Nachtragsbudget 2024 – Teil 2

Die Arbeiten am Nachtragsbudget laufen auf Hochtouren. Vorige Woche hatten wir wieder eine Besprechung, wo wir auch gleich den Zeitplan festgelegt haben.

Die öffentliche Auflage muss zumindest 14 Tage vor der Gemeinderatssitzung erfolgen. Natürlich würden wir gerne früher auflegen, wenn es sich denn zeitlich ausgeht. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss das Nachtragsbudget spätestens am 17. September 2024 fix fertig sein. Also ein wenig mehr als ein Monat haben wir noch.

Wo gespart werden kann ist klar:

  • Projekte 2024 und damit zusammenhängende Darlehensaufnahmen
  • Sachaufwand

Noch nicht begonnene und nicht unbedingt notwendige Projekte werden wir heuer nicht mehr in Angriff nehmen. Das entlastet allerdings nicht das laufende Budget.

Um das negative Haushaltspotenzial zu reduzieren, müssen wir das laufende Budget entlasten.

Auf der Einnahmenseite werden wir aber nicht viel machen können um rasch die Einnahmen zu erhöhen. Die Abgabenertragsanteile werden vom Land vorgegeben, und die Kommunalsteuer wird automatisch berechnet. Selbst wenn wir Gebühren erhöhen, wird es das heurige Budget nicht wirklich entlasten. Hier wird man die Auswirkungen erst nächstes Jahr spüren. Langfristig kann man sich bei den Einnahmen sicher auch etwas überlegen, aber für das Nachtragsbudget 2024 wird es keine Auswirkungen haben.

Auf der Ausgabenseite haben wir auch nicht viele Möglichkeiten um das Budget kurzfristig zu entlasten.

Die Ausgaben beim Personalaufwand, die Vorschreibungen zu leistender Abgaben an Land und andere Träger öffentlichen Rechts, sowie die Darlehnsaufwendungen stehen fest und können kurzfristig nicht geändert werden. Einzig beim Sachaufwand kann man einsparen.

Der Sachaufwand beträgt im Jahr 2024 gem. Voranschlag 2024 15,4 Mio Euro im Ergebnishaushalt, einiges davon wurde natürlich bereits ausgegeben. Nichts desto trotz, ist dies die einzige Möglichkeit für Einsparungen im Nachtragsbudget 2024 bezüglich laufendes Budget.