Morgen ist wieder Gemeinderatssitzung. Um 18 Uhr. Ihr könnt natürlich wieder live dabei sein im Sitzungssaal im Schloss Vösendorf. Oder auch online per Live-Stream.


Vösendorf Informationen Von Isabella
Informationen zur Gemeinde-Finanzgebarung und was mich sonst noch so umtreibt
Morgen ist wieder Gemeinderatssitzung. Um 18 Uhr. Ihr könnt natürlich wieder live dabei sein im Sitzungssaal im Schloss Vösendorf. Oder auch online per Live-Stream.


Morgen wird die Gemeinderatssitzung von voriger Woche wiederholt. Nachdem die Opposition vier Stunden vor Beginn ihre Mandate zurück gelegt hatte und bei der Sitzung nicht mehr erschienen ist, wird die Sitzung morgen wiederholt.
Ihr fragt euch wie die Opposition bei der Sitzung nach der Mandatszurücklegung hätte erscheinen können?
Nun, das liegt an der 7 Tage Stillhaltefrist, wo es die Möglichkeit des Rücktritts vom Rücktritt gibt. Alle Oppositionspolitiker sind demnach noch im Amt und hätten somit auch an der Sitzung teilnehmen können. Da sie das nicht getan haben, waren wir nicht beschlussfähig, da keine 2/3 Mehrheit anwesend war.
Und da wir nicht beschlussfähig waren, konnten wir auch den geplanten Dringlichkeitsantrag zur Abwahl des Geschäftsführers der Kommunal GmbH nicht einbringen. Was mich zu einer Falschmeldung der SPÖ auf Facebook führt. Dort wird behauptet, dass wir verbleibenden Gemeinderäte, die Abberufung in der morgigen Sitzung („nächste Woche“ im Text der SPÖ) durchführen können, da sie die Abberufung empfohlen haben.
Richtig ist – es gab einen einstimmigen Beschluss in der Beiratssitzung der Kommunal GmbH. Dort wurde beschlossen, dem Gemeinderat die Abberufung zu empfehlen. Aber, es gibt jetzt keine normale Gemeinderatssitzung mehr! Die eingeschobene Sitzung zur Wahl des/der neuen Bürgermeister/in ist keine reguläre Sitzung, weshalb dort auch nur notwendigen Punkte für die Wahl draufstehen. Die Abberufung hätten wir daher nur mit Dringlichkeitsbeschluss auf die Tagesordnung bringen können, was aber nun mal nicht ging, da die Opposition nicht anwesend war und wir nicht beschlussfähig waren!
Und was passiert nun morgen?
Morgen gibt es die Wiederholung der letzten Sitzung mit genau den selben Tagesordnungspunkten, wie in der letzten geplanten Sitzung. Gem. § 48 der NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F reicht dabei die Anwesenheit der einfachen Mehrheit aus. Dabei dürfen wir aber nur die Punkte behandeln, die in der letzten Sitzung bereits auf der Tagesordnung gestanden sind.
Und ganz wichtig, es reicht zwar die einfache Mehrheit zur Abhaltung der Sitzung, aber den Dringlichkeitsantrag können wir nicht einbringen, wenn keine 2/3 Mehrheit anwesend ist! Das heißt, wir haben keine gesetzliche Möglichkeit die Empfehlung des Beirates, ohne die Opposition, in der Sitzung morgen umzusetzen.

So eine gesprengte Sitzung hat ja eh keine Relevanz, oder vielleicht doch? Ein paar Stimmen auf Facebook waren so „Na dann macht doch die Sitzung eine Woche später“. Jo eh. Aber….
Vorigen Donnerstag bin ich aufgewacht mit dem Gedanken „Das Darlehen!!!!“ Ja, wir hatten in der Sitzung auch eine Darlehensaufnahme auf der Tagesordnung. Gemeinden müssen Darlehen ausschreiben. Das kostet ein paar Euro, in diesem Fall waren es € 1.800,–. Die Angebote haben nur eine kurze Gültigkeit, daher werden sie zeitnah vor der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Und ja – die Gültigkeit des Angebotes endet genau heute. Und erst morgen ist die nächste Sitzung. Pech also.
Oder vielleicht nicht nur Pech sondern auch ein finanzieller Verlust für die Gemeinde?
Zum Glück war ich nicht die einzige die sofort ans Darlehen gedacht hat. Der Leiter Finanzwesen hatte dies auch sofort am Schirm und als ich am Donnerstag Vormittag das Thema angesprochen hatte, hatte er bei den Banken bereits eine Fristverlängerung um zwei Tage erwirkt! Danke an dieser Stelle an die Bank, die uns hier entgegen gekommen ist! Ist nicht selbstverständlich!
Der Leiter Finanzwesen hat mir dann seinen Schreckmoment erzählt, als er von der gesprengten Sitzung erfahren hat. Die Gebührenerhöhungen müssen 14 Tage vor Inkrafttreten aufliegen. Wir haben angenommen wir erhöhen ab 1.1.2025. Wäre die Sitzung später gewesen, hätte er das Budget nochmal aufschnüren müssen und ein Quartal rausrechnen müssen. Dann hätten wir die Erhöhung erst ab 1.4.2025 durchführen und natürlich auch budgetieren müssen. Was dann natürlich genau dazu geführt hätte, was die Opposition auf Social Media schon die ganz Zeit behauptet – wir hätten nächstes Jahr wieder mit einem Abgang budgetieren müssen.
Da könnte man fast Vorsatz dahinter vermuten… Oder auch einfach, dass manchen Gemeinderäten die eigene Selbstdarstellung wichtiger ist, als das Wohl der Gemeindefinanzen.
Morgen findet in Vösendorf die nächste Gemeinderatssitzung statt. Natürlich habe ich auch wieder ein paar Punkte
Der größte Punkt ist natürlich der erste. Er war auch die meiste Arbeit. Vor allem weil diesmal jemand einen Nachtrag erstellen musste, der das Budget nicht gemacht hat. Was ist daran ein Mehraufwand? Wenn es dieselbe Person macht, weiß sie schon was hinter den einzelnen Zahlen steckt. Was eingearbeitet worden ist auf welchem Sachkonto. Wenn man bei der Erstellung allerdings nicht dabei war, dann muss man schauen ob man in den Unterlagen irgendwelche Informationen dazu findet. Das bedeutet natürlich mehr Zeitaufwand für die einzelnen Sachkonten. Und man muss natürlich jede einzelne Position prüfen.
Der Jahresabschluss der Kommunal GmbH ist dagegen für die Gemeinde kein Aufwand. Der wird vom Steuerberater erstellt und ist vom Wirtschaftsprüfer bereits überprüft.
Aber natürlich habe ich nicht nur ich morgen Punkte. Auch meine Gemeinderatskollegen haben morgen genug zu tun. Wer sich die Sitzung live anschauen will, kann dies persönlich im Schloss Vösendorf tun oder auch per Live-Stream auf dem YouTube Kanal der Gemeinde Vösendorf.
Diesen Donnerstag ist wieder Gemeindevorstandssitzung und nächste Woche dann die Gemeinderatssitzung. Als Vorbereitung dazu, muss ich nicht nur meine eigenen Punkte vorbereiten – wie diesmal den Rechnungsabschluss 2021- ich muss mir natürlich auch die Punkte der anderen durchlesen.
Also müssen…. Aufgrund meines Verständnisses meiner Arbeit im Gemeinderat und Gemeindevorstand muss ich das. Weil ich nun mal einfach nicht zu den Menschen gehöre, die sich das nicht im Vorfeld anschauen. Natürlich schaue ich mit meinem ganz persönlichen Blick darauf. Der ein ganz anderer ist, als von jedem anderen Menschen. Bei mir ist es der jahrzehntelang im Budget- und Finanzbereich und bald 18 Jahre im öffentlichen Dienst-Blick.
Natürlich stelle ich somit auch andere Fragen, als andere Menschen. Manchmal werden meine Fragen auch als Angriffe verstanden, was aber so gar nicht gemeint ist. Ich will die Punkte die wir beschließen halt einfach verstehen und hinterfrage einfach Ungleichgewichte. Und mir fallen natürlich auch formale Unreinheiten schneller auf, als Menschen die nicht schon seit fast zwei Jahrzehnten gewohnt sind Beamtendeutsch, Gesetzestexte und Verlautbarungsblätter zu lesen und zu verstehen. Wahrscheinlich bin ich auch ein wenig pingelig was das anbetrifft. Vor allem weil ich es auch auf die harte Tour gelernt habe, dass Unschärfen in der Formulierung oftmals zu Folgeproblemen führen, die ich mir halt ersparen will.
Letzten Endes werden natürlich nicht alle meine Anmerkungen eingearbeitet/umgesetzt. Doch das ist für mich auch in Ordnung. Wenn wir es als Kollegialorgan trotzdem beschließen, habe ich auch kein nachhaltiges Problem damit – außer es würde gegen das Strafrecht verstoßen natürlich! Da kommt offenbar der Beamte in mir durch – auch wenn ich nur Vertragsbedienstete bin…. Der pingelige Beamtenzugang passt aber eh recht gut zur strengen Buchhalterin. Von daher passt das schon 😉
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