Zusatzbelastung Gemeindebudget

Die budgetären Zeiten sind für die Gemeinden in ganz Österreich derzeit nicht allzu rosig.

Gestiegene Personalkosten aufgrund der inflationsgetriebenen Lohnerhöhungen, höhere Kosten bei den Sachaufwendungen aufgrund der Teuerung, höhere Transferkosten – in NÖ vor alle für den NÖ Krankenkassenanstaltensprengel (NÖKAS) und der Sozialhilfeumlage, geringere Einnahmen auf Bundesebene aufgrund der kalten Progression und den Problemen in der Wirtschaft und dadurch geringer Abgaben welche in Richtung der Gemeinden verteilt werden können, usw.

Trotz allem haben wir beim Budget 2025 darauf geachtet positiv, ohne Abgang, zu budgetieren. Das hilft aber leider alles nichts, wenn dann unvorhergesehene Zusatzbelastungen auf uns zukommen. So ist vorige Woche die NÖKAS Umlage nochmal angestiegen. Da die Rettungsorganisationen offenbar ein Liquiditätsproblem haben, unterstützt sie das Land mit einer Liquiditätshilfe, wie es so schön heißt. Leider werden diese Zusatzkosten an die Gemeinden weiterverrechnet. Was für uns in Vösendorf bedeutet, dass wir im Mai keine Abgabenertragsanteile erhalten werden, sondern vielmehr plötzlich Schulden haben beim Land NÖ. Und zwar im sechsstelligen Bereich!

Beim Treffen mit dem Mödlinger Gemeindebund vorige Woche habe ich mich diesbezüglich auch mit den Bürgermeistern von anderen Gemeinden ausgetauscht. Denen geht es natürlich auch nicht besser, manchen sogar noch schlechter.

Da alle Gebietskörperschaften sparen müssen, ist natürlich mit keiner Unterstützung von außen zu rechnen, das war uns schon bei der Budgeterstellung im Herbst voriges Jahr klar. Den Gemeinden wäre aber schon sehr geholfen, wenn sie nicht auch noch mit zusätzlichen Kosten belastet werden! So tun sich selbst die sparsamsten Gemeinden schwer ihre Sparziele zu erreichen.

Gemeinderatssitzung

Am 06. März ist die nächste Gemeinderatssitzung angesetzt. Dabei geht es um die Neuwahl Bürgermeister/in, eine Ergänzungswahl geschäftsführender Gemeinderat und die Wahl des/der Vizebürgermeisters/in.

Wie bereits im letzten Beitrag kommuniziert, ist diese Wahl verpflichtend durchzuführen, binnen 14 Tage nach Zurücklegung des Bürgermeisteramtes.

Natürlich ist diese Sitzung öffentlich und steht auch der Bevölkerung offen.

Zuständigkeit Gemeinderat

Etwas was ich ganz zu Beginn meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst gelernt habe war, wenn dir jemand Arbeit gibt, prüfe als allererstes ob du überhaupt zuständig bist! Wenn nicht, dann retourniere den Auftrag an den Einbringer. Im besten Fall mit einem Hinweis, wohin er sich richtigerweise zu wenden hat.

Das war allerdings nur die erste von vielen Regeln, an die man sich zu halten hat. Auch die Art wie Ansuchen eingebracht werden, ist genormt. Genau so wie die Abläufe – wer in welcher Reihenfolge zu informieren ist. Ab welchen Betragsgrenzen, welche Formulare zusätzlich auszufüllen sind. Und vieles mehr. Und alles ist irgendwo geregelt. In einem Gesetz, einer Richtlinie und/oder einer Durchführungsbestimmung. Bekommt man ein neues Aufgabengebiet, werden zuerst einmal die geltenden Grundlagen gelesen.

Deshalb ist es für mich auch keine Überraschung gewesen, dass auch Gemeinderatssitzungen genormt sind. Es gibt eine Tagesordnung, Wortmeldungen sind nur zu den Tagesordnungspunkten zulässig, alle Punkte müssen in der Gemeindevorstandssitzung vorbesprochen werden (Ausnahme Dringlichkeitsanträge), die Tagesordnung legt der Bürgermeister fest, ebenso wie die Spielregeln (Sitzungspolizei), es müssen zwei Drittel der Gemeinderäte anwesend sein um beschlussfähig zu sein und es braucht eine einfache Mehrheit (mehr als 50%) für einen Beschluss, es gibt ein Protokoll, es gibt einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil, usw. Alles was man dazu wissen muss, kann man natürlich in einem Gesetz nachlesen – NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F (in der gültigen Fassung)

Zur Vorbereitung der Sitzungen bekommen die Gemeinderäte die  Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten zur Verfügung gestellt. Das meiste ist im Session Net zu finden (ein Online Tool auf welches man auch von zu Hause aus Zugriff hat), manches ist aber auch zu groß (Dateigröße), das kann man sich dann vor Ort in der Amtsleitung anschauen. Und Rechnungsabschluss, Voranschlag und Nachtrags-Voranschlag werden per Mail versandt.

Da die Tagesordnung der Bürgermeister mit der Amtsleitung festlegt, gibt es dabei auch keine Zuständigkeitsprobleme. Bei den Dringlichkeitsanträgen ist das was anderes. Diese werden meistens von der Opposition eingebracht und sollten sich im besten Fall auf ein Thema im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates beziehen und dringend sein. Anträge die zum Beispiel nicht Vösendorf betreffen, gehören nicht in eine Gemeinderatssitzung von Vösendorf. Und Dinge die erst in ein paar Monaten relevant sind, sind nicht dringend.

Was in der neuen Legislaturperiode neu aufgetreten ist, waren Dringlichkeitsanträge, die zwar einen Mitarbeiter der Gemeinde betroffen haben, aber nicht bezüglich einer Angelegenheit die im Zuge seiner Tätigkeit für die Gemeinde erfolgt ist. Und nein, der Gemeinderat ist nicht dafür zuständig was die Gemeindemitarbeiter tun, wenn sie nicht im Dienst sind. Der Gemeinderat ist aber auch nicht zuständig dafür, was sie tun, wenn sie im Dienst sind! Dafür ist der Bürgermeister zuständig.

Und so kommen wir wieder dazu, was ich ganz am Anfang meiner Laufbahn im öffentlichen Dienst gelernt habe – Wenn du unzuständig bist, dann retourniere den Auftrag an den Einbringer. Im besten Fall mit einem Hinweis, wohin er sich richtigerweise zu wenden hat.

NÖ Gemeindeordnung

Vorige Woche war die erste Gemeinderatssitzung heuer, nächste Woche ist bereits die zweite Gemeindevorstandssitzung heuer.

Was ist eigentlich der Gemeinderat bzw. der Gemeindevorstand?

Der Gemeinderat ist ein sogenanntes Kollegialorgan, das bedeutet Entscheidungen werden mehrheitlich beschloss. Nicht der Bürgermeister alleine entscheidet, sondern die Mehrheit der anwesenden Gemeinderäte.

Die Mitglieder werden bei einer demokratischen Wahl gewählt – entweder aufgrund der Reihung der Wahlliste einer politischen Partei oder mittels Vorzugsstimme. Die Anzahl der Gemeinderäte hängt von der Höhe der Einwohnerzahl ab und ist in der NÖ Gemeindeordnung 1973 geregelt. Auch wenn das Gesetz schon älter ist, ist sie immer noch gültig. Etwaige Änderungen im Laufe der Jahre, werden online im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ständig eingearbeitet und so kann die gültige Fassung jederzeit online eingesehen werden. Hier geht es zu der Version vom 5. Februar 2025.

In der Gemeindeordnung sind auch die Rechte und Pflichten der Gemeinderäte geregelt, genauso wie die Anzahl der Gemeindevorstände und der Vizebürgermeister.

Im § 35 sind auch die Zuständigkeiten des Gemeinderates aufgelistet und im § 36 die Zuständigkeiten des Gemeindevorstandes.

Ab § 37 geht es um die Zuständigkeiten des Bürgermeisters. Ganz interessant finde ich dass hier auch klar geregelt ist, dass die Gemeindevorstände dem Bürgermeister zu unterstützen haben. Sie haben die Geschäfte des eigenen
Wirkungsbereiches, die er ihnen mit Verordnung zuweist, unter seiner Verantwortung nach seinen Weisungen zu besorgen. Sie sind ihm für die ordnungsgemäße Besorgung verantwortlich.

Das finde ich deshalb so spannend, weil ich schon mitbekommen habe, dass sich Gemeindevorstände von anderen Parteien geweigert haben, übertragene Aufgaben vom Bürgermeister umzusetzen.

Diese Zuständigkeiten regeln auch den Rahmen der Themen, welche in einer Gemeinderatssitzung behandelt werden. Punkte die nicht in den Wirkungsbereich des Gemeinderates fallen, haben auch nichts in einer Gemeinderatssitzung verloren.

Die Gemeindeordnung ist mit ihren 62 Seiten recht umfangreich und auch eine sehr trockene Angelegenheit, aber für alle Gemeinderäte die wichtigste Grundlage für ihre Arbeit.

Konsolidierungsbudget

Das Budget 2025 liegt derzeit zur Einsichtnahme auf, der Gemeindevorstand hat es schon behandelt und die Gemeinderäte haben es alle bereits Anfang der Woche per Mail erhalten.

Natürlich kann sich auch jeder Gemeinderat einen Ausdruck abholen und einen Termin beim Leiter der Buchhaltung ausmachen um Detailfragen zu stellen.

Am 4. Dezember wird es dann im Gemeinderat behandelt.

Was ist das besondere am Budget 2025? Es ist ein Konsolidierungsbudget, d.h. der Spargedanke war quasi die Überschrift, dem sich alle Anforderungen unterordnen mussten.

Und wir haben uns wirklich jede Zeile angeschaut und geschaut, wo wir sparen können. Und wenn ich wir sage, meine ich ganz voran den neuen Leiter der Buchhaltung mit unserem Bürgermeister und den zuständigen Abteilungsleitern. Ein Konsolidierungsbudget ist wirklich eine harte Arbeit. Man muss ständig abwägen, kann ich ein Projekt nächstes Jahr noch auslassen oder muss ich es machen, weil sonst Nachteile entstehen könnten.

Ich lasse die Verwaltung immer erstmal in Ruhe einen Entwurf erarbeiten und ich gehe dann Korrektur lesen und suche Auffälligkeiten. Die werden dann von mir hinterfragt und entweder können sie erklärt werden oder es erfolgt nochmal eine Korrektur. Vorige Woche habe ich das Budget mit 343 Seiten an einem Tag viermal gelesen – Zweimal von oben nach unten, zweimal in die andere Richtung. Und bei jedem Durchlauf habe ich wieder was gefunden.

Ganz wichtige Eckdaten sind

  1. wir haben eine „schwarze Null“
  2. das Haushaltspotential ist positiv

Nächste Jahr werden wir dann auch in der Buchhaltung verstärkt darauf achten müssen, dass dieses Budget auch eingehalten wird.

Neuer Gemeinderat Vösendorf

Gleich vorweg, es gab gestern keinen Live-Stream. Zum einen wurde der Platz für die Zuschauer gebraucht, zum anderen war es auch nicht wirklich aufregend. In einer Stunde fünfzehn Minuten wurden alle Gemeinderäte angelobt, vier geheime Wahldurchgänge durchgeführt und in einer offiziellen Abstimmung Gemeinderäte in besondere Funktionen gewählt bzw. in Gremien entsandt.

Nach dem Ende der Sitzung wurden dann noch Fotos gemacht, wobei die Fotografen die Geduld unserer jungen Mutter strapazierten die zu ihrem hungrigen Baby wollte. Und dann war es auch schon wieder vorbei.

Für alle die nicht dabei waren:

Neuer Bürgermeister Hannes KOZA (Koza)

Neue Vize-Bürgermeisterin Birgit PETROSS (Koza)

geschäftsführende Gemeinderäte (GGR):

ALLMER Wolfgang (Koza)

BYSLOVSKY Susanne (SPÖ)

EWINGER Heinz (SPÖ)

FILIPOVIC Michaela (Koza)

KIRALY Elisabeth (Koza)

MEISINGER Peter (V2000)

PETROSS Birgit (Koza)

PIPEK Johann (Koza)

SCHAUNITZER Peter (SPÖ)

WOLFGER Isabella (Koza)

Welches Ressort die GGR bekommen, wird in den nächsten Tagen festgelegt!

Prüfungsausschuss Mitglieder:

Der Vorsitzende wird aus dem Kreis der Mitglieder in der ersten Sitzung gewählt und darf nicht der BgM Partei angehören.

DUNST Petra (SPÖ)

EPPENSTEINER Marcus (Koza)

HÖRTINGER Martin (SPÖ)

KOBINGER Alexander (SPÖ)

LIEB Martin (FPÖ)

STOCKER Manuela (Koza)

SWOBODA Christian (Koza)

Die besonderen Gemeinderäte und Gremien habe ich mir nicht alle gemerkt. Das kann man dann im Sitzungsprotokoll im Detail nachlesen.

33 Personen, 4 Wahldurchgänge – die gestrige Sitzung war vor allem durch warten geprägt. Doch so geht es definitiv nicht weiter. Es gibt viel zu tun, gehen wir es an!

Konstituierende Sitzung

Morgen findet die konstituierende Sitzung statt, dabei werden die Gemeinderäte angelobt, Bürgermeister, Vize-Bürgermeister und die geschäftsführenden Gemeinderäte gewählt.

Danach ist der Gemeinderat der Marktgemeinde Vösendorf wieder wie gewohnt im Einsatz.

Die Sitzung ist öffentlich und findet im Gemeinderatssitzungssaal statt.

Miteinander Bürgermeister

Mit fast 8.000 Einwohner im Speckgürtel von Wien hat Vösendorf viele Herausforderungen zu meistern. Die Gemeindemitarbeiter haben viel zu tun um das Leben für alle Vösendorferinnen und Vösendorfer angenehm zu machen. Und diese Gemeindebediensteten, aber auch wir Bürgerinnen und Bürger von Vösendorf haben uns einen Bürgermeister verdient, der sich hauptamtlich um alles kümmert!

Als GGR Finanzen und einem 40 Stunden Brotjob kam ich in den letzten vier Jahren immer wieder an meine zeitlichen Grenzen. Wenn man als Bürgermeister den Job gut machen will, kann sich das als Nebenjob einfach nicht ausgehen. Ich bin froh, dass Hannes, das Amt des Bürgermeisters von Anfang, an als Dienstleistung an den Bürgerinnen und Bürgern gesehen hat.

Fahrplan Budgeterstellung 2024

Natürlich starten unmittelbar nach der Sommerpause auch die Arbeiten am Budget für das Folgejahr. Diese Woche gibt es dazu eine Klausur wo die geplanten Projekte gesammelt werden. Danach wird von der Buchhaltung der Marktgemeinde Vösendorf ein erster Entwurf erstellt.

Und dann beginnt die eigentliche Arbeit. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre, wird nach der ersten Eingabe aller geplanten Projekte, kein Geld übrig bleiben. Wir haben immer viel mehr Projekte geplant als realistisch in einem Jahr finanzierbar ist. Dazu kommen Projekte die heuer bereits geplant waren und aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr stattfinden werden.

Eine Budgeterstellung ist ein komplexes System. Macht man lieber zwei große Projekte um viel Geld oder 30 kleine Projekte? Die Einnahmen kann man im Herbst des Vorjahres nur schätzen, da eventuelle Krisen natürlich nicht bekannt sind. Und man muss auch auf Informationen vom Land NÖ warten, die erst Mitte November vorliegen werden. Da die letzte Gemeindevorstandssitzung bereits am 30. November ist, muss der Budgetentwurf Mitte November fertig sein. Das wird für die Buchhaltung wieder eine sehr stressige Zeit, wo ich natürlich telefonisch auch immer für Rückfragen und Entscheidungen zur Verfügung stehe.

Sicherheitshalber haben wir uns schon mal einen Termin mit Bürgermeister und Vizebürgermeister ausgemacht, wo das Budget vor der öffentliche Auflage quasi abgenommen wird. Besprechungen wird es im November wahrscheinlich genug geben zu dem Thema, aber zumindest haben wir jetzt bereits den letzten Termin festgelegt.