Warum haben wir zum Punkt Top 2.1 Planung Markierung von Parkplätzen im Ortsgebiet Vösendorf einen Antrag auf Verlegung in die öffentliche Sitzung eingebracht? Weil Punkte in der nicht-öffentlichen Sitzung der Verschwiegenheit unterliegen und nicht öffentlich besprochen werden dürfen. Diese geplanten Arbeiten betreffen aber viele Vösendorferinnen und Vösendorfer und sollte nicht hinter verschlossenen Türen beschlossen werden. Auch wenn es erstmal um die Planung geht – für die Umsetzung ist derzeit kein Geld vorhanden – sollten die Bürger wissen, dass hier etwas kommen wird.
Es sollen Längsstellplätze markiert werden in den Siedlungsstraßen:
Haidfeldsiedlung, Kalesasiedlung, Rosseggersiedlung, Tröbersiedlung, Anton-Benya Straße, Rossdorfstraße, Freiheitsstraße, Klausengasse, Mühlgasse, Mühlfeldgasse, Wiener Straße, Angergasse, Friedhofsstraße und Wiesengasse.
Den gesamten Sitzungstext wird man im Sitzungsprotokoll auf der Webseite der Marktgemeinde Vösendorf nachlesen können.
Hier unser Dringlichkeitsantrag, der auch einstimmig angenommen worden ist:
Morgen wird die Gemeinderatssitzung von voriger Woche wiederholt. Nachdem die Opposition vier Stunden vor Beginn ihre Mandate zurück gelegt hatte und bei der Sitzung nicht mehr erschienen ist, wird die Sitzung morgen wiederholt.
Ihr fragt euch wie die Opposition bei der Sitzung nach der Mandatszurücklegung hätte erscheinen können?
Nun, das liegt an der 7 Tage Stillhaltefrist, wo es die Möglichkeit des Rücktritts vom Rücktritt gibt. Alle Oppositionspolitiker sind demnach noch im Amt und hätten somit auch an der Sitzung teilnehmen können. Da sie das nicht getan haben, waren wir nicht beschlussfähig, da keine 2/3 Mehrheit anwesend war.
Und da wir nicht beschlussfähig waren, konnten wir auch den geplanten Dringlichkeitsantrag zur Abwahl des Geschäftsführers der Kommunal GmbH nicht einbringen. Was mich zu einer Falschmeldung der SPÖ auf Facebook führt. Dort wird behauptet, dass wir verbleibenden Gemeinderäte, die Abberufung in der morgigen Sitzung („nächste Woche“ im Text der SPÖ) durchführen können, da sie die Abberufung empfohlen haben.
Richtig ist – es gab einen einstimmigen Beschluss in der Beiratssitzung der Kommunal GmbH. Dort wurde beschlossen, dem Gemeinderat die Abberufung zu empfehlen. Aber, es gibt jetzt keine normale Gemeinderatssitzung mehr! Die eingeschobene Sitzung zur Wahl des/der neuen Bürgermeister/in ist keine reguläre Sitzung, weshalb dort auch nur notwendigen Punkte für die Wahl draufstehen. Die Abberufung hätten wir daher nur mit Dringlichkeitsbeschluss auf die Tagesordnung bringen können, was aber nun mal nicht ging, da die Opposition nicht anwesend war und wir nicht beschlussfähig waren!
Und was passiert nun morgen?
Morgen gibt es die Wiederholung der letzten Sitzung mit genau den selben Tagesordnungspunkten, wie in der letzten geplanten Sitzung. Gem. § 48 der NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F reicht dabei die Anwesenheit der einfachen Mehrheit aus. Dabei dürfen wir aber nur die Punkte behandeln, die in der letzten Sitzung bereits auf der Tagesordnung gestanden sind.
Und ganz wichtig, es reicht zwar die einfache Mehrheit zur Abhaltung der Sitzung, aber den Dringlichkeitsantrag können wir nicht einbringen, wenn keine 2/3 Mehrheit anwesend ist! Das heißt, wir haben keine gesetzliche Möglichkeit die Empfehlung des Beirates, ohne die Opposition, in der Sitzung morgen umzusetzen.
Aufgabe jeder Buchhaltung ist es, das große Ganze im Auge zu behalten. Das weiß jede:r im eigenen Bereich. Wenn man am Monatsanfang alles ausgibt, hat man am Monatsende Probleme seine Rechnungen zu begleichen.
Wenn man sein ganzes Geld für den guten Zweck spendet, dann kann man seine Miete und seine Stromrechnung nicht begleichen. Ich kenne persönlich auch niemanden der so sorglos mit dem eigenen Geld umgeht…
Sobald es sich aber nicht ums eigene Geld handelt, werden die Menschen gleich viel großzügiger. Da ist dann die Meinung des zuständigen Ausschusses plötzlich auch gar nicht mehr wichtig. Obwohl genau von der selben Fraktion immer lautstark nach mehr Ausschusssitzungen gerufen wird.
Da ich aber nicht will, dass der Budgettopf Soziales schon Mitte des Jahres leer ist, habe ich unsere Buchhaltungsleiterin heute morgen angerufen und gebeten, den Entwurf des Nachtragsvoranschlages aufgrund des gestrigen Beschlusses in der Gemeinderatssitzung, nochmal zu adaptieren und den Budgetansatz zu erhöhen.
Leider wird diese Flexibilität der Buchhaltung von allen immer vorausgesetzt. Warum dieser Antrag als Dringlichkeitsantrag bei der Sitzung am Mittwoch eingebracht worden ist und nicht von einer Fraktionskollegin am Tag zuvor beim tagenden Sozialausschuss unter dem Punkt „Allfälliges“ eingebracht wurde, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Vor allem sollte ich es als Fraktion vielleicht auch selbst leben und nicht immer nur von anderen mehr Vorlaufzeit und ein besseres Miteinander fordern.
Populistisch gesehen macht es natürlich Sinn. Und die Buchhaltung wird es schon richten…..Ja, machen wir. So lange es sich budgetär irgendwie ausgeht. Im Sinne einer umsichtigen Budgetplanung würde ich mir für die Buchhaltung aber auch mehr Vorlaufzeit wünschen. Dann müssten wir nicht ständig geschnürte Pakete dauernd aufschnüren und neu machen.
Dank des Einsatzes unserer Buchhaltungsleiterin wird die gestern beschlossene Erhöhung des Heizkostenzuschusses, nun auch budgetär im Nachtragsvoranschlag abgedeckt. Wir haben das Sozialkonto um den gestern beschlossenen Betrag erhöht. Der gestrige Beschluss geht also nicht zu Lasten von anderen Projekten.
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