Miteinander Nachtwächtertour

Am Mittwoch ging es für uns nach Baden, wo wir eine sehr informative, aber auch lustige Nachtwächtertour durch die Stadt machten.

Wir erfuhren viel über die Geschichte Badens seit dem 15. Jahrhundert, schlenderten durch die schöne Altstadt, bewunderten historische Gebäude und zum Abschluss gab es einen köstlichen Linseneintopf und ein Achterl Wein.

Danke Ilse für die tolle Idee und Organisation! Und danke Nachtwächter Michael für eine unvergessliche Führung durch das schöne Baden!

Team von Miteinander Vösendorf

Ich möchte es der Vollständigkeit halber auch hier veröffentlichen. Auf Social Media ist die Stellungnahme ebenso zu finden, wie in der nächsten Woche in den Postkästen.

Ich möchte hier auch nochmal öffentlich Birgit Petross danken. Sie hat in einer sehr schwierigen Lage nicht nur den Laden (Gemeinde) am laufen gehalten, das Team (Miteinander) zusammen gehalten und der Opposition (SPÖ, FPÖ, V2000 und Grüne) die Hand gereicht, sie hat sich auch voll in Themenfelder reingekniet, die bisher nicht zu ihrer Kernkompetenz gehört haben. In einer Krise einzuspringen und alles zu geben, damit hat sie sich, meiner Meinung nach, unser aller Respekt verdient.

An uns ist es jetzt, es ihr gleich zu tun und ebenfalls an den vor uns liegenden Herausforderungen zu wachsen. Danke Birgit, dass du mit gutem Beispiel voran gehst.

GR Wiederholungssitzung

Morgen wird die Gemeinderatssitzung von voriger Woche wiederholt. Nachdem die Opposition vier Stunden vor Beginn ihre Mandate zurück gelegt hatte und bei der Sitzung nicht mehr erschienen ist, wird die Sitzung morgen wiederholt.

Ihr fragt euch wie die Opposition bei der Sitzung nach der Mandatszurücklegung hätte erscheinen können?

Nun, das liegt an der 7 Tage Stillhaltefrist, wo es die Möglichkeit des Rücktritts vom Rücktritt gibt. Alle Oppositionspolitiker sind demnach noch im Amt und hätten somit auch an der Sitzung teilnehmen können. Da sie das nicht getan haben, waren wir nicht beschlussfähig, da keine 2/3 Mehrheit anwesend war.

Und da wir nicht beschlussfähig waren, konnten wir auch den geplanten Dringlichkeitsantrag zur Abwahl des Geschäftsführers der Kommunal GmbH nicht einbringen. Was mich zu einer Falschmeldung der SPÖ auf Facebook führt. Dort wird behauptet, dass wir verbleibenden Gemeinderäte, die Abberufung in der morgigen Sitzung („nächste Woche“ im Text der SPÖ) durchführen können, da sie die Abberufung empfohlen haben.

Richtig ist – es gab einen einstimmigen Beschluss in der Beiratssitzung der Kommunal GmbH. Dort wurde beschlossen, dem Gemeinderat die Abberufung zu empfehlen. Aber, es gibt jetzt keine normale Gemeinderatssitzung mehr! Die eingeschobene Sitzung zur Wahl des/der neuen Bürgermeister/in ist keine reguläre Sitzung, weshalb dort auch nur notwendigen Punkte für die Wahl draufstehen. Die Abberufung hätten wir daher nur mit Dringlichkeitsbeschluss auf die Tagesordnung bringen können, was aber nun mal nicht ging, da die Opposition nicht anwesend war und wir nicht beschlussfähig waren!

Und was passiert nun morgen?

Morgen gibt es die Wiederholung der letzten Sitzung mit genau den selben Tagesordnungspunkten, wie in der letzten geplanten Sitzung. Gem. § 48 der NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F reicht dabei die Anwesenheit der einfachen Mehrheit aus. Dabei dürfen wir aber nur die Punkte behandeln, die in der letzten Sitzung bereits auf der Tagesordnung gestanden sind.

Und ganz wichtig, es reicht zwar die einfache Mehrheit zur Abhaltung der Sitzung, aber den Dringlichkeitsantrag können wir nicht einbringen, wenn keine 2/3 Mehrheit anwesend ist! Das heißt, wir haben keine gesetzliche Möglichkeit die Empfehlung des Beirates, ohne die Opposition, in der Sitzung morgen umzusetzen.

Na gut, dann eben Neuwahlen

Die Opposition hat nun nach zwei Wochen, nach ihrer Ankündigung bezüglich Neuwahlen, gestern ihren Worten, Taten folgen lassen. Was natürlich ihr gutes Recht ist und parteitaktisch durchaus Sinn macht. Ob es für Vösendorf auch so gut ist, wird sich zeigen.

Das sind die Herausforderungen:

Wenn es keinen Gemeinderat gibt, können viele Beschlüsse nicht getroffen werden. Unter anderem läuft die Bausperre Ende Mai aus. Der Raumplaner ist eigentlich fertig, doch die Gemeinderatssitzung im Mai findet nun nicht statt und somit kann auch der dringend notwendige Beschluss diesbezüglich nicht durchgeführt werden.

Das ist vermutlich der wichtigste Punkt, allerdings nicht der Einzige. Es können auch ein paar Verträge nicht unterschrieben werden, wo die Gemeinde zusätzliche Einnahmen hätte lukrieren können. Budgetmittel welche wir für unseren Konsolidierungspfad gut gebrauchen hätten können. Wenn wir nun weniger Einnahmen lukrieren können, müssen wir uns überlegen, wo wir ausgabenseitig mehr einsparen können.

Und ja, unsere Vize-Bürgermeisterin hat die gesamte Opposition darüber – im Detail – in Kenntnis gesetzt.

Übrigens das war unser Angebot:

Trotzdem hat sich die Opposition für Neuwahlen entschieden.

Auch in Ordnung. Wir arbeiten auf jeden Fall währenddessen weiter!

Gemeinderatssitzung

Am 06. März ist die nächste Gemeinderatssitzung angesetzt. Dabei geht es um die Neuwahl Bürgermeister/in, eine Ergänzungswahl geschäftsführender Gemeinderat und die Wahl des/der Vizebürgermeisters/in.

Wie bereits im letzten Beitrag kommuniziert, ist diese Wahl verpflichtend durchzuführen, binnen 14 Tage nach Zurücklegung des Bürgermeisteramtes.

Natürlich ist diese Sitzung öffentlich und steht auch der Bevölkerung offen.

Vösendorf Februar 2025

Was machst du jetzt?

Diese Frage wurde mir die letzte Woche öfter mal gestellt.

Meine Antwort: Meine Arbeit!

Ich habe sowohl meine Verpflichtungen im Brotjob, als auch meine Aufgaben für die Gemeinde Vösendorf in der letzten Woche wahrgenommen.

Vielleicht fragen sich jetzt einige, warum so weitermachen, als sei nichts geschehen…

Meine Antwort: Weil ich muss!

Ich bin ein loyaler und zuverlässiger Mensch. Ich bin in die Lokalpolitik gegangen um meine Kenntnisse und meine Arbeitskraft für Vösendorf einzusetzen.

Ich habe 72 Vorzugsstimmen bei der letzten Wahl bekommen. Für diese 72 Personen muss ich auf jeden Fall weitermachen, ebenso wie für das Gemeinderatsteam. Ich lasse das Team nicht einfach im Stich. Ich werde auch weiterhin meine Pflichten als Gemeinderätin erfüllen!

Wie geht es jetzt weiter?

Der Rücktritt vom Bürgermeister ist am Dienstag auf der Gemeinde eingelangt. Wir haben also derzeit eine Vize-Bürgermeisterin, welche die Geschäfte führt. Natürlich gibt es auch für so einen Fall, eine gesetzliche Regelung. Binnen 14 Tagen muss ein neuer Bürgermeister/eine neue Bürgermeisterin vom Gemeinderat gewählt werden.

Diese Frist beginnt nach der Stillhatltefrist nach 7 Tagen, nach dem Verzicht, zu laufen. Wir hätten also noch Zeit und könnten zuwarten. Aber es sind noch eine Gemeindevorstandssitzung und eine Gemeinderatssitzung geplant im März – in der auch der Rechnungsabschluss 2024 behandelt werden muss. Das beschränkt den Handlungsspielraum bei der Terminfindung.

Natürlich kann die Opposition geschlossen ihre Mandate niederlegen. Dann gibt es wieder eine Stillhatltefrist von 7 Tagen in der es sich die Gemeinderäte nochmal überlegen können (Rücktritt vom Rücktritt). Danach werden alle Kandidaten der letzten Wahl, der jeweiligen Partei gefragt ob sie nachrücken wollen (ausser es liegt ein schriftlicher Mandatsverzicht vor). Gibt es keine Nachrücker und legt mehr als ein Drittel das Mandat zurück, dann geht die Causa in die nächste Sitzung der Landesregierung und das Land wird dann Neuwahlen ausrufen, welche dann in ein paar Monaten stattfinden werden – auch hier gibt es Fristen die eingehalten werden müssen.

Bis dahin mache ich weiter meine Arbeit für Vösendorf. Der Gemeindevorstand bleibt im Amt – zumindest diejenigen, die ihr Mandat nicht zurücklegen.

Selbstverständlich geht diese Situation, nicht spurlos an mir vorüber. Jeder der mich kennt, weiß das sowieso.

Mir wurde in den letzten Jahren öfter gesagt „Du bist ja keine Berufspolitikerin, sondern eine Sachpolitikerin“. Und ich muss sagen, diese Aussage ging jedes Mal wieder runter wie Öl. Weil das auch mein Anspruch ist. Ich will Sachpolitik machen! Diese ganzen politischen Machtspielchen mag ich weder, noch werde ich sie jemals beherrschen (wollen).

Ich kümmere mich weiter um die Sache und wenn ich deswegen nicht wiedergewählt werde, habe ich halt wieder mehr Zeit für mein Privatleben. Es gibt wirklich Schlimmeres im Leben.

Zuständigkeit Gemeinderat

Etwas was ich ganz zu Beginn meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst gelernt habe war, wenn dir jemand Arbeit gibt, prüfe als allererstes ob du überhaupt zuständig bist! Wenn nicht, dann retourniere den Auftrag an den Einbringer. Im besten Fall mit einem Hinweis, wohin er sich richtigerweise zu wenden hat.

Das war allerdings nur die erste von vielen Regeln, an die man sich zu halten hat. Auch die Art wie Ansuchen eingebracht werden, ist genormt. Genau so wie die Abläufe – wer in welcher Reihenfolge zu informieren ist. Ab welchen Betragsgrenzen, welche Formulare zusätzlich auszufüllen sind. Und vieles mehr. Und alles ist irgendwo geregelt. In einem Gesetz, einer Richtlinie und/oder einer Durchführungsbestimmung. Bekommt man ein neues Aufgabengebiet, werden zuerst einmal die geltenden Grundlagen gelesen.

Deshalb ist es für mich auch keine Überraschung gewesen, dass auch Gemeinderatssitzungen genormt sind. Es gibt eine Tagesordnung, Wortmeldungen sind nur zu den Tagesordnungspunkten zulässig, alle Punkte müssen in der Gemeindevorstandssitzung vorbesprochen werden (Ausnahme Dringlichkeitsanträge), die Tagesordnung legt der Bürgermeister fest, ebenso wie die Spielregeln (Sitzungspolizei), es müssen zwei Drittel der Gemeinderäte anwesend sein um beschlussfähig zu sein und es braucht eine einfache Mehrheit (mehr als 50%) für einen Beschluss, es gibt ein Protokoll, es gibt einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil, usw. Alles was man dazu wissen muss, kann man natürlich in einem Gesetz nachlesen – NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F (in der gültigen Fassung)

Zur Vorbereitung der Sitzungen bekommen die Gemeinderäte die  Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten zur Verfügung gestellt. Das meiste ist im Session Net zu finden (ein Online Tool auf welches man auch von zu Hause aus Zugriff hat), manches ist aber auch zu groß (Dateigröße), das kann man sich dann vor Ort in der Amtsleitung anschauen. Und Rechnungsabschluss, Voranschlag und Nachtrags-Voranschlag werden per Mail versandt.

Da die Tagesordnung der Bürgermeister mit der Amtsleitung festlegt, gibt es dabei auch keine Zuständigkeitsprobleme. Bei den Dringlichkeitsanträgen ist das was anderes. Diese werden meistens von der Opposition eingebracht und sollten sich im besten Fall auf ein Thema im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates beziehen und dringend sein. Anträge die zum Beispiel nicht Vösendorf betreffen, gehören nicht in eine Gemeinderatssitzung von Vösendorf. Und Dinge die erst in ein paar Monaten relevant sind, sind nicht dringend.

Was in der neuen Legislaturperiode neu aufgetreten ist, waren Dringlichkeitsanträge, die zwar einen Mitarbeiter der Gemeinde betroffen haben, aber nicht bezüglich einer Angelegenheit die im Zuge seiner Tätigkeit für die Gemeinde erfolgt ist. Und nein, der Gemeinderat ist nicht dafür zuständig was die Gemeindemitarbeiter tun, wenn sie nicht im Dienst sind. Der Gemeinderat ist aber auch nicht zuständig dafür, was sie tun, wenn sie im Dienst sind! Dafür ist der Bürgermeister zuständig.

Und so kommen wir wieder dazu, was ich ganz am Anfang meiner Laufbahn im öffentlichen Dienst gelernt habe – Wenn du unzuständig bist, dann retourniere den Auftrag an den Einbringer. Im besten Fall mit einem Hinweis, wohin er sich richtigerweise zu wenden hat.

Verwaltung und Politik

Der Gemeinderat ist ein Organ der Gemeinde und für die „politischen Entscheidungen“ zuständig. Für die tägliche Arbeit ist der Verwaltungsapparat zuständig – die Gemeindebediensteten.

Ganz grob gesagt gibt der Gemeinderat die Richtung vor und die Verwaltungsbediensteten setzen dies dann mit ihrer täglichen Arbeit um. Die Gemeindebediensteten sind bei der Gemeinde angestellt, beziehen ihr Gehalt von der Gemeinde und sind weisungsgebunden – gegenüber ihren Vorgesetzten bis zum Bürgermeister. Die Gemeinderäte sind von den Gemeindebürgern gewählt und haben grundsätzlich ein Stimmrecht bei den Gemeinderatssitzungen, wo die politischen Entscheidungen getroffen werden. Sie bekommen eine Aufwandsentschädigung und können sich mehr oder weniger einbringen.

Es gibt auch Gemeinderäte mit zusätzlichen Funktionen als nur einem einfachen Stimmrecht. Zum einen wären das die Ausschussobleute. Sie sind für einen Fachausschuss zuständig – selbständige Einberufung, Themensetzung und Ausarbeitung – und können so ihre Projekte umsetzen. Und sie bekommen mehr Aufwandsentschädigung als „einfache“ Gemeinderäte. Und dann gibt es auch noch die geschäftsführenden Gemeinderäte. Diese bekommen ein Aufgabengebiet vom Bürgermeister zugewiesen, für welches sie zuständig sind. Sie habe eine zuständige Abteilung in welcher ihre Aufgaben verwaltungsmäßig umgesetzt werden. Im besten Fall, verstehen sich die geschäftsführenden Gemeinderäten gut mit „ihrer“ jeweiligen Abteilung. Und sie bekommen noch mehr Aufwandsentschädigung als die Ausschussobleute.

Weder die Ausschussobleute, noch die geschäftsführenden Gemeinderäte haben aber eine Weisungsbefugnis gegenüber der Verwaltung! Wir können uns was wünschen, wir können Dinge anregen und im besten Fall arbeiten wir mit der Verwaltung Hand in Hand zusammen.

In meinem Brotjob, bin ich auf der anderen Seite. Dort bin ich ein Organ der Verwaltung und arbeite für Politiker. Vielleicht überlege ich mir deshalb immer dreimal ob und wie ich die Buchhaltung mit meinen Angelegenheiten „störe“. Den eines habe ich in 20 Jahren Bundesdienst gelernt, die Verwaltung ist froh, wenn sie ihre Arbeit machen kann und nicht ständig Sonderwünsche für Politiker umsetzen muss. Denn die Verwaltung hat auch genug Arbeit ohne die Politik! Sie sollten eigentlich für die Gemeindebürger arbeiten und nicht nur ständig was für die Politik aufbereiten.

Natürlich muss ich sie trotzdem auch mit meinen Vorstellungen „belasten“ und den Arbeitsablauf mit unserem wöchentlichen Treffen unterbrechen. Da ich bis jetzt diesbezüglich keine Beschwerden gehört habe, dürfte mein Arbeitsstil recht gut ankommen. Ich bin mir aber halt auch bewusst, was die „andere Seite“ tut und dass sie mich für die tägliche Arbeit nicht braucht. Weshalb ich mich auch in das tägliche Geschäft nicht einmische. Ausser natürlich, ich werde um Input gefragt.

Als geschäftsführenden Gemeinderätin sehe ich es auch als meine Pflicht an, mich regelmäßig einzubringen. Aber ehrlich gesagt, könnte ich auch das Geld nehmen und nichts tun. Einmal gewählt haben wir fünf Jahre Zeit um uns voller Engagement in die Arbeit zu stürzen oder auch nicht. Wir können Projekte umsetzen oder auch nicht. Wir können uns einbringen oder auch nicht. Die einzige Verpflichtung die wir haben ist, an Gemeindevorstands- und Gemeinderatssitzungen teilzunehmen. Und selbst dort können wir uns abmelden.

Wie viel Einsatz jeder Gemeinderat bringt, ist ausschließlich die Entscheidung des einzelnen Politikers und nach Ende der Legislaturperiode bekommt man vom Wähler im besten Fall wieder eine Stimme, wenn sie mit der Arbeit zufrieden waren.

NÖ Gemeindeordnung

Vorige Woche war die erste Gemeinderatssitzung heuer, nächste Woche ist bereits die zweite Gemeindevorstandssitzung heuer.

Was ist eigentlich der Gemeinderat bzw. der Gemeindevorstand?

Der Gemeinderat ist ein sogenanntes Kollegialorgan, das bedeutet Entscheidungen werden mehrheitlich beschloss. Nicht der Bürgermeister alleine entscheidet, sondern die Mehrheit der anwesenden Gemeinderäte.

Die Mitglieder werden bei einer demokratischen Wahl gewählt – entweder aufgrund der Reihung der Wahlliste einer politischen Partei oder mittels Vorzugsstimme. Die Anzahl der Gemeinderäte hängt von der Höhe der Einwohnerzahl ab und ist in der NÖ Gemeindeordnung 1973 geregelt. Auch wenn das Gesetz schon älter ist, ist sie immer noch gültig. Etwaige Änderungen im Laufe der Jahre, werden online im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ständig eingearbeitet und so kann die gültige Fassung jederzeit online eingesehen werden. Hier geht es zu der Version vom 5. Februar 2025.

In der Gemeindeordnung sind auch die Rechte und Pflichten der Gemeinderäte geregelt, genauso wie die Anzahl der Gemeindevorstände und der Vizebürgermeister.

Im § 35 sind auch die Zuständigkeiten des Gemeinderates aufgelistet und im § 36 die Zuständigkeiten des Gemeindevorstandes.

Ab § 37 geht es um die Zuständigkeiten des Bürgermeisters. Ganz interessant finde ich dass hier auch klar geregelt ist, dass die Gemeindevorstände dem Bürgermeister zu unterstützen haben. Sie haben die Geschäfte des eigenen
Wirkungsbereiches, die er ihnen mit Verordnung zuweist, unter seiner Verantwortung nach seinen Weisungen zu besorgen. Sie sind ihm für die ordnungsgemäße Besorgung verantwortlich.

Das finde ich deshalb so spannend, weil ich schon mitbekommen habe, dass sich Gemeindevorstände von anderen Parteien geweigert haben, übertragene Aufgaben vom Bürgermeister umzusetzen.

Diese Zuständigkeiten regeln auch den Rahmen der Themen, welche in einer Gemeinderatssitzung behandelt werden. Punkte die nicht in den Wirkungsbereich des Gemeinderates fallen, haben auch nichts in einer Gemeinderatssitzung verloren.

Die Gemeindeordnung ist mit ihren 62 Seiten recht umfangreich und auch eine sehr trockene Angelegenheit, aber für alle Gemeinderäte die wichtigste Grundlage für ihre Arbeit.

Klausur und Kegeln

Vorigen Samstag war ich den ganzen Tag im Miteinander Einsatz 😁

Zuerst haben die Gemeinderäte gearbeitet, danach war die Miteinander Familie Kegeln.

Unsere erste Klausur heuer war sehr arbeitsintensiv, aber auch sehr erfolgreich und so verging der Tag auch recht flott.

Nach der Arbeit ging es dann gleich weiter zum Gasthof Weinknecht. Wo wir uns zuerst gestärkt haben und dann unsere überschüssige Energie beim Kegeln rausgelassen haben. Natürlich kam auch der Austausch nicht zu kurz!

Danke auch an Steffi Schmidt für die köstlichen Mehlspeisen, die haben uns den Abend erst so richtig versüßt!