Sparen im System

Es ist so einfach gesagt und doch so schwer umzusetzen. Doch trotz allem, war es unser erster Ansatz. An den gewohnten Leistungen der Marktgemeinde Vösendorf zu sparen, war nie eine Option für uns.

Sparen im System kann man auf viele unterschiedliche Arten. Die bekannteste ist wohl, die bestehende Leistung neu auszuschreiben und zu schauen einen besseren Preis zu erhalten. Man kann aber auch bei gleichbleibendem Preis, mehr Leistung herausholen und möglicherweise die Gemeindebediensteten für andere Tätigkeiten freispielen.

Warum wir im System sparen wollten, ist denke ich klar. Wenn Geld ausgegeben wird für Dinge die nicht wirklich benötigt werden, dann kann man um das weniger Dienstleistung für die Bürger anbieten.

Natürlich gibt es Positionen an denen kann man kaum oder gar nicht sparen. Darlehenstilgung und -zinsen zum Beispiel. Natürlich kann man schauen ob man bessere Konditionen bekommt bei einzelnen Krediten. Was wir auch getan haben, doch das einzige Darlehen wo wirklich was zu holen gewesen wäre, war das Südtower-Darlehen, doch dort hat sich die Bank keinen Millimeter bewegt. Sie waren der Meinung dass sie uns schon sehr entgegen gekommen sind, alleine das wir es damals bekommen haben. Ganz ehrlich, damit haben sie vollkommen recht….

Bei Gehältern kann man natürlich auch nur dann sparen, wenn jemand in Pension geht und man den Arbeitsplatz mit jemand jüngeren – in einer niedrigeren Einstufung – nachbesetzt. Das einzige was wir diesbezüglich in der Hand haben ist, zu welchen Konditionen wir nachbesetzen, nicht wann.

Doch an ein paar Schrauben haben wir trotzdem gedreht. Alleine dadurch, dass nicht mehr jeder Bediensteten alles einzeln einkaufen kann, hat schon ein wenig was gebracht. Durch einen zentralen Einkauf konnten auch bessere Konditionen herausgeholt werden. Natürlich muss man dabei auch immer darauf achten, dass nicht die Leistung eingeschränkt wird. Wir hätten natürlich noch sehr viel mehr im System sparen können, allerdings nicht bei gleicher Leistung.

Auch wenn ich sagen würde, wir haben derzeit alle Möglichkeiten mal geprüft und evaluiert, sind wir nicht am Ende angekommen und können uns jetzt zurücklehnen. Wir werden auch in Zukunft aufmerksam bleiben und die laufenden Kosten genau im Auge behalten!

Abgabenertragsanteile

Nach der ganzen Theorie im letzten Beitrag, was bekommen wir nun wirklich? Grundlage für die Berechnung der Abgabenertragsanteile sind zwei Zahlen.

  1. Gesamtsumme von Bundessteuern die verteilt werden können
  2. Volkszahl

Pünktlich am 31. Oktober liefert die Statistik Austria die aktuelle Volkszahl und diese Zahl bildet die Berechnungsgrundlage der Abgabenertragsanteile für das übernächste Kalenderjahr! Für die Abgabenertragsanteile des Jahres 2022, war also die Volkszahl von 2020 relevant. Das waren in Vösendorf genau 7.171 Personen.

Bis zum Ausbruch der Pandemie, sind aufgrund des stetigen Zuzuges in Vösendorf, die Abgabenertragsanteile jährlich gestiegen:

Quelle: Rechnungsabschlüsse Marktgemeinde Vösendorf, kaufmännisch gerundet

Wie man sieht gab es 2020 einen Einbruch, da aufgrund der LockDowns und der teilweise reduzierten Steuersätze, weniger Bundessteuern eingenommen worden sind.

Für die Jahre 2021 und 2022 sieht es ein wenig besser aus, da aufgrund der „Gemeindemilliarde“ die Abgabenertragsanteile steigen werden. Während der Pandemie, gab es viele Förderungen für Unternehmen, aber auch einige Förderungen von Bund und Ländern für die Gemeinden. Die sogenannte Gemeindemilliarde war das zweite Paket des Bundes zur Unterstützung der Gemeinden aufgrund der Einnahmenausfälle.

Quelle: Voranschläge Marktgemeinde Vösendorf, kaufmännisch gerundet

Die hier verwendeten Zahlen wurden uns übrigens vom Land Nö übermittelt. Wir müssen uns die Summen nicht selbst ausrechnen.

Spannend wird dann das Jahr 2023. Teile der Gemeindemilliarde müssen dann nämlich wieder zurückgezahlt werden. Aber wenn alles gut geht, steigt dann die Kommunalsteuer wieder…

Bei allen Berechnungen und Kalkulationen sind wir natürlich nicht vor unerwarteten Ausgaben bzw. Mindereinnahmen aufgrund von Katastrophen gefeit. Ich persönlich hätte mir nur gewünscht, nicht gleich mit finanzrelevanten Katastrophen in meine erste Legislaturperiode als Finanzreferentin zu starten…Anderseits habe ich so gleich sehr viel, sehr schnell lernen müssen.

Finanzausgleich

Bevor ich mit den Gemeindefinanzen zu tun hatte, habe ich weder den Begriff Abgabenertragsanteile, noch Finanzausgleich gehört gehabt. In meiner ersten Stunde auf der Gemeinde fiel der Begriff Abgabenertragseinteile sicher fünf Mal. Und offenbar ging die Buchhaltung davon aus, dass ich weiß wovon sie reden 😉

Da ich das nicht tat, lies ich es mir erklären. Es handelt sich dabei um eine der größten Einnahmen auf der Marktgemeinde Vösendorf. Gleich nach der Kommunalsteuer. Natürlich ist dieses Verhältnis speziell in Vösendorf so. In einer anderen Gemeinde ist das Verhältnis wieder ganz anders gelagert.

Doch warum und von bekommen wir das Geld? Die Grundlage dafür bietet der Finanzausgleich. Die Kommunalsteuer fließt von den örtlichen Unternehmen direkt an die Gemeinde, doch es gibt auch Steuern die vom Bund eingenommen werden. Diese gemeinschaftlichen Bundesabgaben wie Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, etc. wird vom Bund eingehoben und dann prozentuell verteilt.

Diese Verteilung ist ein echt komplexes System (Es gibt vertikalen und einen horizontalen Finanzausgleich). Ich habe mir dazu mal ein Webinar gegönnt. War echt spannend, kurz zusammengefasst. Der Bund verteilt an Länder und Gemeinden. Die Länder verteilen an Gemeinden. Die Gemeinden zahlen einen Teil an das Bundesland zurück. Das Budget dass der Bund verteilt bewegt sich ca. in Höhe von 90 Mrd Euro jährlich, wobei rund 60 Mrd Euro beim Bund verbleiben. Der Rest wird auf die Länder und Gemeinden aufgeteilt.

Die Gemeinden nehmen also nicht nur direkte Steuern ein, sondern bekommen auch vom Bund, über das jeweilige Bundesland, Anteile an den Bundessteuern. Deshalb auch die Empfehlung, wenn man schon nicht im eigenen Ort einkauft, dann zumindest im Land Österreich. So fließt zumindest indirekt wieder Geld an die Gemeinde….

Der Finanzausgleich wird alle 4 bis 6 Jahre neu verhandelt. Verhandlungspartner dabei sind

  • Finanzministerium
  • Bundesländer
  • Städtebund
  • Gemeindebund

Das spannende dabei ist, die Verhandlungen laufen nicht synchron mit Regierungsperioden und alle Verhandlungspartner müssen zustimmen. Für die Verhandlungen werden etwaige Änderungen in ein Computersystem eingegeben und dann wird simuliert was das konkret für Auswirkungen haben würde. Aufgrund der Komplexität des Systems gibt es keine andere Möglichkeit alles zu berücksichtigen.

Der Finanzausgleich steht auch immer wieder in der Kritik, da er ungerecht ist. Er macht zu große Unterschiede und behandelt die Gemeinden nicht gleichwertig. Es gibt viele Ideen was geändert werden könnte um die Verteilung fairer zu machen, aber Änderungen sind extrem schwierig umzusetzen. Ich denke der Finanzausgleich in der derzeitigen Form wird uns noch länger erhalten bleiben.

Ausschussarbeit

Morgen ist der erste Ausschuss dieses Jahr. Als geschäftsführende Gemeinderätin bin ich zwar zu jedem Ausschuss geladen, habe aber nur eine beratende Funktion. Stimmberechtigt sind nur die Ausschussmitglieder.

Jeder Ausschuss setzt sich anders zusammen. Je nach Thema, wurden von den einzelnen Fraktionen Gemeinderäte dazu entsandt. Ich muss gestehen, ich habe ein wenig gebraucht um zu verstehen, worum es eigentlich geht in so einem Ausschuss.

Für mich wirkte das Anfangs total chaotisch. Da wurde über Anschaffungen diskutiert und niemand konnte sagen ob dafür überhaupt Geld vorhanden war. Als ich die Frage „Haben wir dafür überhaupt ein Budget?“ im ersten Ausschuss gestellt habe, wurde ich ein wenig verwirrt angeschaut. Ist aber nun mal mein Ansatz. Ich diskutiere nicht ob ich etwas machen will oder nicht, so lange ich nicht geklärt habe, ob ich dafür überhaupt Geld habe.

Mittlerweile ist meine Frage angekommen. In der Vorbereitung für einen Ausschuss fragen die Gemeindebediensteten in der Buchhaltung nach ob Geldmittel gebunden sind und führen auch gleich das richtige Sachkonto an. Das kann man dann auch gleich in den Gemeindevorstand und Gemeinderat übernehmen. Ich stehe einfach auf klare Abläufe.

Hin und wieder kommt es aber doch vor, dass mich während eines Ausschusses Mitglieder befragen ob auf dem Konto xy noch Geld vorhanden ist. Also Anfang des Jahres ist diese Frage leicht zu beantworten. Im Jänner ist noch überall Geld vorhanden… Mitte das Jahres kann ich diese Frage nicht beantworten. Da ich die Unterlagen im Vorfeld nicht bekomme, kann ich auch nicht im Vorfeld klären, ob Budgetmittel vorhanden sind. Ist aber auch nicht meine Aufgabe. Als beratendes Mitglied erwarte ich mir, dass alle Unterlagen zur Verfügung stehen um darüber beraten zu können….

Ich denke, es kommt aber schön langsam an, dass ich nicht die Buchhalterin der Gemeinde bin. Und selbst die, kennt nicht den aktuellen Budgetstand aller 2.000 Sachkonten auswendig….. Ich bekomme zwar einmal im Monat den aktuellen Stand aller Sachkonten, die ich auch extrem gern studiere, doch das ist immer nur eine Momentaufnahme. Am nächsten Tag, kann eine große Rechnung oder 20 kleine Rechnungen reinkommen und ein Sachkonto enorm belasten, dass am Tag zuvor noch prall gefüllt war. Deshalb gebe ich in Ausschüssen – und auch allen anderen Gremien – niemals Auskunft über ein Sachkonto. Einzige Ausnahme, ich war unmittelbar vor der Sitzung in der Buchhaltung und habe mir den aktuellen Stand sagen lassen. Das tue ich aber nur, wenn ich weiß, dass es ein Thema diesbezüglich gibt.

Trotz allem sind die Ausschüsse für mich interessant. Ich erhalte immer viele Informationen für die Arbeit im Gemeindevorstand. In die Themen die ich im Ausschuss schon mitbekomme, muss ich mich nicht erst einlesen. Ich versuche daher an allen Ausschusssitzungen teilzunehmen, wenn ich es auch nicht immer schaffe.

Projektbudget

Vielen besser bekannt als ausserordentlicher Haushalt. Die Namensänderung hat übrigens nichts mit uns zu tun, sondern mit der Umsetzung der VRV2015 per 1.1.2020.

Im Projektbudget habe ich nur zwei Möglichkeiten um an Geld zu kommen.

  1. Es bleibt Geld im laufenden Budget über
  2. Ich nehme ein Darlehen auf

Ersteres ist nicht einfach, in Pandemiezeiten wo die Einnahmen schwächeln schon gar nicht. Zweiteres bedingt aber wieder eine Erhöhung der Fixkosten im laufenden Budget, was in weiterer Folge verfügbare Geldmittel noch unwahrscheinlicher macht.

Wozu ist die Trennung in zwei Haushalte eigentlich gut? Unterm Strich, hängen sie ja doch zusammen…. Was genau sich die Erfinder des Kommunalbudgets dabei gedacht haben, kann ich natürlich nur erahnen, mich erinnert das Gemeindebudget aber immer ein wenig an meine private Situation.

Das laufende Budget ist das Giro-Konto. Hier kommen die Gehälter rein, die Fixkosten gehen davon ab und was übrig bleibt, kann ich für Dinge verwenden, die mich glücklich machen (Theaterkarten, Ausflüge, etc.)

Der Projekthaushalt ist bei mir privat das Sparkonto – haben wir leider auf der Gemeinde keines – wo ich mir Geld für Projekte zur Seite lege. Mir bleibt also auf dem Giro-Konto immer etwas übrig und das wird zu Seite gelegt für größere Anschaffungen (Wohnung, Auto, Waschmaschine, etc.)

Ich könnte mir vorstellen, dass dies auch der Gedanke hinter der Zweiteilung ist. Praktisch hat ein sparen in Vösendorf leider nicht stattgefunden. Ich kann also nur jedes Jahr prüfen ob mir im laufenden Budget doch der eine oder andere Euro über bleibt oder neue Darlehen aufnehmen.

Natürlich ist auch klar vorgeschrieben, was ich im Projekthaushalt überhaupt anschaffen kann. Dazu gehören alle Anlagengüter die ich aktivieren kann – über die Laufzeit abschreiben kann – und Sanierungsmaßnahmen wenn es dadurch zu einer Wertsteigerung des Objektes kommt. In der Vergangenheit wurde das nicht so strikt gesehen, da wurden einfach Projekte hier abgebildet, egal ob es abschreibbare Anlagengüter betraf oder nicht. Das Land NÖ schaut da aber mittlerweile verstärkt darauf. Was mich persönlich überrascht hat, dass auch Software als immaterielles Anlagengut hier darunter fällt. Für solche Details habe ich dann aber eine ausgezeichnete Buchhalterin auf der Gemeinde. Im Zweifelsfall hält sie vor der Budgetierung einfach Rücksprache mit dem Land NÖ.

Wer jetzt glaubt, dass das System sehr kompliziert ist – so wirkt es auf jeden Fall auf den ersten Blick. Wenn man sich aber ein wenig damit auseinandersetzt, ist die Zweiteilung des Budgets das geringere Problem. Die drei Haushalte sind da schon eine andere Sache 😉

Unterschiedliche Geschwindigkeiten

Im letzten Beitrag, habe ich über die geplanten Projekte der Marktgemeinde Vösendorf im Jahr 2022 geschrieben. Und ich bin schon gespannt, was wir davon heuer wirklich umsetzen werden.

Auf Bundesebene haben wir ein Jahresbudget für unseren Verantwortungsbereich und sind selbst dafür verantwortlich wann und wie wir unser Geld ausgeben. Am Ende des Jahres ist jedes Budget, das nicht verbraucht worden ist weg. Wir können nicht sparen und etwas ins neue Jahr mitnehmen. Wir können nur fürs neue Jahr wieder verhandeln und hoffen, nicht beim Budget gekürzt zu werden, wenn wir nicht alles ausgeben. Dadurch gibt es auf Bundesebene das sogenannte Dezemberfieber.

Eigentlich wollte die Haushaltsrechtsreform 2013 genau dem ein Ende setzen, doch es ist nach wie vor gelebte Praxis auf Bundesebene. Dies erzeugt einen gewissen Zeitdruck. Weshalb wir tunlichst danach trachten, alle Bestellungen rechtzeitig rauszubringen, damit die Lieferung und Leistung im Budgetjahr erfolgt und auch die Rechnung im Budgetjahr bezahlt wird. Ich war es also gewohnt, dass der Budgetplan auch im jeweiligen Jahr umgesetzt wird, mit nur vereinzelten Ausnahmen.

Dann lernte ich die Budgetverwaltung auf der Gemeinde kennen und musste entschleunigen. Alles dauerte gefühlt eine halbe Ewigkeit. Was zum Teil daran liegt, dass selbst wenn es ein Budget dafür gibt, was vom Gemeinderat beschlossen worden ist, jede einzelne Anschaffung – so sie nicht der laufenden Gebarung unterliegt (Instandhaltungen, Ersatzbeschaffungen, etc.) – einzeln genehmigt werden muss. Bis € 100.000,– im Gemeindevorstand. Darüber hinaus im Gemeindevorstand und Gemeinderat. Und vor dem Gemeindevorstand wird ggf. noch in einem Ausschuss darüber beraten.

Es meldet also eine Abteilung der Gemeindeverwaltung dass sie etwas benötigen. Wir budgetieren das, der Gemeinderat genehmigt das Budget. Die einzelne Anschaffung wird dann möglicherweise in einem Ausschuss besprochen – ist Sache des jeweiligen Ausschussobmann/-frau – oder kommt direkt von der Abteilung in den Gemeindevorstand und dann ggf. in den Gemeinderat. Und erst dann, beginnt der Bestellvorgang! Dazu noch eine etwaige Lieferzeit bzw. Dienstleistung von mehreren Monaten und schon habe ich zwar ein Projekt im heurigen Jahr begonnen, doch die Rechnung bekomme ich trotzdem erst im Folgejahr.

Was auf Gemeindeebene zwar eigentlich egal ist, da wir das Budget mitnehmen können – wie es die Haushaltsrechtsreform 2013 auch vorgesehen hat, aber da kommen wir dann wieder zu dem Problem der Darstellung der Überschüsse, wie bereits hier beschrieben.

Alles in allem also kein Wunder wenn Dinge lange brauchen. Gemeindevorstandssitzungen gibt es ca. 10 pro Jahr, Gemeinderatssitzungen ca. 8 pro Jahr. Wenn man also die Frist der Antragstellung verpasst (ich glaube eine Woche oder 10 Tage vor der Sitzung) muss man ca. ein Monat warten. Wo dann natürlich diesbezüglich gar nichts weiter geht. Auf Bundesebene wäre das ein absolutes No-Go! Wenn ich dort einen Akt ein Monat (oder auch nur eine Woche) liegen lasse bin ich meinen Job los. Auf Gemeindeeben geht es aber nicht anders, wenn man alles ordnungsgemäß machen will.

Natürlich akzeptiere ich die Fristen und Abläufe auf der Gemeinde. Ich war aber gefühlsmäßig im ersten Jahr viel zu schnell unterwegs. Ich bin davon ausgegangen, dass wenn wir etwas budgetieren, dann machen wir das auch – zeitnah. Da musste ich mich anpassen, weshalb ich auch nicht sagen kann, ob alle Vorhaben, budgetmäßig auch heuer schlagend werden. Unser Job beim nächsten Voranschlag wird es dann sein, zu schauen, was ist noch offen und was davon müssen wir im nächsten Jahr nochmal budgetieren, obwohl wir es heuer bereits vorgesehen hatten.

Guten Rutsch!

Einen finanziellen Jahresrückblick wird es heute nicht geben, dazu warte ich auf den Rechnungsabschluss der Marktgemeinde Vösendorf. Im Gegensatz zum Bund – wo wir bereits Mitte Dezember fertig sein mussten – kann die Gemeinde auch im Jänner noch Rechnungen ins alte Jahr buchen. Wenn sie das abgelaufene Jahr betreffen!

Ich kann jedoch einen persönlichen Jahresrückblick ziehen. Das zweite Jahr als geschäftsführende Gemeinderätin für Finanzen und das zweite Coronajahr geht zu Ende. Und ich merke, dass ich mich mittlerweile eingelebt habe. War das erste Jahr geprägt davon die Unterschiede zwischen Bund und Gemeinde herauszufinden, gab es das heurige Jahr schon so etwas wie Routine. Zumindest in Teilbereichen.

Und das, obwohl das Jahr turbulent begonnen hatte. Unsere Buchhalterin hatte uns für ein lukrativeres Angebot verlassen. Ihre Stellvertreterin übernahm das Ruder. Wir mussten uns also neu aufstellen. Was aber nicht lange dauerte. Wir harmonieren gut und arbeiten super zusammen. Eine größere Herausforderung waren die technischen Adaptierungen aufgrund der VRV2015. Das Land arbeitet stetig daran und so kam es auch ständig zu Änderungen, wie einzelne Buchungen vorzunehmen sind. Oftmals auch kurz nachdem wir mit etwas fertig waren. Was ein wenig Frust mit sich brachte. Doch wir versuchten entspannt zu bleiben und die technischen Herausforderungen auch immer wieder zu erklären.

Natürlich brachte auch das zweite Pandemiejahr einige finanzielle Herausforderungen, doch wir konnten auch viel weiter bringen. Persönlich hätte ich jetzt aber ganz gerne mal ein normales Jahr, mit sprudelnden Einnahmen und der Möglichkeit ganz viele Projekte für die Bevölkerung umzusetzen. Natürlich ist man im Budgetbereich gewohnt der Böse zu sein, der immer darauf aufmerksam macht, was alles nicht geht. Man hätte es aber natürlich auch gerne mal anders rum.

Alles in allem habe ich mich mittlerweile gut eingelebt. Die Abläufe sind klar. Die Zuständigkeiten sind bekannt. Wenn man was braucht, weiß man, wen man anrufen muss und viele Besonderheiten im Budget sind bereits bekannt und man muss nicht mehr alles erfragen.

Fazit des Jahres – Ich fühle mich wohl und freue mich auf das neue Jahr und neue Herausforderungen!

Rutsch alle gut rüber und bleibt gesund!

Historisch gewachsen….

… oder auch „Das haben wir immer schon so gemacht!“ Ein Satz den ich die ersten Jahre in meiner Laufbahn im öffentlichen Dienst ständig gehört habe. Bis ich ihn nicht mehr hören konnte!

Gott sei Dank, blieb mir der auf der Gemeinde erspart. Doch dort gab es einen ähnlichen Satz „Das hat der xy so gesagt.“ Ah ja. Und auf welcher Grundlage sagt das der xy?

Natürlich war mir von Anfang klar, dass gewisse Dinge auf der Gemeinde anders laufen, als im Bund. Weshalb ich versuchte die Grundlagen herauszufinden. Dies war aber gar nicht so einfach…

Als Anordnungsbefugte im Bund hatte ich einen Ausdruck der BHV i.d.g.F. (Bundeshaushaltsverordnung in der gültigen Fassung) auf meinem Tisch liegen. Das Standardnachschlagewerk! Dort wurden alle Fragen beantwortet und mit ihr konnten wir alle neu auftretenden Herausforderungen bewältigen. Auf der Gemeinde gab es so etwas nicht. Zumindest konnte mir niemand etwas sagen. Was ich schnell fand war die VRV2015 (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung aus 2015). Dort geht es aber – wie der Name schon sagt um die Budgeterstellung und den Rechnungsabschluss, nicht um die laufende Gebarung!

Ihr könnt euch gar nicht vorstellen wie erleichtert ich war, als ich herausfand, dass die BHV auch für die Gemeinde gilt! Damit hatte ich eine Grundlage, wo ich nicht mal viel nachlesen musste. Nach 17 Jahren kennt man den Inhalt dann schon auswendig.

Die nächste Erleichterung hatte ich, als ich herausfand, dass die Gemeinde bei Beschaffungen genauso dem BVergG (Bundesvergabegesetz) unterliegt, wie der Bund! Es gelten also da und dort die selben Regeln.

Ich schätze ich habe die Buchhaltung in der Gemeinde mit meiner Frage „Wo steht das?“ genauso genervt, wie mich damals mein erster Chef beim Bundesheer. Ein mittlerweile alter Oberst – damals noch ein junger. Aber mir sind Grundlagen beim Umgang mit Steuergeld nun mal wichtig! Etwas zu tun, nur weil irgendjemand das sagt – was vielleicht auch mal gestimmt hat – ist kein Garant, dass man sich an die derzeit gültigen Vorgaben hält.

Um immer aktuell zu bleiben, empfehle ich die Verwendung des RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes). Dort findet man alle gültigen Gesetze und Verordnungen von Bund und Ländern in der jeweils gültigen Fassung! Dort könnt ihr auch alle o.a. Gesetze nachlesen, solltet ihr das wollen.

4-Augen-Prinzip

Auch wenn wir nicht gerade ein Budget oder einen Rechnungsabschluss erstellen, habe ich als GGR Finanzen, immer was zu tun.

Die Gemeindebuchhaltung unterliegt ja gewissen Verordnungen und haushaltsrechtlichen Grundsätze bei ihrem Verwaltungshandeln. Eine der wahrscheinlich wichtigsten ist dabei das 4-Augen-Prinzip.

In wichtigen Angelegenheiten braucht es im öffentlichen Dienst (mindestens) 2 Personen, die etwas freigeben. Also 4 Augen die über etwas drüber schauen. Und da ich für die Buchhaltung als politische Verantwortliche zuständig bin, bin ich die zweite Person bei den finanziellen Angelegenheiten.

Neben der Rechnungskontrolle, die alle GGR´s für ihren Aufgabenbereich wahrzunehmen haben, bin ich auch noch die Zweitzeichnerin für die Überweisungen der Gemeinde. Und natürlich muss ich auch das laufende Budget im Auge behalten.

Als ich 2004 das 4-Augen-Prinzip kennen lernte, war es mir ehrlich gesagt ein wenig unangenehm, meiner Zahlstellenleiterin ständig auf die Finger schauen zu müssen – vor allem weil ich auch ständig was gefunden habe. Aber mit den Jahren wurde mir bewusst, dass dieses Prinzip nicht nur sehr wichtig ist, sondern für die Sachbearbeiter-Ebene auch die Verantwortung reduziert.

Umgelegt auf die Gemeinde bedeutet dies, dass die Gemeindebediensteten nicht alleine verantwortlich sind über die ausgegebenen finanziellen Mittel. Jede Rechnung wird von dem jeweils fachlich zuständigen GGR freigegeben und jede Überweisung wird von mir nochmal kontrolliert bevor sie rausgeht.

Durch geregelte Abläufe wird so die Möglichkeit von Missbrauch ausgeschlossen. Natürlich können trotzdem Fehler passieren. Doch wenn uns etwas diesbezüglich auffällt, dann schauen wir uns die Abläufe an und adaptieren sie, um hinkünftig Fehler vermeiden zu können.

Das erste was mir im Frühjahr 2020 aufgefallen war, war die Tatsache, dass alle Unbar-Rechnungen durch fünf Hände gingen bevor sie überwiesen wurden, aber die Bar-Rechnungen nie von einem politisch Verantwortlichen gesehen wurden. Natürlich fiel ich damals aus allen Wolken. Da aber gerade bei Bar-Rechnung eine Ressortzurechnung nicht immer so einfach war, haben wir beschlossen dass alle Bar-Rechnungen über meinen Tisch laufen. Somit haben wir auch dort das 4-Augen-Prinzip – Gemeinde und Politik – sichergestellt.