Gemeinde-Voranschlag

Was ist eigentlich der Voranschlag und wieso sind manche Dinge erst im Rechnungsabschluss relevant?

Der Voranschlag ist das geplante Budget für jeweils ein Jahr. Er geht von 1.1. bis 31.12. und wird immer im Herbst des Vorjahres erstellt. Das bedeutet im Herbst wird geschaut wie viel Budgetmittel werden im nächsten Jahr voraussichtlich zur Verfügung stehen, dann werden die Fixkosten berechnet und abgezogen (Gehälter, Darlehenstilgungen, etc.) und dann werden die Abteilungsleiter der Gemeinde befragt, welche Vorhaben Priorität haben. Und wenn dann noch Budgetmittel übrig wären, könnte man noch tolle neue Projekte umsetzen. Den Voranschlag 2025 findet ihr hier.

Bei der Budgeterstellung wird gerne mehr geplant, als tatsächlich im Folgejahr umgesetzt wird. Warum macht man das? Weil man nur Dinge umsetzen kann, die man auch budgetiert hat. Natürlich kann man auch einzelne Sachkonten überziehen, die Überziehung muss aber wiederum extra begründet werden, was für alle eine Mehrarbeit bedeutet. Man versucht also schon bei der Budgeterstellung die Ausgaben mit einem Puffer zu budgetieren – so es denn möglich ist.

Dazu kommt, dass Neuanschaffungen von Fahrzeugen, die erst in den Folgejahren geliefert werden, auch budgetiert werden müssen, da ohne Budgetierung kein Auftrag erteilt werden darf. Dies alles gilt es bei der Budgeterstellung zu berücksichtigen. Natürlich müssen auch Darlehensaufnahmen geplant werden. Wenn bei der Budgeterstellung ersichtlich ist, dass für ein Projekt die Eigenmittel fehlen, dann muss dies auch ausgewiesen werden und es muss das Darlehen im Voranschlag erfasst sein. Natürlich gibt es hier aber noch keine Bank oder einen IBAN. Es handelt sich ja um die reine Willensbekundung – wenn wir das Projekt machen, nehmen wir dafür ein Darlehen auf. Es könnte ja auch sein, dass das Projekt nicht zustande kommt, dann wird auch das Darlehen nicht aufgenommen. Oder wir erhalten mehr Landes- oder Bundesförderung als gedacht, dann wird vielleicht weniger Darlehen benötigt.

Das Budget ist also der Jahresplan, der nicht eins zu eins umgesetzt werden muss! Im Laufe eines Budgetjahres ergeben sich laufend Änderungen. Sollten neue Projekte notwendig werden, die nicht budgetiert sind, muss ein sogenannter Nachtragsvoranschlag erstellt werden. Wir hatten das schon mal mit einem Kanaleinbruch. Da musste extra deswegen ein Nachtrag erstellt werden und das Projekt erfasst werden. Ein Nachtragsvoranschlag macht aber auch nach dem Rechnungsabschluss möglicherweise Sinn.

Warum habe ich bei der letzten Sitzung gesagt, dass die Klärung der richtigen Darstellung der Rücklagen bis zum Rechnungsabschluss Zeit hat? Weil Rücklagen naturgemäß erst beim Rechnungsabschluss gebildet werden – so den im laufenden Jahr Geld übrig bleibt, welches man einer Rücklage zuführen kann. Ich kann im Herbst 2024 viele Pläne machen für das Budgetjahr 2025, wie es am 31.12.2025 wirklich aussieht, sehe ich aber erst Ende 2025 bzw. bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses im Frühjahr 2026.

Der Budgetvoranschlag ist sehr umfangreich und umfasst neben den drei Haushalten

Finanzierungshaushalt – Ein- und Auszahlungen vergleichbar mit CashFlow Rechnung

Ergebnishaushalt – Aufwendungen und Erträge (Abgrenzung nach Zeitpunkt der Entstehung), Abschreibungen, vergleichbar mit Gewinn- und Verlustrechnung und

Vermögenshaushalt – Vermögenswert der Gemeinde und Grundlage für die Abschreibungen im Ergebnishaushalt

auch einen detailierten Nachweis über die Investitionstätigkeit, die Finanzschulden und den Schuldendienst, den Leasingspiegel uvm.

Zusammenfassung 1. Nachtragsvoranschlag 2023

Bei der Gemeinderatssitzung wird wie gesagt eine Zusammenfassung der 333 Seiten präsentiert.

Auf 3 Seiten werden die wichtigsten Zahlen dem Gemeinderat und auch den Zusehern präsentiert.

Leider überwiegt darin wieder das Wort „minus“. Richtig gut, wirkt die Zusammenfassung auf den ersten Blick nicht. Aber wenn man genauer hinsieht, ist es gar nicht so schlecht.

Beim laufenden Budget wird nicht viel Geld für Investitionen übrig bleiben – nach derzeitigem Stand. Nur rund € 700.000,– werden ausgewiesen. Ehrlich gesagt ist das gar nicht so schlecht. Investitionen haben wir für heuer knapp 6 Mio Euro geplant. Wenn wir davon € 700.000,– aus dem laufenden Budget abdecken können, bleiben „nur“ mehr € 5,3 Mio die wir finanzieren müssen.

Da ich nach wie vor bestrebt bin, den Schuldenstand weiter zu reduzieren, hat die Buchhaltung jeden Cent zusammengesucht, den sie irgendwo gefunden hat um so wenig Darlehen wie möglich aufnehmen zu müssen. Hilfreich dabei, war natürlich auch das KIG2023. Wieder € 767.838,– wofür wir keine neuen Darlehen brauchen. Und da wir die letzten zwei Jahre zweckgebunden Rücklagen im Bereich Abwasser/Kanal gebildet haben, können wir eines unserer Großprojekte im Kanalbereich von vorhandenen Rücklagen bedecken.

In den 6 Mio sind auch Anschaffungen enthalten, die wir heuer zwar starten, aber heuer nicht mehr bezahlen müssen, aufgrund langer Lieferzeit. Unterm Strich haben wir nun für 2023 eine Darlehensaufnahme von knapp 1,1 Mio Euro geplant. Was bedeuten würde, dass sich auch heuer der Schuldenstand weiter reduzieren würde. Andererseits wissen wir heute noch nicht, welche unerwarteten Ausgaben uns noch erwarten im Laufe des Jahres.

Mich hat letztens jemand gefragt was ich bezüglich des Schuldenstandes langfristig geplant habe. Und meine klare Antwort war, weiter reduzieren. Vor allem aufgrund der steigenden Zinsen. Ich wurde dann auch nach einem Prozentsatz gefragt. Wieviel ich jährlich genau reduzieren will. Diese Frage hat sich mir ehrlich gesagt in den letzten drei Krisenjahren nicht gestellt. Wir mussten alles tun um die laufenden Kosten zu decken und haben versucht trotzdem Investitionen zu tätigen, bei gleichzeitiger Reduktion der vorhandenen Darlehen. Und eines habe ich auch gelernt – einen Kanaleinbruch kann man nicht vorhersehen.

Vösendorf VA 2023

Auch der Voranschlag 2023 liegt bereits zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Und schon auf der ersten Seite des Vorberichts, klafft eine großes Minus beim Haushaltspotenzial in Höhe von rund Minus € 1,4 Mio. Allerdings gibt es an dieser Stelle immer ein großes Minus, da die Darstellungsform die aktuellen Geldmittel am Girokonto nicht berücksichtigt. Jeder Voranschlag fängt bei null an, was in der Realität ja ganz anders ist. Wir haben ja Geld verfügbar, sonst wären wir ja nicht handlungsfähig!

Deshalb ist der Rechnungsabschluss und der darauffolgende Nachtragsvoranschlag sehr viel wichtiger, als der Voranschlag. Wiewohl wir trotzdem die Erstellung ernst nehmen und sorgfältig ans Werk gehen.

Was mich überrascht hat, waren die höheren Einnahmen bei den Abgabenertragsanteilen und der Kommunalsteuer. Mit den Abgabenertragsanteilen habe ich mich schon hier ein wenig beschäftigt. Die höhere Kommunalsteuer ergibt sich aufgrund der steigenden Löhne! Je höher die Löhne, desto mehr Kommunalsteuer wird fällig.

Auch der Schuldenstand erhöht sich beim Voranschlag wieder, da wir auch hier keine Möglichkeit haben, vorhandene Geldmittel zu berücksichtigen. Also haben wir für alle Projekte eine Darlehensfinanzierung angenommen und werden auch das dann im 1. NVA im Frühjahr entsprechend anpassen.

Die Leasingverpflichtung steigen 2023 wieder, das ist das hoffentlich bald gelieferte neue Müllauto!

Was auffällt ist ein Nettoergebnis von rund 1,3 Mio Euro Minus. Das entspricht in etwa den gestiegenen Energie- und Personalkosten. Allerdings kann das Nettoergebnis aus den vorhandenen Rücklagen abgedeckt werden und ist nur nach derzeitigem Wissensstand so hoch. Wie sich diese Thematik weiter entwickelt werden wir erst noch sehen.

Was also erwartet uns 2023? Auf jeden Fall ein herausforderndes Jahr, wo wir wie bereits gewohnt, auf unsere Ausgaben achten müssen. Was hier noch nicht berücksichtigt ist, ist das KIG 2023. Die geplanten Darlehen, werden sich um den Zuschuss vom Bund verringern. Was wiederum bedeuten würde, dass wir zumindest den Schuldenstand nicht erhöhen. Sobald der Rechnungsabschluss fertig ist, wissen wir auch wieviel wir heuer gespart haben und was wir nächstes Jahr für Projekte verwenden können.