Gemeinderatssitzung

Am 06. März ist die nächste Gemeinderatssitzung angesetzt. Dabei geht es um die Neuwahl Bürgermeister/in, eine Ergänzungswahl geschäftsführender Gemeinderat und die Wahl des/der Vizebürgermeisters/in.

Wie bereits im letzten Beitrag kommuniziert, ist diese Wahl verpflichtend durchzuführen, binnen 14 Tage nach Zurücklegung des Bürgermeisteramtes.

Natürlich ist diese Sitzung öffentlich und steht auch der Bevölkerung offen.

Vösendorf Februar 2025

Was machst du jetzt?

Diese Frage wurde mir die letzte Woche öfter mal gestellt.

Meine Antwort: Meine Arbeit!

Ich habe sowohl meine Verpflichtungen im Brotjob, als auch meine Aufgaben für die Gemeinde Vösendorf in der letzten Woche wahrgenommen.

Vielleicht fragen sich jetzt einige, warum so weitermachen, als sei nichts geschehen…

Meine Antwort: Weil ich muss!

Ich bin ein loyaler und zuverlässiger Mensch. Ich bin in die Lokalpolitik gegangen um meine Kenntnisse und meine Arbeitskraft für Vösendorf einzusetzen.

Ich habe 72 Vorzugsstimmen bei der letzten Wahl bekommen. Für diese 72 Personen muss ich auf jeden Fall weitermachen, ebenso wie für das Gemeinderatsteam. Ich lasse das Team nicht einfach im Stich. Ich werde auch weiterhin meine Pflichten als Gemeinderätin erfüllen!

Wie geht es jetzt weiter?

Der Rücktritt vom Bürgermeister ist am Dienstag auf der Gemeinde eingelangt. Wir haben also derzeit eine Vize-Bürgermeisterin, welche die Geschäfte führt. Natürlich gibt es auch für so einen Fall, eine gesetzliche Regelung. Binnen 14 Tagen muss ein neuer Bürgermeister/eine neue Bürgermeisterin vom Gemeinderat gewählt werden.

Diese Frist beginnt nach der Stillhatltefrist nach 7 Tagen, nach dem Verzicht, zu laufen. Wir hätten also noch Zeit und könnten zuwarten. Aber es sind noch eine Gemeindevorstandssitzung und eine Gemeinderatssitzung geplant im März – in der auch der Rechnungsabschluss 2024 behandelt werden muss. Das beschränkt den Handlungsspielraum bei der Terminfindung.

Natürlich kann die Opposition geschlossen ihre Mandate niederlegen. Dann gibt es wieder eine Stillhatltefrist von 7 Tagen in der es sich die Gemeinderäte nochmal überlegen können (Rücktritt vom Rücktritt). Danach werden alle Kandidaten der letzten Wahl, der jeweiligen Partei gefragt ob sie nachrücken wollen (ausser es liegt ein schriftlicher Mandatsverzicht vor). Gibt es keine Nachrücker und legt mehr als ein Drittel das Mandat zurück, dann geht die Causa in die nächste Sitzung der Landesregierung und das Land wird dann Neuwahlen ausrufen, welche dann in ein paar Monaten stattfinden werden – auch hier gibt es Fristen die eingehalten werden müssen.

Bis dahin mache ich weiter meine Arbeit für Vösendorf. Der Gemeindevorstand bleibt im Amt – zumindest diejenigen, die ihr Mandat nicht zurücklegen.

Selbstverständlich geht diese Situation, nicht spurlos an mir vorüber. Jeder der mich kennt, weiß das sowieso.

Mir wurde in den letzten Jahren öfter gesagt „Du bist ja keine Berufspolitikerin, sondern eine Sachpolitikerin“. Und ich muss sagen, diese Aussage ging jedes Mal wieder runter wie Öl. Weil das auch mein Anspruch ist. Ich will Sachpolitik machen! Diese ganzen politischen Machtspielchen mag ich weder, noch werde ich sie jemals beherrschen (wollen).

Ich kümmere mich weiter um die Sache und wenn ich deswegen nicht wiedergewählt werde, habe ich halt wieder mehr Zeit für mein Privatleben. Es gibt wirklich Schlimmeres im Leben.

Fasching 2025

Vielen lieben Dank an die Faschingsgilde Hennersdorf – Vösendorf für die Organisation des Umzuges! Euer Wagen war auch sehr toll!

Wir waren heuer nur als Zuschauer dabei. Der Vorteil dabei ist, man kann sich alle anderen in Ruhe anschauen. Sonst sieht man ja immer nur den Wagen direkt vor und hinter einem.

Es ist wirklich schön zu sehen wie die zwei Ortschaften Hennersdorf und Vösendorf hier miteinander was geschaffen haben, was eine große Tradition werden kann. Und noch einen Vorteil habe ich als Zuschauer – ich konnte in Ruhe Fotos machen!

Faschingsumzug 2025

Morgen veranstaltet die Faschingsgilde Hennersdorf – Vösendorf den diesjährigen Faschingsumzug. Diesmal geht es von Vösendorf nach Hennersdorf.

Start ist um 14:00 Uhr beim Schlossstadl in Vösendorf. Ziel ist das 9er Haus in Hennersdorf, wo ab 16:30 Uhr die Band „sie&die2da“ spielen.

Also kommt mit oder schaut euch das Spektakel als Zuschauer am Wegesrand an.

Tut gut-Vortragsreihe

Die beliebte Tut gut-Vortragsreihe wird auch im heurigen Jahr fortgesetzt. Die gesunde Gemeinde Vösendorf und der Verein Patientinnenportal haben wieder spannende Vorträge organisiert heuer.

Morgen geht es um

Der (Mehr-)wert von Bewegung

Um 18:30 Uhr im Freskensaal – der Eintritt ist wie immer frei.

Am 25. März geht es dann um die Vorstellungskraft

Zuständigkeit Gemeinderat

Etwas was ich ganz zu Beginn meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst gelernt habe war, wenn dir jemand Arbeit gibt, prüfe als allererstes ob du überhaupt zuständig bist! Wenn nicht, dann retourniere den Auftrag an den Einbringer. Im besten Fall mit einem Hinweis, wohin er sich richtigerweise zu wenden hat.

Das war allerdings nur die erste von vielen Regeln, an die man sich zu halten hat. Auch die Art wie Ansuchen eingebracht werden, ist genormt. Genau so wie die Abläufe – wer in welcher Reihenfolge zu informieren ist. Ab welchen Betragsgrenzen, welche Formulare zusätzlich auszufüllen sind. Und vieles mehr. Und alles ist irgendwo geregelt. In einem Gesetz, einer Richtlinie und/oder einer Durchführungsbestimmung. Bekommt man ein neues Aufgabengebiet, werden zuerst einmal die geltenden Grundlagen gelesen.

Deshalb ist es für mich auch keine Überraschung gewesen, dass auch Gemeinderatssitzungen genormt sind. Es gibt eine Tagesordnung, Wortmeldungen sind nur zu den Tagesordnungspunkten zulässig, alle Punkte müssen in der Gemeindevorstandssitzung vorbesprochen werden (Ausnahme Dringlichkeitsanträge), die Tagesordnung legt der Bürgermeister fest, ebenso wie die Spielregeln (Sitzungspolizei), es müssen zwei Drittel der Gemeinderäte anwesend sein um beschlussfähig zu sein und es braucht eine einfache Mehrheit (mehr als 50%) für einen Beschluss, es gibt ein Protokoll, es gibt einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil, usw. Alles was man dazu wissen muss, kann man natürlich in einem Gesetz nachlesen – NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F (in der gültigen Fassung)

Zur Vorbereitung der Sitzungen bekommen die Gemeinderäte die  Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten zur Verfügung gestellt. Das meiste ist im Session Net zu finden (ein Online Tool auf welches man auch von zu Hause aus Zugriff hat), manches ist aber auch zu groß (Dateigröße), das kann man sich dann vor Ort in der Amtsleitung anschauen. Und Rechnungsabschluss, Voranschlag und Nachtrags-Voranschlag werden per Mail versandt.

Da die Tagesordnung der Bürgermeister mit der Amtsleitung festlegt, gibt es dabei auch keine Zuständigkeitsprobleme. Bei den Dringlichkeitsanträgen ist das was anderes. Diese werden meistens von der Opposition eingebracht und sollten sich im besten Fall auf ein Thema im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates beziehen und dringend sein. Anträge die zum Beispiel nicht Vösendorf betreffen, gehören nicht in eine Gemeinderatssitzung von Vösendorf. Und Dinge die erst in ein paar Monaten relevant sind, sind nicht dringend.

Was in der neuen Legislaturperiode neu aufgetreten ist, waren Dringlichkeitsanträge, die zwar einen Mitarbeiter der Gemeinde betroffen haben, aber nicht bezüglich einer Angelegenheit die im Zuge seiner Tätigkeit für die Gemeinde erfolgt ist. Und nein, der Gemeinderat ist nicht dafür zuständig was die Gemeindemitarbeiter tun, wenn sie nicht im Dienst sind. Der Gemeinderat ist aber auch nicht zuständig dafür, was sie tun, wenn sie im Dienst sind! Dafür ist der Bürgermeister zuständig.

Und so kommen wir wieder dazu, was ich ganz am Anfang meiner Laufbahn im öffentlichen Dienst gelernt habe – Wenn du unzuständig bist, dann retourniere den Auftrag an den Einbringer. Im besten Fall mit einem Hinweis, wohin er sich richtigerweise zu wenden hat.

Verwaltung und Politik

Der Gemeinderat ist ein Organ der Gemeinde und für die „politischen Entscheidungen“ zuständig. Für die tägliche Arbeit ist der Verwaltungsapparat zuständig – die Gemeindebediensteten.

Ganz grob gesagt gibt der Gemeinderat die Richtung vor und die Verwaltungsbediensteten setzen dies dann mit ihrer täglichen Arbeit um. Die Gemeindebediensteten sind bei der Gemeinde angestellt, beziehen ihr Gehalt von der Gemeinde und sind weisungsgebunden – gegenüber ihren Vorgesetzten bis zum Bürgermeister. Die Gemeinderäte sind von den Gemeindebürgern gewählt und haben grundsätzlich ein Stimmrecht bei den Gemeinderatssitzungen, wo die politischen Entscheidungen getroffen werden. Sie bekommen eine Aufwandsentschädigung und können sich mehr oder weniger einbringen.

Es gibt auch Gemeinderäte mit zusätzlichen Funktionen als nur einem einfachen Stimmrecht. Zum einen wären das die Ausschussobleute. Sie sind für einen Fachausschuss zuständig – selbständige Einberufung, Themensetzung und Ausarbeitung – und können so ihre Projekte umsetzen. Und sie bekommen mehr Aufwandsentschädigung als „einfache“ Gemeinderäte. Und dann gibt es auch noch die geschäftsführenden Gemeinderäte. Diese bekommen ein Aufgabengebiet vom Bürgermeister zugewiesen, für welches sie zuständig sind. Sie habe eine zuständige Abteilung in welcher ihre Aufgaben verwaltungsmäßig umgesetzt werden. Im besten Fall, verstehen sich die geschäftsführenden Gemeinderäten gut mit „ihrer“ jeweiligen Abteilung. Und sie bekommen noch mehr Aufwandsentschädigung als die Ausschussobleute.

Weder die Ausschussobleute, noch die geschäftsführenden Gemeinderäte haben aber eine Weisungsbefugnis gegenüber der Verwaltung! Wir können uns was wünschen, wir können Dinge anregen und im besten Fall arbeiten wir mit der Verwaltung Hand in Hand zusammen.

In meinem Brotjob, bin ich auf der anderen Seite. Dort bin ich ein Organ der Verwaltung und arbeite für Politiker. Vielleicht überlege ich mir deshalb immer dreimal ob und wie ich die Buchhaltung mit meinen Angelegenheiten „störe“. Den eines habe ich in 20 Jahren Bundesdienst gelernt, die Verwaltung ist froh, wenn sie ihre Arbeit machen kann und nicht ständig Sonderwünsche für Politiker umsetzen muss. Denn die Verwaltung hat auch genug Arbeit ohne die Politik! Sie sollten eigentlich für die Gemeindebürger arbeiten und nicht nur ständig was für die Politik aufbereiten.

Natürlich muss ich sie trotzdem auch mit meinen Vorstellungen „belasten“ und den Arbeitsablauf mit unserem wöchentlichen Treffen unterbrechen. Da ich bis jetzt diesbezüglich keine Beschwerden gehört habe, dürfte mein Arbeitsstil recht gut ankommen. Ich bin mir aber halt auch bewusst, was die „andere Seite“ tut und dass sie mich für die tägliche Arbeit nicht braucht. Weshalb ich mich auch in das tägliche Geschäft nicht einmische. Ausser natürlich, ich werde um Input gefragt.

Als geschäftsführenden Gemeinderätin sehe ich es auch als meine Pflicht an, mich regelmäßig einzubringen. Aber ehrlich gesagt, könnte ich auch das Geld nehmen und nichts tun. Einmal gewählt haben wir fünf Jahre Zeit um uns voller Engagement in die Arbeit zu stürzen oder auch nicht. Wir können Projekte umsetzen oder auch nicht. Wir können uns einbringen oder auch nicht. Die einzige Verpflichtung die wir haben ist, an Gemeindevorstands- und Gemeinderatssitzungen teilzunehmen. Und selbst dort können wir uns abmelden.

Wie viel Einsatz jeder Gemeinderat bringt, ist ausschließlich die Entscheidung des einzelnen Politikers und nach Ende der Legislaturperiode bekommt man vom Wähler im besten Fall wieder eine Stimme, wenn sie mit der Arbeit zufrieden waren.

NÖ Gemeindeordnung

Vorige Woche war die erste Gemeinderatssitzung heuer, nächste Woche ist bereits die zweite Gemeindevorstandssitzung heuer.

Was ist eigentlich der Gemeinderat bzw. der Gemeindevorstand?

Der Gemeinderat ist ein sogenanntes Kollegialorgan, das bedeutet Entscheidungen werden mehrheitlich beschloss. Nicht der Bürgermeister alleine entscheidet, sondern die Mehrheit der anwesenden Gemeinderäte.

Die Mitglieder werden bei einer demokratischen Wahl gewählt – entweder aufgrund der Reihung der Wahlliste einer politischen Partei oder mittels Vorzugsstimme. Die Anzahl der Gemeinderäte hängt von der Höhe der Einwohnerzahl ab und ist in der NÖ Gemeindeordnung 1973 geregelt. Auch wenn das Gesetz schon älter ist, ist sie immer noch gültig. Etwaige Änderungen im Laufe der Jahre, werden online im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ständig eingearbeitet und so kann die gültige Fassung jederzeit online eingesehen werden. Hier geht es zu der Version vom 5. Februar 2025.

In der Gemeindeordnung sind auch die Rechte und Pflichten der Gemeinderäte geregelt, genauso wie die Anzahl der Gemeindevorstände und der Vizebürgermeister.

Im § 35 sind auch die Zuständigkeiten des Gemeinderates aufgelistet und im § 36 die Zuständigkeiten des Gemeindevorstandes.

Ab § 37 geht es um die Zuständigkeiten des Bürgermeisters. Ganz interessant finde ich dass hier auch klar geregelt ist, dass die Gemeindevorstände dem Bürgermeister zu unterstützen haben. Sie haben die Geschäfte des eigenen
Wirkungsbereiches, die er ihnen mit Verordnung zuweist, unter seiner Verantwortung nach seinen Weisungen zu besorgen. Sie sind ihm für die ordnungsgemäße Besorgung verantwortlich.

Das finde ich deshalb so spannend, weil ich schon mitbekommen habe, dass sich Gemeindevorstände von anderen Parteien geweigert haben, übertragene Aufgaben vom Bürgermeister umzusetzen.

Diese Zuständigkeiten regeln auch den Rahmen der Themen, welche in einer Gemeinderatssitzung behandelt werden. Punkte die nicht in den Wirkungsbereich des Gemeinderates fallen, haben auch nichts in einer Gemeinderatssitzung verloren.

Die Gemeindeordnung ist mit ihren 62 Seiten recht umfangreich und auch eine sehr trockene Angelegenheit, aber für alle Gemeinderäte die wichtigste Grundlage für ihre Arbeit.

Ausgaben 2025

Wofür geben wir 2025 sonst noch Geld aus?

Einiges habe ich ja schon in den vorherigen Beiträgen dargestellt. Da haben wir zum einen Fixkosten und zum anderen Zuzahlungen.

Und darüber hinaus haben wir natürlich Ausgaben im Bereich der Daseinsvorsorge und diverse Projekte.

Im Bereich Abwasserbeseitigung haben wir unter anderem Ausgaben in Höhe von rund € 1,9 Mio im laufenden Budget geplant und € 900.000,– für diverse Projekte in diesem Bereich.

Bei der Müllabfuhr stehen heuer Ausgaben in Höhe von knapp € 1,3 Mio am Plan.

Im Bereich Straßenbau, inkl. Brücken und Radwege, sind Ausgaben in Höhe von € 640.000,– geplant

€ 510.000,– sind für die öffentliche Beleuchtung verplant.

Der Friedhof wird, nach derzeitigem Stand, Ausgaben in Höhe von € 500.000,– benötigen.

Eine große Budgetposition ist natürlich auch der Wirtschaftshof (exkl. Müll) mit € 2,3 Mio.

Bei der Feuerwehr ist der Zulauf von zwei Fahrzeugen heuer geplant. Dazu kommt die jährliche Finanzzuweisung. Macht insgesamt € 1,3 Mio aus.

Zusätzlich zu den oben bereits berücksichtigen Projekten haben wir für heuer nur ein großes Projekt geplant und das wird von der Kommunal GesmbH umgesetzt, weshalb es im Gemeindebudget nicht zu finden ist. Der Kindergartenzubau Badgasse ist mit € 1,5 Mio budgetiert.

Wir haben also heuer fast nur Projekte im Bereich der Daseinsvorsorge geplant. Einzige Ausnahme die Grabanlagen am Friedhof um € 40.000,–. Die zählen streng genommen nicht zur Daseinsvorsorge, sind aber trotzdem notwendig.

Zuzahlungen

Es gibt viele Bereiche in einem Gemeindebudget wo die Bürger einen finanziellen Beitrag leisten, die aber trotzdem für die Gemeinde ein finanzielles Verlustgeschäft sind. Zuzahlungen werden aber ganz bewusst getroffen um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Aber natürlich belasten solche Zuzahlungen das Gemeindebudget!

Sehr viel Geld fließt hier vom Gemeindebudget Vösendorf in den Bereich Kinder und Jugendliche.

2025 wird die Gemeinde Vösendorf, nach Abzug aller Beiträge von Eltern, Senioren, Schülern, etc. noch folgende Zuzahlungen zu leisten haben (Nach derzeitigem Stand):

€ 1,1 Mio Kleinkinderbetreuung

€ 1,9 Mio Kindergärten

€ 1,9 Mio Schulen

€ 83.000,– Jugendliche

€ 197.400,–Senioren inkl. Hildi

€ 398.300,– Kunst- und Musikschule

€ 26.000,– Kulturveranstaltungen

€ 246.000,– öffentlicher Verkehr

€ 102.500,– Essen auf Rädern

Einiges davon müssen wir leisten (gesetzliche Verpflichtung) anderes wird von der Gemeinde (Gemeinderatsbeschlüsse) bewusst freiwillig zur Verfügung gestellt. So genannte Ermessensausgaben.

Beispiel öffentlicher Verkehr. Wahrscheinlich würde der 266er Bus auch ohne Zuzahlung fahren, aber auf jeden Fall nicht so oft. Je dichter die Intervalle, desto teurer wird es für die Gemeinde.

Alle Zahlen habe ich, wie immer, dem Voranschlag 2025 entnommen.