Finanzausgleichsverhandlungen – Grundsatzeinigung

Am Dienstag Abend kam die – für mich – überraschende Nachricht dass sich Bund und Länder bei den Finanzausgleichsverhandlungen geeinigt haben und die Länder und Gemeinden 2,4 Mrd Euro pro Jahr zusätzlich bekommen.

Bei genauerer Betrachtung wurde aber nur eine Grundsatzeinigung erzielt. Die Verhandlungen sind noch lange nicht abgeschlossen!

Was bereits klar ist, von den 2,4 Mrd jährlich sollen 1,1 Mrd in Kinderbetreuung, Elementarpädagogik, Pflege, Wohnen und Klima/Umwelt fließen.

Diese Grundsatzeinigung wird derzeit von allen gelobt. Vom Finanzminister, den Ländern und den Städte- und Gemeindevertretern.

Ich persönlich fände es gut, wenn die Gemeinden mehr Geld für die o.a. Bereiche bekommen. Bedarf und Ausgaben in diesem Bereich gibt es derzeit bereits genug und es wird auch immer mehr.

Doch wie gesagt, jetzt müssen erstmal die Details verhandelt werden. Und es geht um die konkrete Aufteilung. 2,4 Mrd klingt nach sehr viel Geld. Doch wenn man es durch 9 Bundesländer und 2.095 Gemeinden teilt, wird der Verteilungsschlüssel schon wieder sehr interessant. Und der ist, nach den letzten Erkenntnissen, bisher nur im Bereich des Zukunftsfonds (1,1 Mrd Euro) mitttels Volkszahl fixiert. Siehe dazu auch den Beitrag des NÖ Gemeindebundes.

Natürlich freue ich mich, wenn wir als Gemeinde finanziell unterstützt werden, die Ausgaben sind in den letzten Jahren ja auch immens gestiegen. Wie sehr ich mich als zuständige GGR Finanzen in Vösendorf wirklich freuen kann, wird sich aber erst noch zeigen, wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind. Genauer gesagt, warte ich immer ganz gerne auf das Schreiben vom Land NÖ in dem der genaue Euro-Betrag steht, den Vösendorf im Zuge der Abgabenertragsanteile bekommt. Heuer waren die Überweisungen vom Land ja nicht so üppig.

Ich halte euch aber auf jeden Fall auf dem Laufenden. Mitte November bekommen wir vom Land die voraussichtlichen Zahlen für 2024. Ob da schon die ersten Erkenntnisse in Zahlen vorliegen wird sich weisen. Wird der Zukunftsfonds wirklich über die Volkszahl verteilt, wäre das möglich. Könnte aber knapp werden.

Finanzausgleichsverhandlungen 2023 – Fortschritt?

Im Herbst 2023 muss der neue Finanzausgleich stehen, sonst muss das alte Reglement verlängert werden. Bereits im Dezember 2022 wurden die Verhandlungen gestartet. Und seitdem tut sich hinter verschlossenen Türen offenbar doch einiges. Konkrete Ergebnisse gibt es aber noch nicht. Was aber auch nicht verwundert, bei dem komplexen Thema, den finanziellen Herausforderungen auf allen Ebenen und dem dadurch großen Verhandlerteam.

  • Bund vertreten durch den Finanzminister
  • 8 Bundesländer vertreten durch die Landesfinanzreferenten (4 davon sind Landeshauptleute)
  • Stadt Wien vertreten durch den Finanzstadtrat
  • Gemeinde- und Städtebund als Vertreter für die Gemeinden

Und es geht um viel! Konkret um die Verteilung von 100 Milliarden Euro jährlichen Steuereinnahmen!

Und jede Ebene braucht das Geld. Zuerst die Corona-Ausgaben und jetzt die Teuerungen, die Inflation und die Zinssteigerungen bei den Krediten. Dazu kommen die stetig steigenden Anforderungen an den Staat, die Länder und die Gemeinden.

Seit Mitte Jänner tagen im zwei Wochen Rhythmus die Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen. Anfang Mai gab es dann das zweite politische Zusammentreffen zu dem Thema. Offenbar bewegt sich seitdem ein wenig was bei den Verhandlungen. Mittlerweile sollten die Experten mit ihren Ausarbeitungen fertig sein und es gab Anfang Juli auch schon ein medial kommuniziertes Angebot vom Finanzminister Magnus Brunner und Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch an die Länder und Gemeinden- 10 Milliarden zusätzlich für Gesundheit und Pflege, aufgeteilt auf fünf Jahre.

Also ich bin gespannt ob es heuer im Herbst wirklich einen neuen Finanzausgleich geben wird und ob es zu einer Besserstellung der Gemeinden kommt.

Direktvergaben bis € 100.000,–

Mit Ende 2022 endete der Zeitraum wo Direktvergaben im öffentlichen Dienst bis € 100.000,– möglich waren. Ab 1.1.2023 galt der Höchstbetrag von € 50.000,– netto.

Offenbar wurde da das Auslaufen der Verordnung übersehen, denn kurz nachdem die neue Höchstgrenze galt, wurde uns im Bund gesagt, wir sollten noch ein paar Tage warten. Es gab offenbar Verhandlungen die erhöhten Schwellenwerte erneut einzusetzen.

Mit 7.2.2023 ereilte uns im Bundesministerium die Botschaft, dass die Schwellenwerte erneut erhöht worden sind. Die Schwellenwerteverordnung 2023 sieht nun wieder Direktvergaben bis € 100.000,– netto vor. Allerdings gilt die Verordnung erstmal nur bis 30. Juni 2023. In der Zwischenzeit muss das BMJ prüfen ob eine Verlängerung der Maßnahme der Schwellenwerteverordnung 2018 erforderlich ist.

Bis 30. Juni 2023 gelten nunmehr – erneut – folgende Schwellenwerte:

Baubereich € 1 Mio

Liefer- und Dienstleistungsaufträge € 100.000,–

Darüber hinausgehende Beauftragung bzw. Beschaffungen sind wie gewohnt auszuschreiben. Was natürlich mehr Zeit und Kapazitäten oder Geld kostet als einfach Vergleichsangebote einzuholen. Entweder leiste ich mir Mitarbeiter die das für mich machen oder ich muss die Ausschreibungen von externen Dienstleistern durchführen lassen.

Da die Gemeinde ebenso dem Bundesvergabegesetz unterliegt, gelten diese Werte natürlich auch für alle Aufträge der Marktgemeinde Vösendorf.

Ich hoffe nur, dass wir diesmal vor auslaufen der Verordnung wissen, wie es nach dem Stichtag weitergeht.

Finanzausgleich – Nachtrag

Kaum war der Blogbeitrag über den Finanzausgleich online, kam die Information, dass der bestehende Finanzausgleich um zwei Jahre bis 2023 verlängert wird. Diese Verlängerung war eigentlich schon überfällig. Normalerweise hätten schon 2021 die Verhandlungen beginnen müssen, da die neue Finanzausgleichsperiode mit 1.1.2022 begonnen hat.

Nun tritt die Verlängerung rückwirkend in Kraft. Überwiegend bleibt erstmal alles gleich, ein paar Ausnahmen gibt es aber trotzdem. Vor allem die Mehrkosten im Gesundheitsbereich aufgrund der Pandemie waren ein Thema bei den Verlängerungsverhandlungen.

Interessierte können eine Zusammenfassung hier nachlesen.