Gemeinden müssen sparen

Ich habe es bereits beim Beitrag Transferleistungen 2024 erwähnt, die gestiegenen Ausgaben bei den abzuführenden Transferleistungen sind nächstes Jahr eine enorme Herausforderung! Nichts desto trotz haben wir in Vösendorf das Budget relativ problemlos zusammen bekommen. Was zum einen daran liegt, dass die Abgabenertragsanteile nicht unsere Haupteinnahmequelle sind und zum anderen daran, dass wir schon seit vier Jahren auf Einsparungen auf der Ausgabenseite achten.

Anderen Gemeinden geht es da sehr viel schlechter. Ich habe schon von einigen Orten gehört, die alle Ermessensausgaben einstellen müssen. Ermessensausgaben sind alle Ausgaben, die nicht zu den Fixkosten zählen (Gehälter, Darlehenskosten, Strom, Gas, etc.) und auch nicht zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge benötigt werden (Müll, Abwasser, Wasser, KIGA, Schulen, etc.)

Zu den Ermessenausgaben zählen nicht nur die freiwilligen Sozialtöpfe der Gemeinden, sondern auch so Dinge wie Weihnachtsbeleuchtung, Veranstaltungen, Subventionen für Vereine etc.

In Vösendorf haben wir zum Glück die Einnahmen durch die Kommunalsteuer – u.a. der SCS. Diese wiederum hängen an den Gehältern, welche die Unternehmen ihren Mitarbeitern zahlen. D.h. gute Abschlüsse bei den Handels-KV Gehaltsverhandlungen, kommen über Umwege auch allen Vösendorfern zu Gute. Natürlich zahlt auch die Gemeinde ihren Mitarbeitern mehr Gehalt, was sich wiederum in den Fixkosten niederschlägt. Das alles und noch vieles mehr haben wir natürlich bei der Erstellung des Budgets 2024 berücksichtigt.

Im Gemeindevorstand wurde das Budget bereits mehrheitlich angenommen. Die Gemeinderäte haben es natürlich schon im Entwurf übermittelt bekommen und auch die öffentliche Auflage ist ordnungsgemäß erfolgt. Am 13. Dezember kommt es dann in der Gemeinderatssitzung zur Abstimmung.

Gemeindebudget IV – Darlehen

Wie bereits in den vorhergehenden Beiträgen beschrieben, stellen wir die voraussichtlichen Einnahmen den benötigten Ausgaben gegenüber. Sollte nach den Ermessensausgaben nichts mehr übrig bleiben, müssen wir die geplanten Projekte mit neuen Darlehen finanzieren.

Als ich im Frühjahr 2020 die Funktion als GGR Finanzen übernommen habe, hatten wir einen Schuldenstand von 38,3 Mio Euro Schulden (Gemeinde und Kommunal GmbH gesamt). Als ich diese Zahl das erste Mal gesehen habe und das Jahresbudget der Gemeinde gegenüber gestellt habe, hätte ich am liebsten einen radikalen Sparkurs gestartet. Doch 14 Tage nach der Angelobung kam Corona und die SCS sperrte zu. Daraufhin mussten wir gleich mal unsere Darlehen stunden und konnte ein halbes Jahr, erstmal gar nichts abbauen.

Und auch danach ging nicht so viel, wie ich gerne gehabt hätte. Neues Feuerwehrauto, neues Müllauto, Kanaleinbruch, und und und. Um die Daseinsvorsorge sicherstellen zu können, braucht es sehr viel mehr Geld, als ich mir vor meiner Zeit als Gemeindrätin vorstellen hätte können.

Doch bisher konnten wir trotzdem jedes Jahr zumindest ein wenig Schulden abbauen. Von 38,3 Mio Euro auf 35,3 Mio Euro. 3 Millionen in 3 Jahren. Das kann sich eigentlich sehen lassen, auch wenn es mir viel zu wenig ist.

Heuer haben wir bis jetzt noch kein Darlehen benötigt, doch der Blick aufs Girokonto sagt mir, das wird nicht so bleiben.

Quelle: Rechnungsabschlüsse Gemeinde Vösendorf und Bilanzen Kommunal GmbH

Gemeindebudget III – Ausgaben

Wieviel wir in einem Jahr umsetzen können, geben die prognostizierten Einnahmen vor. Auf der Ausgabenseite beginnen wir bei der Budgetierung bei den

Fixkosten:

Gehälter, Lohnnebenkosten und Finanzamt– Genau wie jedes Unternehmen, zahlt auch die Gemeinde Steuern und Abgaben an den Bund. Nur der hoheitliche Bereich unterscheidet sich von einem privaten Unternehmen.

Abgaben Land NÖ – mit der Aufstellung Abgabenertragsanteilen welche wir im kommenden Jahr bekommen, kommen auch die zu leistenden Abgaben an das Land NÖ. Allen voran die NÖKAS (NÖ Krankenanstaltssprengel)- und die Sozialhilfeumlage.

Darlehenstilgung und Darlehenszinsen

Laufende Kosten:

Aufrechterhaltung und Instandhaltung aller Gemeindeeinrichtungen dazu gehören natürlich unter anderem

  • das Schloss mit Schlossmauer, Schlosspark und die Nebengebäude,
  • der Wirtschaftshof inkl. Fuhrpark,
  • die Kläranlage und die dazugehörige Kanalanlagen,
  • der Friedhof
  • die Krabbelstuben
  • der Hort
  • die Kindergärten – es sind zwar Landeskindergärten, doch laufende Kosten wie Gas, Wasser, Strom u.a. wird von der Gemeinde bezahlt
  • die Volks- und Musikschule
  • die Gemeindewohnungen
  • Gemeindestrassen und Brücken
  • die öffentliche Beleuchtung
  • Unterstützung Feuerwehr – hier habe ich lange überlegt ob ich es unter Daseinsvorsorge oder Ermessensausgabe reinnehmen soll. Da der Bürgermeister aber für die örtliche Feuerpolizei zuständig ist, sehe ich es eher hier angesiedelt und nicht unter dem nachfolgenden Punkt.
  • Zuzahlungen zu öffentlichen Verkehrsmitteln
  • usw.

Man spricht dabei auch von der Daseinsvorsorge. Dazu zählen alle Leistungen welche die Gemeinde bereitstellen muss, welche für das menschliche Dasein als notwendig erachtet wird – d.h. die Grundversorgung. 

Ermessensausgaben:

Und wenn alle zuvor angeführten Kosten beim Budget verplant sind, dann kommen wir bei der Budgetierung zu den Ermessensausgaben. Dazu gehören

  • Essen auf Rädern
  • Subventionen Vereine
  • Zuzahlung bei Seniorenausflügen
  • Unterstützung von Schulausflügen
  • Jugendförderungen
  • kostenlose Vorträge
  • Ausgaben für Treffen mit den Partnergemeinden
  • Kulturveranstaltungen – ein Großteil wird mittlerweile durch Ticketeinnahmen gedeckt, was mich besonders freut
  • sonstige Sozialleistungen
  • Feste und Feiern
  • usw.

Projekte:

Und wenn wir alle oben angeführten Punkte budgetär verplant haben, dann schauen wir ob noch was übrig bleibt was wir für Projekte verwenden können. Ist dies der Fall, freuen wir uns. Wenn nicht, müssen wir die Projekte mit einer Neuaufnahme Darlehen planen.

Daseinsvorsorge Gemeinden

Aufgaben der Gemeinden ist es primär die sogenannte Daseinsvorsorge sicher zu stellen.

Dazu zählen vor allem die Abwasser- und Müllentsorgung. Daher sind diese beiden Bereiche auch sogenannte Gebührenhaushalte und die Gemeinden dürfen dafür auch Gebühren einheben. Diese Gebührenhaushalte müssen auch ausgeglichen budgetiert werden. D.h. die Gemeinden sind verpflichtet darauf zu schauen, dass mit den eingehobenen Gebühren die diesbezüglichen Ausgaben gedeckt sind.

Darüber hinaus haben die Gemeinden in den letzten Jahrzehnten auch noch andere Aufgaben übertragen bekommen, welche sie umzusetzen haben. Wie zum Beispiel die Kinderbetreuung (Krabbelstube, Hort, Kindergärten). Hier hat der Bund so genannte Anschubfinanzierungen geleistet um zum Beispiel einen Hort einzurichten. Die laufenden Kosten (Energiekosten, Instandhaltungen und teilweise auch Gehälter) bleiben jedoch letztendlich an den Gemeinden hängen.

Aber auch die Gemeinden selbst, wollen Dinge umsetzen, für die sie keine eigenen Gebühren einheben dürfen. Zum Beispiel der Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Dies wird zwar immer wichtiger, aber es gibt dafür keine eigenen Budgetmittel welche dafür verwendet werden könnten.

Alle Ausgaben die nicht durch einen Gebührenhaushalt gedeckt sind, müssen in Vösendorf vor allem von den Kommunalsteuereinnahmen und den Abgabenertragsanteilen gedeckt werden. Die Kommunalsteuereinnahmen sind – ohne LockDown – dank SCS, eine beachtliche Einnahmequelle. Die aber nicht jede Gemeinde zur Verfügung hat. In vielen Gemeinden sind daher die Abgabenertragsanteile wichtiger als bei uns. Und die Abgabenertragsanteile sind der Output des sogenannten Finanzausgleiches zwischen Bund, Länder und Gemeinden in Österreich.

Und da die Bürger mittlerweile viele Dienstleistungen zu schätzen wissen, die weit über die eigentliche Daseinsvorsorge hinaus gehen, wird es für die Gemeinden immer wichtiger, entsprechende Budgetmittel zu lukrieren.