Gemeinde-Voranschlag

Was ist eigentlich der Voranschlag und wieso sind manche Dinge erst im Rechnungsabschluss relevant?

Der Voranschlag ist das geplante Budget für jeweils ein Jahr. Er geht von 1.1. bis 31.12. und wird immer im Herbst des Vorjahres erstellt. Das bedeutet im Herbst wird geschaut wie viel Budgetmittel werden im nächsten Jahr voraussichtlich zur Verfügung stehen, dann werden die Fixkosten berechnet und abgezogen (Gehälter, Darlehenstilgungen, etc.) und dann werden die Abteilungsleiter der Gemeinde befragt, welche Vorhaben Priorität haben. Und wenn dann noch Budgetmittel übrig wären, könnte man noch tolle neue Projekte umsetzen. Den Voranschlag 2025 findet ihr hier.

Bei der Budgeterstellung wird gerne mehr geplant, als tatsächlich im Folgejahr umgesetzt wird. Warum macht man das? Weil man nur Dinge umsetzen kann, die man auch budgetiert hat. Natürlich kann man auch einzelne Sachkonten überziehen, die Überziehung muss aber wiederum extra begründet werden, was für alle eine Mehrarbeit bedeutet. Man versucht also schon bei der Budgeterstellung die Ausgaben mit einem Puffer zu budgetieren – so es denn möglich ist.

Dazu kommt, dass Neuanschaffungen von Fahrzeugen, die erst in den Folgejahren geliefert werden, auch budgetiert werden müssen, da ohne Budgetierung kein Auftrag erteilt werden darf. Dies alles gilt es bei der Budgeterstellung zu berücksichtigen. Natürlich müssen auch Darlehensaufnahmen geplant werden. Wenn bei der Budgeterstellung ersichtlich ist, dass für ein Projekt die Eigenmittel fehlen, dann muss dies auch ausgewiesen werden und es muss das Darlehen im Voranschlag erfasst sein. Natürlich gibt es hier aber noch keine Bank oder einen IBAN. Es handelt sich ja um die reine Willensbekundung – wenn wir das Projekt machen, nehmen wir dafür ein Darlehen auf. Es könnte ja auch sein, dass das Projekt nicht zustande kommt, dann wird auch das Darlehen nicht aufgenommen. Oder wir erhalten mehr Landes- oder Bundesförderung als gedacht, dann wird vielleicht weniger Darlehen benötigt.

Das Budget ist also der Jahresplan, der nicht eins zu eins umgesetzt werden muss! Im Laufe eines Budgetjahres ergeben sich laufend Änderungen. Sollten neue Projekte notwendig werden, die nicht budgetiert sind, muss ein sogenannter Nachtragsvoranschlag erstellt werden. Wir hatten das schon mal mit einem Kanaleinbruch. Da musste extra deswegen ein Nachtrag erstellt werden und das Projekt erfasst werden. Ein Nachtragsvoranschlag macht aber auch nach dem Rechnungsabschluss möglicherweise Sinn.

Warum habe ich bei der letzten Sitzung gesagt, dass die Klärung der richtigen Darstellung der Rücklagen bis zum Rechnungsabschluss Zeit hat? Weil Rücklagen naturgemäß erst beim Rechnungsabschluss gebildet werden – so den im laufenden Jahr Geld übrig bleibt, welches man einer Rücklage zuführen kann. Ich kann im Herbst 2024 viele Pläne machen für das Budgetjahr 2025, wie es am 31.12.2025 wirklich aussieht, sehe ich aber erst Ende 2025 bzw. bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses im Frühjahr 2026.

Der Budgetvoranschlag ist sehr umfangreich und umfasst neben den drei Haushalten

Finanzierungshaushalt – Ein- und Auszahlungen vergleichbar mit CashFlow Rechnung

Ergebnishaushalt – Aufwendungen und Erträge (Abgrenzung nach Zeitpunkt der Entstehung), Abschreibungen, vergleichbar mit Gewinn- und Verlustrechnung und

Vermögenshaushalt – Vermögenswert der Gemeinde und Grundlage für die Abschreibungen im Ergebnishaushalt

auch einen detailierten Nachweis über die Investitionstätigkeit, die Finanzschulden und den Schuldendienst, den Leasingspiegel uvm.

Schuldendienst 2023

8,18 % der gesamten Erträge 2023 wurde alleine für den Schuldendienst in der Gemeinde aufgewandt.

Dies ist auch der Grund, warum mich die Altlasten der letzten Jahrzehnte interessieren. Weil sie jährlich das Gemeindebudget belasten.

Wir hatten 2023 Erträge in Höhe von € 29,6 Mio Euro in Vösendorf. € 2,4 Mio liefen davon in die Darlehenstilgung ( € 1,8 Mio) und Darlehenszinsen (€ 600.000,–).

Da wir voriges Jahr kein neues Darlehen aufgenommen haben in der Gemeinde sank der Schuldenstand (nur Gemeinde ohne GmbH) auf € 27,3 Mio.

Ich wurde vor kurzem darauf angesprochen, dass wir uns angeblich die Darlehenszinsen nicht leisten können. Das stimmt nicht, natürlich können wir unsere Darlehen inkl. Zinsen bedienen. Aber natürlich könnten wir mit den € 2,4 Mio viel bewegen, wenn wir sie nicht für die Tilgung von Altlasten aufbringen müssten. Ich kann aber die Schulden nur sukzessive reduzieren, wegzaubern kann ich sie leider nicht. Alleine das eine große Darlehen aus 2016, welches noch bis 2041 läuft, machte fast € 1 Mio Schuldendienst im vorigen Jahr aus. Genau waren es € 916.531,28.

Ob wir wollen oder nicht, das Thema Schulden wird uns in Vösendorf, noch etliche Jahre begleiten.

1. Nachtragsvoranschlag 2023

Der 1. Nachtragsvoranschlag 2023 ist fertig und wurde im Gemeindevorstand mehrheitlich beschlossen. Im nächsten Gemeinderat am 10. Mai wird er dann öffentlich präsentiert. Besser gesagt eine Zusammenfassung. Denn der Nachtragsvoranschlag umfasst 333 Seiten und besteht aus vielen Teilen.

Der Vorbericht soll grafisch die wichtigsten Zahlen darstellen und auf Seite 21 beginnt dann das eigentliche Zahlenwerk. Die Besonderheit beim Nachtrag ist, dass es eine Spalte Voranschlag 2023, eine Spalte Nachtragsvoranschlag 2023 und eine Veränderungsspalte gibt. Er beginnt mit dem Ergebnishaushalt und dem Finanzierungshaushalt Ebene 1 und 2. Hier werden nur die Überschriften dargestellt.

Ab Seite 31 werden dann die einzelnen Bereiche der Gemeinde dargestellt. Auch wieder zuerst der Ergebnishaushalt und im Anschluss der Finanzierungshaushalt. Dann folgen Personaldaten und ein Querschnitt. Wenn ich etwas suche, tue ich das in der Aufstellung „Ergebnis- und Finanzierungshaushalt Detailnachweis“ ab Seite 103. Hier finde ich persönlich auf 125 Seiten fast alles was ich normalerweise brauche.

Ab Seite 229 werden dann die „geplanten Investitionen“ dargestellt, also die geplanten Projekte für das jeweilige Jahr, aber auch für die Folgejahre. Hier werden auch die benötigten Darlehen für die einzelnen Projekte dargestellt. Ab Seite 266 folgt dann die „Darstellung der Transferzahlung“. Sowohl jene die wir erhalten, als auch jene die wir zu leisten haben.

Es folgen die „Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven“ und ab Seite 275 der „Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst“. Ebenso dargestellt sind der „Nachweis über haushaltinterne Vergütungen“, der „Leasingspiegel“, der „Rückstellungsspiegel“, der „Haftungsnachweis“ und auf Seite 307 das „Haushaltspotenzial“. Zum Abschluss werden noch die Nachweise der „Vermögen mit abgeänderter Nutzungsdauer“, der „Dienstpostenplan“ und der mittelfristige Finanzplan, inkl. dem mittelfristigen Schuldenplan dargestellt.

Bis 8. Mai liegt der Nachtragsvoranschlag zur Einsichtnahme auf und nach der Gemeinderatssitzung und dazugehöriger Ratifizierung wird er natürlich auch auf der Homepage der Marktgemeinde Vösendorf dargestellt. Natürlich findet man auf der Homepage auch Voranschläge, Nachtragsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse der letzten Jahre.

Vösendorf 2. NVA 2022

Der 2. Nachtragsvoranschlag 2022 liegt bereits zur allgemeinen Einsicht auf. Notwendig geworden ist der NVA aufgrund des Kanalgebrechens in der Haidfeldsiedlung und der Tatsache, dass wir dafür einen eigenen Bauabschnitt definieren müssen um die Förderung vom Land NÖ lukrieren zu können.

Viel hat sich bei den Zahlen daher nicht verändert. Auffällig ist auf jeden Fall die stark reduzierten Leasingverpflichtungen. Das hat mit der langen Lieferzeit des Müllautos zu tun. Da es heuer nicht mehr angeliefert werden kann, brauchen wir auch heuer kein Leasing mehr kalkulieren.

Was wir auch korrigiert haben ist die Höhe der geplanten Darlehen. Beim 1. Nachtragsvoranschlag im Frühjahr sind wir noch von Neuaufnahmen in Höhe von € 1,8 Mio Euro ausgegangen. Mittlerweile wissen wir dass wir „nur“ € 1,4 Mio brauchen. Die Darlehensaufnahme wird ebenfalls in der Dezembersitzung behandelt.

Dem gegenüber stehen Ausgaben für Finanzschulden (Tilgung und Zinsen) von € 2 Mio.