muss. Bis € 100.000,– im Gemeindevorstand. Darüber hinaus im Gemeindevorstand und Gemeinderat. Und vor dem Gemeindevorstand wird ggf. noch in einem Ausschuss darüber beraten.
Es meldet also eine Abteilung der Gemeindeverwaltung dass sie etwas benötigen. Wir budgetieren das, der Gemeinderat genehmigt das Budget. Die einzelne Anschaffung wird dann möglicherweise in einem Ausschuss besprochen – ist Sache des jeweiligen Ausschussobmann/-frau – oder kommt direkt von der Abteilung in den Gemeindevorstand und dann ggf. in den Gemeinderat. Und erst dann, beginnt der Bestellvorgang! Dazu noch eine etwaige Lieferzeit bzw. Dienstleistung von mehreren Monaten und schon habe ich zwar ein Projekt im heurigen Jahr begonnen, doch die Rechnung bekomme ich trotzdem erst im Folgejahr.
Was auf Gemeindeebene zwar eigentlich egal ist, da wir das Budget mitnehmen können – wie es die Haushaltsrechtsreform 2013 auch vorgesehen hat, aber da kommen wir dann wieder zu dem Problem der Darstellung der Überschüsse, wie bereits hier beschrieben.
Alles in allem also kein Wunder wenn Dinge lange brauchen. Gemeindevorstandssitzungen gibt es ca. 10 pro Jahr, Gemeinderatssitzungen ca. 8 pro Jahr. Wenn man also die Frist der Antragstellung verpasst (ich glaube eine Woche oder 10 Tage vor der Sitzung) muss man ca. ein Monat warten. Wo dann natürlich diesbezüglich gar nichts weiter geht. Auf Bundesebene wäre das ein absolutes No-Go! Wenn ich dort einen Akt ein Monat (oder auch nur eine Woche) liegen lasse bin ich meinen Job los. Auf Gemeindeeben geht es aber nicht anders, wenn man alles ordnungsgemäß machen will.
Natürlich akzeptiere ich die Fristen und Abläufe auf der Gemeinde. Ich war aber gefühlsmäßig im ersten Jahr viel zu schnell unterwegs. Ich bin davon ausgegangen, dass wenn wir etwas budgetieren, dann machen wir das auch – zeitnah. Da musste ich mich anpassen, weshalb ich auch nicht sagen kann, ob alle Vorhaben, budgetmäßig auch heuer schlagend werden. Unser Job beim nächsten Voranschlag wird es dann sein, zu schauen, was ist noch offen und was davon müssen wir im nächsten Jahr nochmal budgetieren, obwohl wir es heuer bereits vorgesehen hatten.