Budgeterstellung 2023

Kaum wurden die Abteilungsleiter der Gemeinde Vösendorf angewiesen ihre Budgetbedarfe bekannt zu geben, kam ein Schreiben vom Land NÖ. Darin wurden alle niederösterreichischen Gemeinden dazu aufgerufen, bei der Budgeterstellung neben den laufenden Kosten nur unbedingt notwendige Anschaffungen bzw. Projekte zu budgetieren.

Und zeitgleich wurden wir angewiesen, nach dem Rechnungsabschluss 2022 einen Nachtragsvoranschlag 2023 zu erstellen. Nicht notwendige, aber wünschenswerte Projekte, können dann im Nachtrag aufgenommen werden – so aus dem heurigen Jahr Budgetmittel vorhanden sind bzw. eine Finanzierung möglich ist.

Also eigentlich derselbe Ablauf, den wir schon beim heurigen Budget gewählt haben. Allerdings war es damals noch eher ein Vorschlag und weniger eine klare Aufforderung. Natürlich wurden die Abteilungsleiter umgehend darüber informiert.

Quasi zeitgleich mit dem Schreiben vom Land, kamen vom KDZ (Zentrum für Verwaltungsforschung) folgende Planungsanhalte für das laufende Budget 2023.

  • Instandhaltungskosten + 12 – 15 % Ausgaben
  • andere laufenden Kosten + 10 % Ausgaben
  • Treibstoff + 100% Ausgaben – das trifft uns nicht so hoch, da wir beim Nachtrag schon erhöht haben. Wir starten also bei einer höheren Basis. Mehrkosten kommen aber natürlich auch hier auf uns zu.
  • Energie bis zu + 500 % Ausgaben – von manchen Gemeinden haben wir auch schon gehört + 600%; unser Energieanbieter sagt uns derzeit + 400% =
    ~ € 1 Mio Mehrausgaben!
  • Personal + 6-8% Ausgaben
  • Kommunalsteuer sollte sich leicht erhöhen – die einzig positive Nachricht für unser Gemeindebudget
  • Abgabenertragsanteile werden eher sinken – was klar ist, da aufgrund der ökosozialen Steuerreform der Staat natürlich weniger Steuern einnimmt und somit natürlich auch die Gemeinden weniger bekommen

Die Buchhaltung rechnet gerade alles aus. Leichter wird es für uns aber leider nicht. Die Krisenbudgetierung setzt sich fort. So toll die Steuerentlastung für die privaten Haushalte auch ist, die Gemeinden trifft dies natürlich im Rahmen von geringeren Einnahmen (Abgabenertragsanteile), bei ständig steigenden Ausgaben aufgrund der Teuerungen.

Einnahmen der Marktgemeinde Vösendorf

Über die größten Einnahmen der Marktgemeinde Vösendorf habe ich schon geschrieben. Kommunalsteuer und Abgabenertragsanteile machen miteinander ziemlich genau 50% unserer Einnahmen aus.

Die verbleibenden 50% sind kleiner Einnahmequellen die sich summieren. Dazu gehört

  • Grundsteuer von Grundstücken
  • Gemeindestrassenstrafen
  • Abfallwirtschaftsgebühr und -abgabe
  • Kanaleinmündungsgebühr
  • Einnahmen für Müllverwertung
  • Friedhofsgebühren
  • Elternbeiträge für Essen, etc.
  • Förderungen vom Land
  • Bundesbeihilfen (AMS, etc.)
  • Beiträge aus anderen Gemeinden (z.B. von Hennersdorf für Volksschule)
  • Einnahmen aus Vermietungen von Räumlichkeiten und Fahrzeugen der Marktgemeinde
  • Werbeeinschaltungen in der Gemeindezeitung
  • und noch vieles mehr

Das Feld der Einnahmen der Gemeinde ist also gar nicht so klein, wie es auf den ersten Blick vielleicht wirkt. Die zwei großen Beträge lenken ein wenig von den vielen kleinen Einnahmenquellen ab. Zumindest war das bei mir so. Kommunalsteuer und Abgabenertragsanteile sind in Vösendorf nun mal echte Eye-Catcher 😉

Finanzausgleich

Bevor ich mit den Gemeindefinanzen zu tun hatte, habe ich weder den Begriff Abgabenertragsanteile, noch Finanzausgleich gehört gehabt. In meiner ersten Stunde auf der Gemeinde fiel der Begriff Abgabenertragseinteile sicher fünf Mal. Und offenbar ging die Buchhaltung davon aus, dass ich weiß wovon sie reden 😉

Da ich das nicht tat, lies ich es mir erklären. Es handelt sich dabei um eine der größten Einnahmen auf der Marktgemeinde Vösendorf. Gleich nach der Kommunalsteuer. Natürlich ist dieses Verhältnis speziell in Vösendorf so. In einer anderen Gemeinde ist das Verhältnis wieder ganz anders gelagert.

Doch warum und von bekommen wir das Geld? Die Grundlage dafür bietet der Finanzausgleich. Die Kommunalsteuer fließt von den örtlichen Unternehmen direkt an die Gemeinde, doch es gibt auch Steuern die vom Bund eingenommen werden. Diese gemeinschaftlichen Bundesabgaben wie Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, etc. wird vom Bund eingehoben und dann prozentuell verteilt.

Diese Verteilung ist ein echt komplexes System (Es gibt vertikalen und einen horizontalen Finanzausgleich). Ich habe mir dazu mal ein Webinar gegönnt. War echt spannend, kurz zusammengefasst. Der Bund verteilt an Länder und Gemeinden. Die Länder verteilen an Gemeinden. Die Gemeinden zahlen einen Teil an das Bundesland zurück. Das Budget dass der Bund verteilt bewegt sich ca. in Höhe von 90 Mrd Euro jährlich, wobei rund 60 Mrd Euro beim Bund verbleiben. Der Rest wird auf die Länder und Gemeinden aufgeteilt.

Die Gemeinden nehmen also nicht nur direkte Steuern ein, sondern bekommen auch vom Bund, über das jeweilige Bundesland, Anteile an den Bundessteuern. Deshalb auch die Empfehlung, wenn man schon nicht im eigenen Ort einkauft, dann zumindest im Land Österreich. So fließt zumindest indirekt wieder Geld an die Gemeinde….

Der Finanzausgleich wird alle 4 bis 6 Jahre neu verhandelt. Verhandlungspartner dabei sind

  • Finanzministerium
  • Bundesländer
  • Städtebund
  • Gemeindebund

Das spannende dabei ist, die Verhandlungen laufen nicht synchron mit Regierungsperioden und alle Verhandlungspartner müssen zustimmen. Für die Verhandlungen werden etwaige Änderungen in ein Computersystem eingegeben und dann wird simuliert was das konkret für Auswirkungen haben würde. Aufgrund der Komplexität des Systems gibt es keine andere Möglichkeit alles zu berücksichtigen.

Der Finanzausgleich steht auch immer wieder in der Kritik, da er ungerecht ist. Er macht zu große Unterschiede und behandelt die Gemeinden nicht gleichwertig. Es gibt viele Ideen was geändert werden könnte um die Verteilung fairer zu machen, aber Änderungen sind extrem schwierig umzusetzen. Ich denke der Finanzausgleich in der derzeitigen Form wird uns noch länger erhalten bleiben.