Dringlichkeitsantrag Sportzentrum

Was ist eigentlich ein Dringlichkeitsantrag?

Normalerweise müssen Anträge und Tagesordnungspunkte 5 Tage vor der Gemeindevorstandssitzung vorliegen um es auf die Tagesordnung zu schaffen. Alle Punkte die im Gemeinderat auf der Tagesordnung landen, müssen im Gemeindevorstand vorberaten werden. Ein Dringlichkeitsantrag hebelt diese Fristen aus, wenn eine Sache keinen Aufschub duldet.

Der Hauptzweck ist die Handlungsfähigkeit der Gemeinde bei unvorhersehbaren Ereignissen. Wenn zwischen der offiziellen Einladung zur Sitzung und dem eigentlichen Sitzungstag etwas Akutes passiert, kann der Gemeinderat sofort reagieren. (z.B. Kanaleinbruch, defektes Müllauto, etc.).

Der Ankauf für Geräte für die Rasenpflege des Sportzentrums sind KEIN Notfall. Und trotzdem gibt es schon wieder einen Dringlichkeitsantrag von einer der beiden Regierungsparteien, weil sie es nicht geschafft haben die Fristen einzuhalten.

Zum Inhalt des Dringlichkeitsantrages – was passiert hier? Der ASV Vösendorf ist hinkünftig nur mehr einer der Mieter des Sportzentrums. Jeder und jede kann hinkünftig den Sportplatz mieten. Und dafür soll jetzt der Platz bespielbar gemacht werden. Dazu wurde bereits eine professionelle Rasenpflege beauftragt. Und jetzt kommen die Geräte. Und was kommt danach? Das wissen wir noch nicht, dass werden wir wahrscheinlich dann mit Dringlichkeitsantrag in der nächsten Sitzung vorgelegt bekommen.

Warum sind Dringlichkeitsanträge zu so umfangreichen Themen kritisch zu sehen? Weil man sich mit der Thematik im Vorfeld nicht auseinandersetzen kann. Man kann sich die Angebote nicht anschauen, man kann es nicht prüfen, man kann nicht mit Menschen darüber reden, die davon Ahnung haben. Normalerweise werden so Themen in Ausschüssen diskutiert. Dort können auch Fragen gestellt werden. Wenn ihr wissen wollt wie es in einem Ausschuss normalerweise läuft, empfehle ich euch daher den Live-Stream ab 2:30:00

Hier unsere Stellungnahme zu dem Thema:

Wir stehen heute vor einer budgetären Realität, die uns allen tiefste Sorge bereiten muss. Wenn wir einen Blick in unseren Finanzierungshaushalt werfen, sehen wir dort ein Minus von 1,2 Millionen Euro. Zur Erinnerung: An dieser Stelle müsste eigentlich ein deutliches Plus stehen, damit wir überhaupt eine Chance haben, unser Budget nachhaltig zu sanieren. 

In genau dieser kritischen Phase debattieren wir nun über die Anschaffung eines bzw. mehrerer Mähroboter sowie Spindelmäher für den Sportplatz. Angesichts der Zahlen ist das politisch und wirtschaftlich schlichtweg für uns nicht vertretbar. Wir müssen konsolidieren! 

Ich möchte dies anhand von drei wesentlichen Punkten verdeutlichen: 

  1. Fehlende Dringlichkeit und gesetzlicher Aufgabenbereich: Die Pflege des Sportplatzes gehört nicht zu den Kernaufgaben oder der Daseinsvorsorge einer Gemeinde. Es liegt hier absolut keine Dringlichkeit vor. Ein Mähroboter ist kein Notfall, der das tägliche Leben unserer Bürger gefährdet – anders als ein akuter Kanaleinbruch oder ein defektes Müllauto, wo wir sofort handeln müssten! Wenn Geld da ist, kann man sich solchen Luxus leisten. In unserer Situation ist dieses Geld an wichtigeren Stellen einzusetzen. 
  1. Das massive Missverhältnis im laufenden Betrieb: Schon jetzt übersteigen die laufenden Kosten dieses Bereichs die Einnahmen um ein Vielfaches. Laut Nachweis der operativen Gebarung (NVA) stehen magere Einnahmen von: 
  • € 31.400,– an Benützungsentgelten, 
  • € 10.000,– an Miet- und Pachterträgen, sowie 
  • € 5.000,– an sonstigen Erträgen 
  • Gesamteinnahmen: € 46.400,– 

…astronomisch laufenden Ausgaben von € 288.200,– gegenüber! 

  1. Der wirtschaftliche Totalschaden der Neuanschaffung: Anstatt hier den Rotstift anzusetzen, sollen nun zusätzlich € 185.000,– investiert werden. Rechnet man die Darlehenskosten von € 124.000,– hinzu, erzeugen wir sehenden Auges ein zusätzliches Minus von € 550.800,–. Von einer „kostendeckenden“ Führung kann hier überhaupt keine Rede mehr sein. 

Fazit: Mit solchen Ausgaben werden wir unser Budget auch langfristig nicht sanieren können. Wir ersuchen um Rückbesinnung auf unsere Kernaufgaben.  

Wir müssen konsolidieren – und zwar jetzt.

1. Nachtragsvoranschlag 2026

Bei der gestrigen Gemeinderatssitzung war auch der erste Nachtragsvoranschlag 2026 ein Thema. Ich habe mir den Entwurf des NVA natürlich im Vorfeld im Detail angeschaut und ein Stellungnahme für die Sitzung vorbereitet.

Ihr könnte es euch gerne im aufgezeichneten Live-Stream anschauen.

Ich habe mir den Teil jetzt nochmal angehört und auch meine Stellungnahme nochmal gelesen und weiß leider auch beim zweiten Mal hören nicht, warum unsere Frau Bürgermeisterin glaubt die Kanal- und Kläranlagekosten rechtfertigen zu müssen. Die wurden von mir gar nicht kritisiert. 😂

Auf die Rahmenvereinbarung mit dem Rechtsanwalt freue ich mich übrigens schon. Und was das Thema Personalkosten anbelangt. Erstens hat die Regierung bereits bewiesen, dass sie kein Problem damit haben Leute zu kündigen und zweitens, steigen die Personalkosten gegenüber 2025. Wenn sie ihr Wahlkampfthema also ernst nehmen würden, wäre es höchste Zeit, die im Koalitionsabkommen angeführte Überprüfung der Verwaltungs- und Organisationsstruktur anzugehen.

Wie in der Stellungnahme ausgeführt, die großen Würfe zur Budgetkonsolidierung warten noch darauf behandelt zu werden.

Hier meine gesamte Stellungnahme. Ich empfehle aber ausdrücklich dass ihr euch den Mitschnitt anschaut, ist wirklich sehenswert.

Der vorliegende 1. Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2026 ist zwar auf dem Papier geringfügig besser als der ursprüngliche Voranschlag, er ist jedoch meilenweit von einem echten, dringend notwendigen Konsolidierungsbudget entfernt. Wer von Einsparungen spricht, aber bei den Ermessensausgaben die Zügel locker lässt, betreibt keine seriöse Haushaltspolitik.

Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet Sachkonten für Ermessensausgaben erhöht, statt reduziert werden. Besonders ins Auge sticht die Erhöhung um € 18.000,– bei der Brauchtumspflege, den Festen und dem Advent. Das ist exakt jene Politik der „Brot und Spiele“, welche die aktuelle Regierung dem ehemaligen Bürgermeister stets lautstark vorgeworfen hat.

Ein weiterer kritischer Punkt sind die steigenden Rechts- und Beratungskosten sowie Sachverständigenhonorare. Bei diesen steigenden Kosten erwarten wir uns in der nächste Gemeinderatssitzung die Vorlage der Rahmenvereinbarung mit dem neuen Rechtsanwalt. In der Vergangenheit waren diese Kosten durch einen klaren Rahmenvertrag gedeckelt und es gab kaum Verluste in Prozessen. Dies könnte sich heuer auch noch ändern und ob die Prozesskostenrückstellung von € 80.000,– reichen wird, werden wir erst noch sehen.

Im Bereich der „Südheide“ (Kindergarten IV) arbeiten wir mit Indizien statt mit Fakten. Da wir über den Inhalt laufender Verhandlungen nicht informiert werden, lässt sich die Seriosität der Budgetzahlen von unserer Seite nicht beurteilen. Das bereits ein zweiter NVA als Möglichkeit im Raum steht, zeigt wie unsicher das aktuelle Zahlenwerk ist.

Die Zahlen der Kontengruppe 859100 zum Betrieb gewerblicher Art Sportzentrum sprechen eine deutliche Sprache. Hier steigen die Kosten für laufende Ausgaben in unserer Gemeinde um € 75.000,–. Und wofür? Um “Perspektiven für den ASV” zu schaffen, wie es in der jüngsten Aussendung der V2000 so schön hieß. Fakt ist: Dieser sogenannte “Neustart Sportplatz” geht eindeutig und direkt zu Lasten unseres Gemeindebudgets. Wenn am Ende ein sattes Minus von € 550.800,– beim Sportzentrum steht, dann hat das absolut nichts mit “gesunden Beinen” zu tun, die uns der politische Mitbewerber verkaufen will. Ganz im Gegenteil. Darüber hinaus hoffe ich, dass die neue Lösung nicht der Auslöser für eine saftige Steuerrückzahlung ist! Die wäre im Budget nämlich auch noch nicht eingepreist.

Dafür wird an anderen Stellen im Budget gespart. Die Kürzungen bei der Ortsbildpflege, der Instandhaltung von Straßen, Parkbänken, Spielplätzen und Hundezonen sind bereits jetzt im Ort sichtbar und Thema bei den Bürgern. Natürlich muss gespart werden, aber was einfach immer noch fehlt, sind die großen Würfe. € 28.000,– Einsparungen bei den Senioren und den Kindern, werden das Budget nicht sanieren!

Wo bleiben die Gemeindekooperationen? Welche Maßnahmen sind im Personalbereich geplant – immerhin handelt es sich dabei um den größten Fixkostenblock? Der Dienstpostenplan bleibt unverändert; sichtbar sind lediglich einige bemerkenswerte Personalumschichtungen im Budget, zu denen uns allerdings noch keine näheren Details vorliegen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Budget zahlreiche Anschaffungen und Umschichtungen abgebildet sind, die im Vorfeld mit uns nicht besprochen wurden. Eine fundierte Beurteilung, ob diese Ansätze inhaltlich und finanziell vertretbar sind, ist aus unserer Sicht daher derzeit nicht möglich.

Gerade bei finanziell umfangreichen Projektansätzen wäre es sinnvoll, den mittelfristigen Finanzplan konsequent zu befüllen und nicht erst abzuwarten, bis dies vom Land eingefordert wird. Im Bereich Straßenbau ist eine solche Planung bereits bis 2030 vorhanden. Auch im Bereich Kläranlage und Kanal finden sich im Nachtragsvoranschlag Planungen zumindest bis 2027.

Ein weiterer, besonders wichtiger Bereich bleibt jedoch weiterhin unberücksichtigt, obwohl im Finanzausschuss die Notwendigkeit einer entsprechenden Planung ausdrücklich als sinnvoll angesehen wurde: das Feuerwehrwesen. Gerade hier bindet jede größere Anschaffung erhebliche Budgetmittel. Umso unverständlicher ist es, dass es nach wie vor keine mehrjährige Finanzplanung gibt.

Leider zeigt sich erneut, dass Empfehlungen des Finanzausschusses in einigen Fachausschüssen nicht in ausreichendem Maß berücksichtigt und umgesetzt werden.

Abschließend ein Wort zum Demokratieverständnis: Wir schreiben das Jahr 2026. Dass der vollständige Nachtragsvoranschlag nicht online verfügbar ist, sondern interessierte Bürger dazu genötigt werden zu eingeschränkten Amtsstunden (Mo bis Fr 08:00 bis 12:00 Uhr und Do zusätzlich 13:00 bis 18:00 Uhr) in der Buchhaltung Einsicht zu nehmen, ist ein Hohn. Entweder hat diese Regierung das Thema Digitalisierung nicht verstanden, oder – was schwerer wiegt – man hat schlichtweg etwas zu verbergen.

Aus den oben angeführten Gründen ist es uns daher nicht möglich, bei dem Nachtragsvoranschlag mitzustimmen.