Osterhase in Vösendorf

Am 21. April kommt der Osterhase nach Vösendorf und hat ein paar ganz spezielle Ostereier mit!

Wie jedes Jahr findet die Ostereiersuche im Schlosspark statt, außer bei Schlechtwetter! Dann wird man im Schloss fündig.

Damit auch alle Kinder mitmachen können, möge man sich bitte bis spätestens

Termin: 16. April hier anmelden

Bei der Hasenprüfung kann man sich heuer wieder eine süße Belohnung abholen.

Natürlich steht der Osterhase auch für Selfies zur Verfügung!

Alle Infos findest du hier.

Die Gemeinde Vösendorf und der Osterhase freuen sich auf viele lachende Kinderaugen!

Verwaltung und Politik

Der Gemeinderat ist ein Organ der Gemeinde und für die „politischen Entscheidungen“ zuständig. Für die tägliche Arbeit ist der Verwaltungsapparat zuständig – die Gemeindebediensteten.

Ganz grob gesagt gibt der Gemeinderat die Richtung vor und die Verwaltungsbediensteten setzen dies dann mit ihrer täglichen Arbeit um. Die Gemeindebediensteten sind bei der Gemeinde angestellt, beziehen ihr Gehalt von der Gemeinde und sind weisungsgebunden – gegenüber ihren Vorgesetzten bis zum Bürgermeister. Die Gemeinderäte sind von den Gemeindebürgern gewählt und haben grundsätzlich ein Stimmrecht bei den Gemeinderatssitzungen, wo die politischen Entscheidungen getroffen werden. Sie bekommen eine Aufwandsentschädigung und können sich mehr oder weniger einbringen.

Es gibt auch Gemeinderäte mit zusätzlichen Funktionen als nur einem einfachen Stimmrecht. Zum einen wären das die Ausschussobleute. Sie sind für einen Fachausschuss zuständig – selbständige Einberufung, Themensetzung und Ausarbeitung – und können so ihre Projekte umsetzen. Und sie bekommen mehr Aufwandsentschädigung als „einfache“ Gemeinderäte. Und dann gibt es auch noch die geschäftsführenden Gemeinderäte. Diese bekommen ein Aufgabengebiet vom Bürgermeister zugewiesen, für welches sie zuständig sind. Sie habe eine zuständige Abteilung in welcher ihre Aufgaben verwaltungsmäßig umgesetzt werden. Im besten Fall, verstehen sich die geschäftsführenden Gemeinderäten gut mit „ihrer“ jeweiligen Abteilung. Und sie bekommen noch mehr Aufwandsentschädigung als die Ausschussobleute.

Weder die Ausschussobleute, noch die geschäftsführenden Gemeinderäte haben aber eine Weisungsbefugnis gegenüber der Verwaltung! Wir können uns was wünschen, wir können Dinge anregen und im besten Fall arbeiten wir mit der Verwaltung Hand in Hand zusammen.

In meinem Brotjob, bin ich auf der anderen Seite. Dort bin ich ein Organ der Verwaltung und arbeite für Politiker. Vielleicht überlege ich mir deshalb immer dreimal ob und wie ich die Buchhaltung mit meinen Angelegenheiten „störe“. Den eines habe ich in 20 Jahren Bundesdienst gelernt, die Verwaltung ist froh, wenn sie ihre Arbeit machen kann und nicht ständig Sonderwünsche für Politiker umsetzen muss. Denn die Verwaltung hat auch genug Arbeit ohne die Politik! Sie sollten eigentlich für die Gemeindebürger arbeiten und nicht nur ständig was für die Politik aufbereiten.

Natürlich muss ich sie trotzdem auch mit meinen Vorstellungen „belasten“ und den Arbeitsablauf mit unserem wöchentlichen Treffen unterbrechen. Da ich bis jetzt diesbezüglich keine Beschwerden gehört habe, dürfte mein Arbeitsstil recht gut ankommen. Ich bin mir aber halt auch bewusst, was die „andere Seite“ tut und dass sie mich für die tägliche Arbeit nicht braucht. Weshalb ich mich auch in das tägliche Geschäft nicht einmische. Ausser natürlich, ich werde um Input gefragt.

Als geschäftsführenden Gemeinderätin sehe ich es auch als meine Pflicht an, mich regelmäßig einzubringen. Aber ehrlich gesagt, könnte ich auch das Geld nehmen und nichts tun. Einmal gewählt haben wir fünf Jahre Zeit um uns voller Engagement in die Arbeit zu stürzen oder auch nicht. Wir können Projekte umsetzen oder auch nicht. Wir können uns einbringen oder auch nicht. Die einzige Verpflichtung die wir haben ist, an Gemeindevorstands- und Gemeinderatssitzungen teilzunehmen. Und selbst dort können wir uns abmelden.

Wie viel Einsatz jeder Gemeinderat bringt, ist ausschließlich die Entscheidung des einzelnen Politikers und nach Ende der Legislaturperiode bekommt man vom Wähler im besten Fall wieder eine Stimme, wenn sie mit der Arbeit zufrieden waren.

Ausgaben 2025

Wofür geben wir 2025 sonst noch Geld aus?

Einiges habe ich ja schon in den vorherigen Beiträgen dargestellt. Da haben wir zum einen Fixkosten und zum anderen Zuzahlungen.

Und darüber hinaus haben wir natürlich Ausgaben im Bereich der Daseinsvorsorge und diverse Projekte.

Im Bereich Abwasserbeseitigung haben wir unter anderem Ausgaben in Höhe von rund € 1,9 Mio im laufenden Budget geplant und € 900.000,– für diverse Projekte in diesem Bereich.

Bei der Müllabfuhr stehen heuer Ausgaben in Höhe von knapp € 1,3 Mio am Plan.

Im Bereich Straßenbau, inkl. Brücken und Radwege, sind Ausgaben in Höhe von € 640.000,– geplant

€ 510.000,– sind für die öffentliche Beleuchtung verplant.

Der Friedhof wird, nach derzeitigem Stand, Ausgaben in Höhe von € 500.000,– benötigen.

Eine große Budgetposition ist natürlich auch der Wirtschaftshof (exkl. Müll) mit € 2,3 Mio.

Bei der Feuerwehr ist der Zulauf von zwei Fahrzeugen heuer geplant. Dazu kommt die jährliche Finanzzuweisung. Macht insgesamt € 1,3 Mio aus.

Zusätzlich zu den oben bereits berücksichtigen Projekten haben wir für heuer nur ein großes Projekt geplant und das wird von der Kommunal GesmbH umgesetzt, weshalb es im Gemeindebudget nicht zu finden ist. Der Kindergartenzubau Badgasse ist mit € 1,5 Mio budgetiert.

Wir haben also heuer fast nur Projekte im Bereich der Daseinsvorsorge geplant. Einzige Ausnahme die Grabanlagen am Friedhof um € 40.000,–. Die zählen streng genommen nicht zur Daseinsvorsorge, sind aber trotzdem notwendig.

Zuzahlungen

Es gibt viele Bereiche in einem Gemeindebudget wo die Bürger einen finanziellen Beitrag leisten, die aber trotzdem für die Gemeinde ein finanzielles Verlustgeschäft sind. Zuzahlungen werden aber ganz bewusst getroffen um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Aber natürlich belasten solche Zuzahlungen das Gemeindebudget!

Sehr viel Geld fließt hier vom Gemeindebudget Vösendorf in den Bereich Kinder und Jugendliche.

2025 wird die Gemeinde Vösendorf, nach Abzug aller Beiträge von Eltern, Senioren, Schülern, etc. noch folgende Zuzahlungen zu leisten haben (Nach derzeitigem Stand):

€ 1,1 Mio Kleinkinderbetreuung

€ 1,9 Mio Kindergärten

€ 1,9 Mio Schulen

€ 83.000,– Jugendliche

€ 197.400,–Senioren inkl. Hildi

€ 398.300,– Kunst- und Musikschule

€ 26.000,– Kulturveranstaltungen

€ 246.000,– öffentlicher Verkehr

€ 102.500,– Essen auf Rädern

Einiges davon müssen wir leisten (gesetzliche Verpflichtung) anderes wird von der Gemeinde (Gemeinderatsbeschlüsse) bewusst freiwillig zur Verfügung gestellt. So genannte Ermessensausgaben.

Beispiel öffentlicher Verkehr. Wahrscheinlich würde der 266er Bus auch ohne Zuzahlung fahren, aber auf jeden Fall nicht so oft. Je dichter die Intervalle, desto teurer wird es für die Gemeinde.

Alle Zahlen habe ich, wie immer, dem Voranschlag 2025 entnommen.

Gemeinde-Voranschlag

Was ist eigentlich der Voranschlag und wieso sind manche Dinge erst im Rechnungsabschluss relevant?

Der Voranschlag ist das geplante Budget für jeweils ein Jahr. Er geht von 1.1. bis 31.12. und wird immer im Herbst des Vorjahres erstellt. Das bedeutet im Herbst wird geschaut wie viel Budgetmittel werden im nächsten Jahr voraussichtlich zur Verfügung stehen, dann werden die Fixkosten berechnet und abgezogen (Gehälter, Darlehenstilgungen, etc.) und dann werden die Abteilungsleiter der Gemeinde befragt, welche Vorhaben Priorität haben. Und wenn dann noch Budgetmittel übrig wären, könnte man noch tolle neue Projekte umsetzen. Den Voranschlag 2025 findet ihr hier.

Bei der Budgeterstellung wird gerne mehr geplant, als tatsächlich im Folgejahr umgesetzt wird. Warum macht man das? Weil man nur Dinge umsetzen kann, die man auch budgetiert hat. Natürlich kann man auch einzelne Sachkonten überziehen, die Überziehung muss aber wiederum extra begründet werden, was für alle eine Mehrarbeit bedeutet. Man versucht also schon bei der Budgeterstellung die Ausgaben mit einem Puffer zu budgetieren – so es denn möglich ist.

Dazu kommt, dass Neuanschaffungen von Fahrzeugen, die erst in den Folgejahren geliefert werden, auch budgetiert werden müssen, da ohne Budgetierung kein Auftrag erteilt werden darf. Dies alles gilt es bei der Budgeterstellung zu berücksichtigen. Natürlich müssen auch Darlehensaufnahmen geplant werden. Wenn bei der Budgeterstellung ersichtlich ist, dass für ein Projekt die Eigenmittel fehlen, dann muss dies auch ausgewiesen werden und es muss das Darlehen im Voranschlag erfasst sein. Natürlich gibt es hier aber noch keine Bank oder einen IBAN. Es handelt sich ja um die reine Willensbekundung – wenn wir das Projekt machen, nehmen wir dafür ein Darlehen auf. Es könnte ja auch sein, dass das Projekt nicht zustande kommt, dann wird auch das Darlehen nicht aufgenommen. Oder wir erhalten mehr Landes- oder Bundesförderung als gedacht, dann wird vielleicht weniger Darlehen benötigt.

Das Budget ist also der Jahresplan, der nicht eins zu eins umgesetzt werden muss! Im Laufe eines Budgetjahres ergeben sich laufend Änderungen. Sollten neue Projekte notwendig werden, die nicht budgetiert sind, muss ein sogenannter Nachtragsvoranschlag erstellt werden. Wir hatten das schon mal mit einem Kanaleinbruch. Da musste extra deswegen ein Nachtrag erstellt werden und das Projekt erfasst werden. Ein Nachtragsvoranschlag macht aber auch nach dem Rechnungsabschluss möglicherweise Sinn.

Warum habe ich bei der letzten Sitzung gesagt, dass die Klärung der richtigen Darstellung der Rücklagen bis zum Rechnungsabschluss Zeit hat? Weil Rücklagen naturgemäß erst beim Rechnungsabschluss gebildet werden – so den im laufenden Jahr Geld übrig bleibt, welches man einer Rücklage zuführen kann. Ich kann im Herbst 2024 viele Pläne machen für das Budgetjahr 2025, wie es am 31.12.2025 wirklich aussieht, sehe ich aber erst Ende 2025 bzw. bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses im Frühjahr 2026.

Der Budgetvoranschlag ist sehr umfangreich und umfasst neben den drei Haushalten

Finanzierungshaushalt – Ein- und Auszahlungen vergleichbar mit CashFlow Rechnung

Ergebnishaushalt – Aufwendungen und Erträge (Abgrenzung nach Zeitpunkt der Entstehung), Abschreibungen, vergleichbar mit Gewinn- und Verlustrechnung und

Vermögenshaushalt – Vermögenswert der Gemeinde und Grundlage für die Abschreibungen im Ergebnishaushalt

auch einen detailierten Nachweis über die Investitionstätigkeit, die Finanzschulden und den Schuldendienst, den Leasingspiegel uvm.

Besinnliche Jahreszeit

Die besinnliche Jahreszeit beginnt schön langsam. Oder wie ich auch gerne sage, die stressigste Zeit des Jahres.

Im Hauptjob haben die Vorarbeiten für den Jahresabschluss bereits begonnen. Für den Jahresabschluss habe ich bis 15. Dezember Zeit, danach ist das System für mich geschlossen und die Budgetabteilung hat dann noch bis Ende des Jahres Zeit für ihre Nacharbeiten.

Auf der Gemeinde sind wir gerade dabei das Budget für nächstes Jahr zu erstellen. Was von Jahr zu Jahr schwieriger wird. Die Präsentation wird bei der Gemeinderatssitzung Anfang Dezember stattfinden.

Und weil das noch nicht genug ist, gibt es die eine oder andere Weihnachtsfeier und vorweihnachtlichen Termine die wahrgenommen werden wollen. Worauf ich mich dabei immer besonders freue ist unser Adventmarkt! Einer der wenigen Adventmärkte die ich schaffe.

An zwei Wochenenden erstrahlt unser Schlosspark dabei im vorweihnachtlichen Glanz. Heuer sind das die Wochenenden

23. und 24. November und

30. November und 1. Dezember

Alle Informationen zu den Öffnungszeiten findet ihr hier auf der Seite der Marktgemeinde Vösendorf.

Der für mich wichtigste Termin ist auf jeden Fall die Illumination des Christbaumes am 23. November um 16 Uhr.

Nachtragsbudget 2024 – Teil 2

Die Arbeiten am Nachtragsbudget laufen auf Hochtouren. Vorige Woche hatten wir wieder eine Besprechung, wo wir auch gleich den Zeitplan festgelegt haben.

Die öffentliche Auflage muss zumindest 14 Tage vor der Gemeinderatssitzung erfolgen. Natürlich würden wir gerne früher auflegen, wenn es sich denn zeitlich ausgeht. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss das Nachtragsbudget spätestens am 17. September 2024 fix fertig sein. Also ein wenig mehr als ein Monat haben wir noch.

Wo gespart werden kann ist klar:

  • Projekte 2024 und damit zusammenhängende Darlehensaufnahmen
  • Sachaufwand

Noch nicht begonnene und nicht unbedingt notwendige Projekte werden wir heuer nicht mehr in Angriff nehmen. Das entlastet allerdings nicht das laufende Budget.

Um das negative Haushaltspotenzial zu reduzieren, müssen wir das laufende Budget entlasten.

Auf der Einnahmenseite werden wir aber nicht viel machen können um rasch die Einnahmen zu erhöhen. Die Abgabenertragsanteile werden vom Land vorgegeben, und die Kommunalsteuer wird automatisch berechnet. Selbst wenn wir Gebühren erhöhen, wird es das heurige Budget nicht wirklich entlasten. Hier wird man die Auswirkungen erst nächstes Jahr spüren. Langfristig kann man sich bei den Einnahmen sicher auch etwas überlegen, aber für das Nachtragsbudget 2024 wird es keine Auswirkungen haben.

Auf der Ausgabenseite haben wir auch nicht viele Möglichkeiten um das Budget kurzfristig zu entlasten.

Die Ausgaben beim Personalaufwand, die Vorschreibungen zu leistender Abgaben an Land und andere Träger öffentlichen Rechts, sowie die Darlehnsaufwendungen stehen fest und können kurzfristig nicht geändert werden. Einzig beim Sachaufwand kann man einsparen.

Der Sachaufwand beträgt im Jahr 2024 gem. Voranschlag 2024 15,4 Mio Euro im Ergebnishaushalt, einiges davon wurde natürlich bereits ausgegeben. Nichts desto trotz, ist dies die einzige Möglichkeit für Einsparungen im Nachtragsbudget 2024 bezüglich laufendes Budget.

Laufende Projekte 2024

Ich habe mir mal die laufenden Projekte heuer angeschaut.

Insgesamt hat die Gemeinde Vösendorf bereits 3,7 Mio Euro bisher in diverse Projekte investiert. Nicht alles davon müssen wir selbst bezahlen, teilweise werden die Projekte auch durch Förderung von Bund und Land mitfinanziert.

Bei den 3,7 Mio sind auch Bestellungen enthalten, die noch gar nicht bezahlt worden sind. Bei Fahrzeugbestellungen kann es auch sein, dass die Zahlung heuer gar nicht erfolgen wird. Wir müssen es aber natürlich budgetär berücksichtigen.

Die größten finanziellen Projekte sind dabei

  • Straßen, Brücken und Laufwege – hierunter fällt u.a. auch die Sanierung der SCS Brücke, hier wurden heuer bereits fast 1,1 Mio beauftragt.
  • Mit über € 800.000,– folgt auf Platz 2 der Muffentausch der Kanalanlage in einem kleinen Teilabschnitt der gesamten Kanalanlage.
  • Platz drei nimmt dann ein Klimaprojekt ein. Über € 600.000,– wurden bereits für die LED Umstellung ausgegeben. Mit dem auch viel an Stromkosten gespart werden kann, was langfristig auch gut für das Gemeindebudget ist.

Die drei größten Projekte fallen somit in die Kategorie Daseinsvorsorge und Klima/Budget

  • Platz vier nimmt dann der Skaterpark ein, der schon fast fertig ist und heuer nicht mehr zu vielen Ausgaben führen wird. Hier wurden bis jetzt € 350.000,– aufgewandt.
  • Unmittelbar dahinter sind die offenen Bestellungen für die Fahrzeugflotte am Wirtschaftshof mit € 310.000,–

Der offene Rest verteilt sich auf kleinere Projekte wie Friedhof Grabanlagen, Kläranlage, Kanal, Hundauslaufzonen, u.a.

Beim Projektkonto Radwege hat sich bis jetzt noch nicht so viel getan, doch hier werden heuer noch einige Ausgaben auf uns zukommen. Zum einen beim Rad- und Gehweg Laxenburger Straße und beim Radweg auf der B17. Und ein großes Projekt ist auch noch nicht gestartet, nämlich der Zubau des Kindergarten in der Badgasse. Auch hier wird budgetär noch einiges auf uns zukommen.

Machbar wären alle diese Projekte ohne die diversen Förderungen von Bund und Land auf jeden Fall nicht. Zumindest nicht gleichzeitig.

Gemeindepaket 2024

Am 5. Juni haben Bundeskanzler Karl Nehammer und Finanzminister Magnus Brunner das neue Gemeindepaket 2024 präsentiert. Offenbar sind die Meldungen der Gemeinden über die schwierige finanzielle Lage an der richtigen Stelle angekommen. Das neue Gemeindepaket umfasst 4 Punkte:

  1. Das KIG 2023 wird um zwei weitere Jahre verlängert. Zuletzt lagen noch € 400 Millionen im KIG 2023, welche nicht von den Gemeinden abgeholt werden können, da bisher galt 50% müssen die Gemeinden selbst finanzieren. D.h. wenn eine Gemeinde Anspruch auf € 400.000,– aus dem KIG hatte, musste sie ebenfalls € 400.000,– in die Hand nehmen für das Projekt. Für viele Gemeinden war das nicht machbar. Wir haben auch erst die Hälfte abgeholt, aber das hat mit der Verzögerung des Projektes Kirchenplatz zu tun. Mein Ziel ist aber, den zweiten Teil ehestmöglich abzuholen – laufende Projekte haben wir genug.
  2. Das KIG 2025 kommt. Auch nächstes Jahr wird es eine Sonderförderung für Projekte geben – die genauen Rahmenbedingungen kennen wir derzeit noch nicht, doch eines ist schon fix – der Kofinanzierungsschlüssel ändert sich. Mussten die Gemeinden bisher 50% beitragen, sind es beim KIG 2025 nur mehr 20%. Dadurch wird es für Gemeinden leichter, Projekte zu finanzieren. Ein Projekt von € 400.000,– würde mit € 320.000,– vom Bund bezahlt, die Gemeinde müsste nur € 80.000,– beisteuern. Voraussetzung ist natürlich dass die Gemeinde Anspruch auf zumindest € 320.000,– Förderung hat.
  3. Des weiteren wird es eine Finanzzuweisung für die Gemeinden geben. Diese fließt ins laufende Budget und entspannt hoffentlich ein wenig die angespannte finanzielle Lage und stärkt die Liquidität.
  4. Und es ist auch eine Digitalisierungsoffensive für die Gemeinden geplant. Auch dafür wird es finanzielle Mittel geben.

Auch wenn noch nicht alle Rahmenbedingungen klar sind, bin ich natürlich sehr glücklich über jeden Extra-Euro der ins Gemeindebudget fließt. Jede zusätzliche Einnahme entspannt die angespannte finanzielle Lage, sparen müssen wir aber natürlich trotzdem.

Miteinander Grünland

Die Großbauten in Vösendorf sind schon lange ein Thema. Bereits bei der letzten Wahl haben wir uns für einen Baustopp eingesetzt. Und alle Projekte die in den letzten vier Jahren umgesetzt worden sind, bzw. noch in der Pipeline sind, sind Überbleibsel von früher.

Während der Pandemie wurde nicht gebaut, aufgrund der darauffolgenden Preissteigerung im Baubereich, wurde auch danach wenig gebaut. Manches wird noch kommen, einfach weil es bereits vor langem genehmigt worden ist. Doch wenn es nach uns geht, dann war es das dann auch und unsere Felder bleiben auch in Zukunft grün.

Doch das passiert nicht von alleine. Wenn ein Grundstück als Bauland gewidmet ist, dann darf darauf auch gebaut werden. Natürlich nur im Rahmen der vorhandenen Flächenwidmungspläne. Hier haben wir schon viel dafür getan, dass diese Großbauten hinkünftig nicht mehr möglich sind, aber den Bau selbst kann auch die Gemeinde nicht verhindern.

Daher wollen wir vorhandene Baulandreserven rückwidmen zu Grünland. Doch das ist nicht einfach und Bedarf viel Verhandlungsgeschick und Engagement. Beides hat Hannes mehrfach bewiesen in den letzten Jahren. Wenn es jemand schafft das Vorhaben auch umzusetzen, dann ist es er!