Gemeinde-Voranschlag

Was ist eigentlich der Voranschlag und wieso sind manche Dinge erst im Rechnungsabschluss relevant?

Der Voranschlag ist das geplante Budget für jeweils ein Jahr. Er geht von 1.1. bis 31.12. und wird immer im Herbst des Vorjahres erstellt. Das bedeutet im Herbst wird geschaut wie viel Budgetmittel werden im nächsten Jahr voraussichtlich zur Verfügung stehen, dann werden die Fixkosten berechnet und abgezogen (Gehälter, Darlehenstilgungen, etc.) und dann werden die Abteilungsleiter der Gemeinde befragt, welche Vorhaben Priorität haben. Und wenn dann noch Budgetmittel übrig wären, könnte man noch tolle neue Projekte umsetzen. Den Voranschlag 2025 findet ihr hier.

Bei der Budgeterstellung wird gerne mehr geplant, als tatsächlich im Folgejahr umgesetzt wird. Warum macht man das? Weil man nur Dinge umsetzen kann, die man auch budgetiert hat. Natürlich kann man auch einzelne Sachkonten überziehen, die Überziehung muss aber wiederum extra begründet werden, was für alle eine Mehrarbeit bedeutet. Man versucht also schon bei der Budgeterstellung die Ausgaben mit einem Puffer zu budgetieren – so es denn möglich ist.

Dazu kommt, dass Neuanschaffungen von Fahrzeugen, die erst in den Folgejahren geliefert werden, auch budgetiert werden müssen, da ohne Budgetierung kein Auftrag erteilt werden darf. Dies alles gilt es bei der Budgeterstellung zu berücksichtigen. Natürlich müssen auch Darlehensaufnahmen geplant werden. Wenn bei der Budgeterstellung ersichtlich ist, dass für ein Projekt die Eigenmittel fehlen, dann muss dies auch ausgewiesen werden und es muss das Darlehen im Voranschlag erfasst sein. Natürlich gibt es hier aber noch keine Bank oder einen IBAN. Es handelt sich ja um die reine Willensbekundung – wenn wir das Projekt machen, nehmen wir dafür ein Darlehen auf. Es könnte ja auch sein, dass das Projekt nicht zustande kommt, dann wird auch das Darlehen nicht aufgenommen. Oder wir erhalten mehr Landes- oder Bundesförderung als gedacht, dann wird vielleicht weniger Darlehen benötigt.

Das Budget ist also der Jahresplan, der nicht eins zu eins umgesetzt werden muss! Im Laufe eines Budgetjahres ergeben sich laufend Änderungen. Sollten neue Projekte notwendig werden, die nicht budgetiert sind, muss ein sogenannter Nachtragsvoranschlag erstellt werden. Wir hatten das schon mal mit einem Kanaleinbruch. Da musste extra deswegen ein Nachtrag erstellt werden und das Projekt erfasst werden. Ein Nachtragsvoranschlag macht aber auch nach dem Rechnungsabschluss möglicherweise Sinn.

Warum habe ich bei der letzten Sitzung gesagt, dass die Klärung der richtigen Darstellung der Rücklagen bis zum Rechnungsabschluss Zeit hat? Weil Rücklagen naturgemäß erst beim Rechnungsabschluss gebildet werden – so den im laufenden Jahr Geld übrig bleibt, welches man einer Rücklage zuführen kann. Ich kann im Herbst 2024 viele Pläne machen für das Budgetjahr 2025, wie es am 31.12.2025 wirklich aussieht, sehe ich aber erst Ende 2025 bzw. bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses im Frühjahr 2026.

Der Budgetvoranschlag ist sehr umfangreich und umfasst neben den drei Haushalten

Finanzierungshaushalt – Ein- und Auszahlungen vergleichbar mit CashFlow Rechnung

Ergebnishaushalt – Aufwendungen und Erträge (Abgrenzung nach Zeitpunkt der Entstehung), Abschreibungen, vergleichbar mit Gewinn- und Verlustrechnung und

Vermögenshaushalt – Vermögenswert der Gemeinde und Grundlage für die Abschreibungen im Ergebnishaushalt

auch einen detailierten Nachweis über die Investitionstätigkeit, die Finanzschulden und den Schuldendienst, den Leasingspiegel uvm.

Darlehenstilgung

Zum Thema Reduktion Fixkosten habe ich mir mal die bestehenden Darlehen im Detail angeschaut.

Die Summe der Darlehenstilgung und der Darlehenszinsen nennt sich Schuldendienst. Ich habe jetzt mal mit den aktuellen Zahlen aus dem Nachtragsvoranschlag gerechnet, das kann sich aber natürlich bei steigenden oder sinkenden Zinsen verändern.

Nur in der Gemeinde (exkl. Kommunal GmbH) haben wir 2024 voraussichtlich einen Schuldendienst von € 2.489.000,–. € 1.893.600,– entfallen dabei auf den Schuldenabbau, € 595.400,– zahlen wir heuer voraussichtlich Zinsen an die Banken.

Das positive an Darlehen ist – irgendwann sind sie fertig abbezahlt. Und das hat mich bei der Budgeterstellung 2025 relativ am Anfang interessiert. Es hätte ja sein können, dass ein großes Darlehen abbezahlt wird, dann wären unsere Fixkosten gleich mal gesunken. Diese Hoffnung musste ich allerdings rasch begraben. Im Jahr 2025 enden zwei kleine Darlehen, der Schuldendienst sinkt leider nur um € 12.000,–.

2026 schaut ein wenig besser aus. Hier läuft ein wenig ein größeres Darlehen von 2001 aus und reduziert unsere Fixkosten um € 144.000,– jährlich.

2027 und 2028 sind dafür ganz traurig, da läuft gar kein Darlehen aus.

2029 und 2030 tut sich ein wenig etwas. 2029 endet ein Darlehen aus 2004 und reduziert den Schuldendienst um € 91.800,– jährlich. Und 2030 enden zwei Darlehen. Eines aus 2005 und eines aus 2010 und reduzieren die jährlichen Fixkosten um € 66.900,–.

2031 werden wir dann erstmal eine Erleichterung bei der Budgetierung spüren. € 204.600,– Fixkosten jährlich weniger. 3 Darlehen aus 2005 und 2 Darlehen aus 2021 enden.

Also das mit der Reduktion der Fixkosten mittels Tilgung ist eine sehr zähe Angelegenheit. Das einzige Darlehen, was hier wirklich was bringt, läuft bis 2041. Ich muss gestehen die 916.600,– Fixkosten für das Südtower-Darlehen, tun jedes Mal aufs neue weh, wenn ich sie sehe.

Darlehensende inklusive Reduktion der Kosten:

Schulden aufgenommen vor 2020:

Schulden aufgenommen seit 2020:

Schuldendienst 2023

8,18 % der gesamten Erträge 2023 wurde alleine für den Schuldendienst in der Gemeinde aufgewandt.

Dies ist auch der Grund, warum mich die Altlasten der letzten Jahrzehnte interessieren. Weil sie jährlich das Gemeindebudget belasten.

Wir hatten 2023 Erträge in Höhe von € 29,6 Mio Euro in Vösendorf. € 2,4 Mio liefen davon in die Darlehenstilgung ( € 1,8 Mio) und Darlehenszinsen (€ 600.000,–).

Da wir voriges Jahr kein neues Darlehen aufgenommen haben in der Gemeinde sank der Schuldenstand (nur Gemeinde ohne GmbH) auf € 27,3 Mio.

Ich wurde vor kurzem darauf angesprochen, dass wir uns angeblich die Darlehenszinsen nicht leisten können. Das stimmt nicht, natürlich können wir unsere Darlehen inkl. Zinsen bedienen. Aber natürlich könnten wir mit den € 2,4 Mio viel bewegen, wenn wir sie nicht für die Tilgung von Altlasten aufbringen müssten. Ich kann aber die Schulden nur sukzessive reduzieren, wegzaubern kann ich sie leider nicht. Alleine das eine große Darlehen aus 2016, welches noch bis 2041 läuft, machte fast € 1 Mio Schuldendienst im vorigen Jahr aus. Genau waren es € 916.531,28.

Ob wir wollen oder nicht, das Thema Schulden wird uns in Vösendorf, noch etliche Jahre begleiten.

1. Nachtragsvoranschlag 2023

Der 1. Nachtragsvoranschlag 2023 ist fertig und wurde im Gemeindevorstand mehrheitlich beschlossen. Im nächsten Gemeinderat am 10. Mai wird er dann öffentlich präsentiert. Besser gesagt eine Zusammenfassung. Denn der Nachtragsvoranschlag umfasst 333 Seiten und besteht aus vielen Teilen.

Der Vorbericht soll grafisch die wichtigsten Zahlen darstellen und auf Seite 21 beginnt dann das eigentliche Zahlenwerk. Die Besonderheit beim Nachtrag ist, dass es eine Spalte Voranschlag 2023, eine Spalte Nachtragsvoranschlag 2023 und eine Veränderungsspalte gibt. Er beginnt mit dem Ergebnishaushalt und dem Finanzierungshaushalt Ebene 1 und 2. Hier werden nur die Überschriften dargestellt.

Ab Seite 31 werden dann die einzelnen Bereiche der Gemeinde dargestellt. Auch wieder zuerst der Ergebnishaushalt und im Anschluss der Finanzierungshaushalt. Dann folgen Personaldaten und ein Querschnitt. Wenn ich etwas suche, tue ich das in der Aufstellung „Ergebnis- und Finanzierungshaushalt Detailnachweis“ ab Seite 103. Hier finde ich persönlich auf 125 Seiten fast alles was ich normalerweise brauche.

Ab Seite 229 werden dann die „geplanten Investitionen“ dargestellt, also die geplanten Projekte für das jeweilige Jahr, aber auch für die Folgejahre. Hier werden auch die benötigten Darlehen für die einzelnen Projekte dargestellt. Ab Seite 266 folgt dann die „Darstellung der Transferzahlung“. Sowohl jene die wir erhalten, als auch jene die wir zu leisten haben.

Es folgen die „Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven“ und ab Seite 275 der „Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst“. Ebenso dargestellt sind der „Nachweis über haushaltinterne Vergütungen“, der „Leasingspiegel“, der „Rückstellungsspiegel“, der „Haftungsnachweis“ und auf Seite 307 das „Haushaltspotenzial“. Zum Abschluss werden noch die Nachweise der „Vermögen mit abgeänderter Nutzungsdauer“, der „Dienstpostenplan“ und der mittelfristige Finanzplan, inkl. dem mittelfristigen Schuldenplan dargestellt.

Bis 8. Mai liegt der Nachtragsvoranschlag zur Einsichtnahme auf und nach der Gemeinderatssitzung und dazugehöriger Ratifizierung wird er natürlich auch auf der Homepage der Marktgemeinde Vösendorf dargestellt. Natürlich findet man auf der Homepage auch Voranschläge, Nachtragsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse der letzten Jahre.

250 Top Gemeinden Österreichs

Jedes Jahr ermittelt der KDZ (Zentrum für Verwaltungsforschung) die Gemeinden mit der höchsten Bonität Österreichs. Trotz hoher Kommunalsteuereinnahmen aufgrund der SCS findet man Vösendorf in dieser Auflistung nicht. Was aber nicht weiter verwundert wenn man sich ansieht welche Kennzahlen für die Ermittlung herangezogen werden.

Um unter den Top 250 Gemeinden landen zu können, brauchte es 2021 eine Bonitätswert von zumindest 1,89. Vösendorf hatte 2021 einen Wert 3,31! In die Top 250 ist es also noch ein weiter Weg. Wer sich im Detail dafür interessiert, hier kann man sich die letzten 11 Jahre inklusive Entwicklung anschauen -man kann sich auch die Kennzahlen im Detail anschauen. Den schlechtesten Wert hatte Vösendorf 2009 mit 4,5.

Ganz schlecht schneiden wir bei „Quote freie Finanzspritze (FSQ)“ ab. Anmerkung KDZ: Die FSQ zeigt daher, wie hoch der finanzielle Spielraum für neue Projekte und Investitionen inkl. allfälliger Folgelasten nach Berücksichtigung der bestehenden Tilgungsverpflichtungen ist. Eine FSQ, die höher ist als 15 Prozent, ist ein sehr gutes Ergebnis. Eine FSQ unter 0 ist als negativ zu bewerten.

Tja, somit wird mein Eindruck, dass wir uns ganz wenig finanziell bewegen können aufgrund des hohen Schuldendienst eindrucksvoll vom KDZ bestätigt. Bei einem Wert von 1,38 bewegen wir uns wirklich nicht viel.

Natürlich wäre ein Platz unter den Top 250 Gemeinden schön. Ist aber in den nächsten Jahr(zehnt)en eher unwahrscheinlich. Wir können ja nicht einfach alle Investitionen in den Straßenerhalt, Anlagengüter, Gebäude, Klimaschutz etc. einfach auf Eis legen um den Wert zu verbessern. Hätten wir allerdings eine bessere Bonität, könnte die Gemeinde noch sehr viel mehr für die Gemeindebürger umsetzen.

Meine Realität sieht aber eben anders aus. Und in Zeiten steigender Zinsen für unsere Darlehen, erwarte ich mir nächstes Jahr auch nicht unbedingt ein besseres Ergebnis. Vor allem nicht im Bereich FSQ. Nichts desto trotz werde ich weiter daran arbeiten unsere Lage zu verbessern.