Förderbericht online

Auf offener Haushalt können interessierte Gemeindebürger alle Finanzzahlen in unterschiedlichen Darstellungsformen ansehen.

Da der Rechnungsabschluss 2024 nicht beschlossen werden kann, enden die Zahlen derzeit im Jahr 2023.

Seit Ende Mai gibt es eine neue Ansichtsform:

Den digitalen Förder- und Transferbericht.

Auf den ersten Blick fand ich ihn ehrlich gesagt ein wenig unübersichtlich, aber bei näherer Betrachtung sieht man schön, dass die meisten Transferzahlungen der Gemeinde die Bereiche Soziales und Gesundheit betreffen.

Wenn man mit der Maus über die visuelle Darstellung fährt, poppen interessante Detailinformationen auf.

Schauen sie gerne vorbei und informieren sie sich!

Vollständiger Überblick

Gibt der Voranschlag oder der Rechnungsabschluss einen vollständigen Überblick über die finanzielle Lage der Gemeinde Vösendorf?

Nicht ganz, nein. Es gibt da nämlich auch noch die Kommunal GesmbH. Diese ist zu 100% im Eigentum der Gemeinde Vösendorf. Die Kommunal GesmbH wurde vor meiner Zuständigkeit gegründet – ich war bei der Gründung noch nicht im Gemeinderat. Offenbar war es eine Zeitlang recht modern solche Gemeinde-GesmbH´s zu gründen, um einen steuerlichen Vorteil lukrieren zu können. In der Kommunal GesmbH sind einige Gemeindegebäude, aber nicht alle. Die Haupteinnahmequelle der Kommunal GesmbH sind die Mietzahlungen von der Gemeinde Vösendorf.

Die Gemeinde Vösendorf mietet die Gebäude von der Kommunal GesmbH. Mit der Miete finanziert die Kommunal GesmbH die Gebäudeinstandhaltungen und die Darlehenstilgungen. Denn ja, auch die Kommunal GesmbH hat Schulden, welche getilgt werden müssen. Wenn man also von der Gesamtverschuldung der Gemeinde spricht, muss man die Schulden der GesmbH mit berücksichtigen, was ich hier auch immer getan und durch die Quellenangabe immer klar gemacht habe. Leider wissen viele von diesen Schulden nichts und fokussieren sich immer nur auf die Gemeindeverschuldung, was am Ende des Tages halt nur die halbe Wahrheit ist.

Gemeinde-Voranschlag

Was ist eigentlich der Voranschlag und wieso sind manche Dinge erst im Rechnungsabschluss relevant?

Der Voranschlag ist das geplante Budget für jeweils ein Jahr. Er geht von 1.1. bis 31.12. und wird immer im Herbst des Vorjahres erstellt. Das bedeutet im Herbst wird geschaut wie viel Budgetmittel werden im nächsten Jahr voraussichtlich zur Verfügung stehen, dann werden die Fixkosten berechnet und abgezogen (Gehälter, Darlehenstilgungen, etc.) und dann werden die Abteilungsleiter der Gemeinde befragt, welche Vorhaben Priorität haben. Und wenn dann noch Budgetmittel übrig wären, könnte man noch tolle neue Projekte umsetzen. Den Voranschlag 2025 findet ihr hier.

Bei der Budgeterstellung wird gerne mehr geplant, als tatsächlich im Folgejahr umgesetzt wird. Warum macht man das? Weil man nur Dinge umsetzen kann, die man auch budgetiert hat. Natürlich kann man auch einzelne Sachkonten überziehen, die Überziehung muss aber wiederum extra begründet werden, was für alle eine Mehrarbeit bedeutet. Man versucht also schon bei der Budgeterstellung die Ausgaben mit einem Puffer zu budgetieren – so es denn möglich ist.

Dazu kommt, dass Neuanschaffungen von Fahrzeugen, die erst in den Folgejahren geliefert werden, auch budgetiert werden müssen, da ohne Budgetierung kein Auftrag erteilt werden darf. Dies alles gilt es bei der Budgeterstellung zu berücksichtigen. Natürlich müssen auch Darlehensaufnahmen geplant werden. Wenn bei der Budgeterstellung ersichtlich ist, dass für ein Projekt die Eigenmittel fehlen, dann muss dies auch ausgewiesen werden und es muss das Darlehen im Voranschlag erfasst sein. Natürlich gibt es hier aber noch keine Bank oder einen IBAN. Es handelt sich ja um die reine Willensbekundung – wenn wir das Projekt machen, nehmen wir dafür ein Darlehen auf. Es könnte ja auch sein, dass das Projekt nicht zustande kommt, dann wird auch das Darlehen nicht aufgenommen. Oder wir erhalten mehr Landes- oder Bundesförderung als gedacht, dann wird vielleicht weniger Darlehen benötigt.

Das Budget ist also der Jahresplan, der nicht eins zu eins umgesetzt werden muss! Im Laufe eines Budgetjahres ergeben sich laufend Änderungen. Sollten neue Projekte notwendig werden, die nicht budgetiert sind, muss ein sogenannter Nachtragsvoranschlag erstellt werden. Wir hatten das schon mal mit einem Kanaleinbruch. Da musste extra deswegen ein Nachtrag erstellt werden und das Projekt erfasst werden. Ein Nachtragsvoranschlag macht aber auch nach dem Rechnungsabschluss möglicherweise Sinn.

Warum habe ich bei der letzten Sitzung gesagt, dass die Klärung der richtigen Darstellung der Rücklagen bis zum Rechnungsabschluss Zeit hat? Weil Rücklagen naturgemäß erst beim Rechnungsabschluss gebildet werden – so den im laufenden Jahr Geld übrig bleibt, welches man einer Rücklage zuführen kann. Ich kann im Herbst 2024 viele Pläne machen für das Budgetjahr 2025, wie es am 31.12.2025 wirklich aussieht, sehe ich aber erst Ende 2025 bzw. bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses im Frühjahr 2026.

Der Budgetvoranschlag ist sehr umfangreich und umfasst neben den drei Haushalten

Finanzierungshaushalt – Ein- und Auszahlungen vergleichbar mit CashFlow Rechnung

Ergebnishaushalt – Aufwendungen und Erträge (Abgrenzung nach Zeitpunkt der Entstehung), Abschreibungen, vergleichbar mit Gewinn- und Verlustrechnung und

Vermögenshaushalt – Vermögenswert der Gemeinde und Grundlage für die Abschreibungen im Ergebnishaushalt

auch einen detailierten Nachweis über die Investitionstätigkeit, die Finanzschulden und den Schuldendienst, den Leasingspiegel uvm.

Spezifika Nachtragsvoranschlag

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Nachtragsvoranschlag mehrheitlich beschlossen. Doch was genau ist ein Nachtragsvoranschlag?

Im Herbst wird immer ein Voranschlag erstellt. Dabei handelt es sich um die Budgetplanung für das Folgejahr. Es wird also im Herbst überlegt, was wollen wir nächstes Jahr an Projekten umsetzen, wieviel Budget brauchen wir für Darlehenstilgung und Gehälter, was brauchen wir für die Daseinsvorsorge der Gemeinde und welche Ausgaben können wir im eigenen Ermessen ausgeben.

Im Frühjahr wird dann immer der Rechnungsabschluss erstellt. Dort wird festgehalten, wieviel Geld wurde wofür ganz genau ausgegeben. Wurde ein Budgetposten überschritten, so muss dies begründet werden. Und nach dem Rechnungsabschluss war schon mehrfach die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages nötig. Wenn zum Beispiel mehr Geld übrig bleibt, als gedacht. Meistens handelt es sich aber bei dem Nachtragsvoranschlag um eine Korrektur nach unten. Wenn plötzlich Geldmittel für etwas benötigt werden, was gar nicht budgetiert ist, dann ist auf jeden Fall ein Nachtragsbudget zu erstellen. Einmal hatten wir im Herbst einen Nachtragsvoranschlag weil ein Kanal eingebrochen ist und wir das natürlich weder geplant, noch budgetiert hatten.

Es handelt sich also um eine Planungskorrektur des Budgets. Die Besonderheit dabei ist auf jeden Fall, dass natürlich das bereits gelaufene Jahr berücksichtigt werden muss. Im konkreten Fall heuer, bedeutet dies, dass der Nachtrag zum einen die bereits ausgegebenen Gelder Jänner bis September beinhaltet, aber auch die Planungen von Oktober bis Dezember. Daher ist ein Nachtragsvoranschlag eine Mischung aus einem Voranschlag und einem Rechnungsabschluss. Was ihn bei der Erstellung natürlich besonders herausfordernd macht.

Keine Sommerpause

Aufgrund der vorgezogenen Wahlen und weil sich einiges aufgestaut hat, gibt es für den Gemeindevorstand in Vösendorf heuer keine Sommerpause. Und diese Woche ist noch der gesamte Gemeinderat gefragt. Alle 10 Ausschüsse konstituieren sich diese Woche. Dabei werden auch die Vorsitzenden und Stellvertreter gewählt.

Nächste Woche folgt dann bereits die nächste Gemeindevorstandssitzung. Für mich geht es dann im Sommer auch um die Erstellung des Nachtragsvoranschlages für das heurige Budgetjahr. Das Ergebnis des Rechnungsabschluss 2023 gehört eingearbeitet, wie auch die Ergebnisse des Finanzausgleiches. Der erfolgte ja eine knappe Woche nach der Auflage unseres Budgets und konnte so nicht berücksichtigt werden. Und auch das neue Gemeindepaket 2024 gehört eingearbeitet.

Ende August gibt es dann noch eine Gemeindevorstandssitzung. Wir arbeiten heuer also quasi durch. Kurze Auszeiten dazwischen gibt es natürlich auch für uns. Aber so ruhig wie bisher wird es im Sommer heuer definitiv nicht. Mir persönlich ist ein, mehr oder weniger, durcharbeiten auf jeden Fall lieber, als wenn sich wieder so viel aufstaut wie in den letzten Monaten.

Einladung Gemeinderatssitzung

Morgen findet die erste Gemeinderatssitzung in der neuen Legislaturperiode statt.

26. Juni 2024, 18 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal

15 Punkte haben wir im öffentlichen Teil. 4 Punkte davon betreffen mich im Bereich der Finanzwirtschaft. Inklusive dem Rechnungsabschluss 2023.

Wer sich die Tagesordnung ansieht wird auch feststellen dass beim Punkt 1.3) die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgen wird. Hierzu haben wir als Fraktion Vorschläge für die Besetzung der Ausschüsse bereits in der Amtsleitung abgegeben.

Nach der Gemeinderatssitzung können dann die Ausschüsse für ihre konstituierende Sitzung geladen werden, in der sie auch den/die Vorsitzende/n und Stellvertreter/in wählen werden. Und erst danach kann mit der Ausschussarbeit begonnen werden. Einzige Ausnahme ist der Prüfungsausschuss. Der wurde bereits in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates gewählt und hat auch schon die Arbeit aufgenommen.

Wer sich die Sitzung ansehen mag, kann gerne vorbei kommen. Und es wird auch einen Livestream geben.

Haushaltspotential negativ

Beim Rechnungsabschluss 2023 ist das Haushaltspotential der Marktgemeinde Vösendorf stark ins Minus gerutscht.

Beim Haushaltspotential werden die jährlich wiederkehrenden Ausgaben den jährlich wiederkehrenden Einnahmen gegenüber gestellt. Ich habe mir das mal im Detail angeschaut, was das genau bedeutet. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um das laufende Budget. Und es beruht auf dem Ergebnishaushalt, also um Erträge und Aufwände. Hier werden die Einnahmen und Ausgaben gebucht wann sie anfallen, nicht wann sie bezahlt werden. Und es sind auch die Abschreibungen enthalten.

Das Haushaltspotential ist eine wichtige Kenngröße, vor allem auch wenn es darum geht größere Darlehen aufzunehmen, wofür es die Genehmigung des Landes NÖ bedarf. Mit einem Minus vor der Zahl, wird das Land NÖ die Zustimmung jedenfalls verweigern.

Wenn ich mir den Finanzierungshaushalt anschaue und dabei nur das laufende Budget hatten wir 2023 sogar ein plus von € 600.000,–. Unser Problem sind immer die Investitionen. Die können wir nicht vom laufenden Budget bedecken und müssen alles fremdfinanzieren.

Natürlich nehme ich das negative Haushaltspotential ernst und werde auch schauen was wir tun können um es wieder zu verbessern. Wenn ich mir aber die Finanzkraft der Marktgemeinde Vösendorf anschaue, welche die Grundlage dafür bietet wieviel wir an Transferleistungen abführen müssen, ist diese 2023 sogar auf über € 16 Mio. gestiegen. Dass heißt, dass Land bescheinigt uns zwar einerseits dass wir sparen müssen aufgrund des Haushaltspotential, auf der anderen Seite sagen sie aber auch, dass wir so finanzkräftig sind, dass wir ruhig mehr ans Land abführen dürfen.

Ermessensausgaben Vösendorf

Ich habe es bereits im November und Dezember 2023 hier kommuniziert, dass aufgrund der gestiegenen Transferzahlungen und der allgemeinen finanziellen Lage der Gemeinde, es erstaunlich ist, dass wir das Budget 2024 hinbekommen haben, ohne die Ermessensausgaben einzuschränken. Viele anderen NÖ Gemeinden haben damals schon ALLE Ermessensausgaben streichen müssen. Natürlich helfen uns dabei die Kommunalsteuereinnahmen der SCS.

Kurz nach der Erstellung des Budgetentwurfes wurde der Finanzausgleich beschlossen und wir bekamen die neuen Transferzahlungen an das Land NÖ vorgeschrieben. Damals war mir schon klar, dass wir ein Nachtragsbudget erstellen werden müssen. Die finanziellen Einschnitte waren einfach zu groß. Das Nachtragsbudget macht aber erst Sinn nach dem Rechnungsabschluss, damit auch gleich das Ergebnis vom Vorjahr mit berücksichtigt werden kann. Der Prüfbericht des Landes NÖ hat dies nun auch bestätigt.

Zum Rechnungsabschluss 2023 kann ich derzeit gar nichts sagen, da ich ihn natürlich nicht gesehen habe, da er erst in den letzten zwei Monaten erstellt worden ist.

Der Prüfbericht des Landes hat ganz klar kommuniziert wo bei der Gemeinde der Rotstift anzusetzen ist. Und wer ihn bis zur letzten Seite gelesen hat, weiß auch, dass die Gemeinde innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung an das Land geben muss, welche Maßnahmen gesetzt worden sind. So gesehen ist der Prüfbericht die To Do Liste für die neue Gemeinderegierung.

Was hat das jetzt alles mit dem hohen Schuldenstand der Gemeinde zu tun? In der Kommunal GmbH und der Gemeinde müssen jährlich über 3 Mio für die Darlehenstilgung aufgewandt. Diese 3 Mio sind Fixkosten, die nicht für anderes verwendet werden können. Hätten wir die Schulden nicht, hätten wir also 3 Mio Euro jährlich mehr an Ermessenausgaben! Über die angespannte finanzielle Lage in Vösendorf zu reden ohne die vorhandenen Schulden zu erwähnen ist also schlicht nicht möglich. Und die Augen davor zu verschließen macht einfach keinen Sinn.

Natürlich ist die finanzielle Lage eine Herausforderung für die neue Gemeinderegierung. Die war es aber auch schon die letzten vier Jahre! Für mich ist das definitiv keine Neuigkeit und wir haben es die letzten vier Jahre trotzdem geschafft einige Projekte umzusetzen trotz der Herausforderungen von Pandemie und Inflation, bei gleichzeitiger Reduktion des Schuldenstandes!

Ja, es muss gespart werden.

Ja, es wird nicht mehr alles gleichzeitig gehen.

Ja, wir werden die Budgetdisziplin erhöhen müssen in den Abteilungen.

Ja, wir werden die Buchhaltung schulen müssen in diversen Bereichen.

Ja, wir werden die „Empfehlungen“ des Landes umsetzen müssen.

Ja, das bedeutet viel Arbeit.

Ja, WIR schaffen das!

GGR Finanzen – fad wird einem nicht

Kaum hatten wir neue Abläufe festgelegt und uns aneinander gewöhnt, konnte es sich die Buchhaltungsleiterin verbessern und ich bekam eine neue – für mich zuständige – Abteilungsleiterin.

Zu dem Zeitpunkt hatte ich die Gemeindespezifika schon ganz gut drauf. Rechnungsfreigabe im ELAK, Zweitzeichnung Datenträger, regelmäßige Treffen in der Buchhaltung, Rechnungsabschluss, Voranschlag, Nachtragsvoranschlag, Sitzungsvorbereitung, alles schon mal gemacht. Jetzt halt alles mit einer neuen zuständigen Abteilungsleiterin. Doch auch das war kein Problem. Wir fanden recht rasch zueinander und intern lief alles reibungslos.

Dafür gab es immer noch Herausforderungen von außen. Kaum war der letzte LockDown vorbei, explodierten die Preise im Baubereich. Bereits budgetierte Projekte waren plötzlich nicht mehr leistbar. Es folgten Teuerungen im Energiebereich, Erhöhung Darlehenszinsen und die allgemeine Teuerung.

Und so gab es die vier Jahre immer wieder neue Herausforderungen zu bewältigen. 2023 war aus meiner Sicht aber dann schon ein wenig leichter. Mit Krisen von außen lebte ich da schon seit Jahren und intern lief alles. Und wir hatten es geschafft 2023 unsere Projekte auf der Gemeinde ohne neue Darlehensaufnahme umzusetzen. Nur in der Kommunal GmbH mussten wir ein Darlehen aufnehmen, aufgrund der hohen Kosten für die Sanierung der Gemeindebauten. Trotzdem konnten wir in nicht mal vier Jahren den Schuldenstand von der Gemeinde Vösendorf inkl. dazugehöriger Kommunal GmbH um

€ 4,6 Millionen reduzieren! 🎉

Und das trotz aller Herausforderungen! Ich würde ja gerne mal sehen, wie viel wir weiter bringen, wenn die Herausforderungen von außen nachlassen und die Kommunalsteuer wie gewohnt fließt. 😀

Sitzungen 2024

Der Sitzungsplan für 2024 kam schon voriges Jahr an – Danke an dieser Stelle an die Amtsleitung. Ich finde es super, dass ich meinen Urlaub auf Grundlage des Sitzungsplanes bereits im Jänner fixieren kann! Das hilft mir in meinem Brotjob sehr.

Beginnen werden wir gleich mal Ende Jänner mit einer Gemeindevorstandssitzung. Eine zweite Gemeindevorstandssitzung gibt es dann Anfang März und Mitte März ist die erste Gemeinderatssitzung heuer geplant.

So viel mal zum ersten Quartal, was ich bisher weiß. Erfahrungsgemäß wird sich da noch ein wenig was tun in den nächsten Wochen.

Die Arbeit mit der Buchhaltung hat natürlich bereits wieder begonnen. Gerade werden noch die letzten Rechnungen des Vorjahres bezahlt. Im Februar beginnen dann bereits die Arbeiten am Rechnungsabschluss 2023.