Gemeindebudget IV – Darlehen

Wie bereits in den vorhergehenden Beiträgen beschrieben, stellen wir die voraussichtlichen Einnahmen den benötigten Ausgaben gegenüber. Sollte nach den Ermessensausgaben nichts mehr übrig bleiben, müssen wir die geplanten Projekte mit neuen Darlehen finanzieren.

Als ich im Frühjahr 2020 die Funktion als GGR Finanzen übernommen habe, hatten wir einen Schuldenstand von 38,3 Mio Euro Schulden (Gemeinde und Kommunal GmbH gesamt). Als ich diese Zahl das erste Mal gesehen habe und das Jahresbudget der Gemeinde gegenüber gestellt habe, hätte ich am liebsten einen radikalen Sparkurs gestartet. Doch 14 Tage nach der Angelobung kam Corona und die SCS sperrte zu. Daraufhin mussten wir gleich mal unsere Darlehen stunden und konnte ein halbes Jahr, erstmal gar nichts abbauen.

Und auch danach ging nicht so viel, wie ich gerne gehabt hätte. Neues Feuerwehrauto, neues Müllauto, Kanaleinbruch, und und und. Um die Daseinsvorsorge sicherstellen zu können, braucht es sehr viel mehr Geld, als ich mir vor meiner Zeit als Gemeindrätin vorstellen hätte können.

Doch bisher konnten wir trotzdem jedes Jahr zumindest ein wenig Schulden abbauen. Von 38,3 Mio Euro auf 35,3 Mio Euro. 3 Millionen in 3 Jahren. Das kann sich eigentlich sehen lassen, auch wenn es mir viel zu wenig ist.

Heuer haben wir bis jetzt noch kein Darlehen benötigt, doch der Blick aufs Girokonto sagt mir, das wird nicht so bleiben.

Quelle: Rechnungsabschlüsse Gemeinde Vösendorf und Bilanzen Kommunal GmbH

Gemeindebudget III – Ausgaben

Wieviel wir in einem Jahr umsetzen können, geben die prognostizierten Einnahmen vor. Auf der Ausgabenseite beginnen wir bei der Budgetierung bei den

Fixkosten:

Gehälter, Lohnnebenkosten und Finanzamt– Genau wie jedes Unternehmen, zahlt auch die Gemeinde Steuern und Abgaben an den Bund. Nur der hoheitliche Bereich unterscheidet sich von einem privaten Unternehmen.

Abgaben Land NÖ – mit der Aufstellung Abgabenertragsanteilen welche wir im kommenden Jahr bekommen, kommen auch die zu leistenden Abgaben an das Land NÖ. Allen voran die NÖKAS (NÖ Krankenanstaltssprengel)- und die Sozialhilfeumlage.

Darlehenstilgung und Darlehenszinsen

Laufende Kosten:

Aufrechterhaltung und Instandhaltung aller Gemeindeeinrichtungen dazu gehören natürlich unter anderem

  • das Schloss mit Schlossmauer, Schlosspark und die Nebengebäude,
  • der Wirtschaftshof inkl. Fuhrpark,
  • die Kläranlage und die dazugehörige Kanalanlagen,
  • der Friedhof
  • die Krabbelstuben
  • der Hort
  • die Kindergärten – es sind zwar Landeskindergärten, doch laufende Kosten wie Gas, Wasser, Strom u.a. wird von der Gemeinde bezahlt
  • die Volks- und Musikschule
  • die Gemeindewohnungen
  • Gemeindestrassen und Brücken
  • die öffentliche Beleuchtung
  • Unterstützung Feuerwehr – hier habe ich lange überlegt ob ich es unter Daseinsvorsorge oder Ermessensausgabe reinnehmen soll. Da der Bürgermeister aber für die örtliche Feuerpolizei zuständig ist, sehe ich es eher hier angesiedelt und nicht unter dem nachfolgenden Punkt.
  • Zuzahlungen zu öffentlichen Verkehrsmitteln
  • usw.

Man spricht dabei auch von der Daseinsvorsorge. Dazu zählen alle Leistungen welche die Gemeinde bereitstellen muss, welche für das menschliche Dasein als notwendig erachtet wird – d.h. die Grundversorgung. 

Ermessensausgaben:

Und wenn alle zuvor angeführten Kosten beim Budget verplant sind, dann kommen wir bei der Budgetierung zu den Ermessensausgaben. Dazu gehören

  • Essen auf Rädern
  • Subventionen Vereine
  • Zuzahlung bei Seniorenausflügen
  • Unterstützung von Schulausflügen
  • Jugendförderungen
  • kostenlose Vorträge
  • Ausgaben für Treffen mit den Partnergemeinden
  • Kulturveranstaltungen – ein Großteil wird mittlerweile durch Ticketeinnahmen gedeckt, was mich besonders freut
  • sonstige Sozialleistungen
  • Feste und Feiern
  • usw.

Projekte:

Und wenn wir alle oben angeführten Punkte budgetär verplant haben, dann schauen wir ob noch was übrig bleibt was wir für Projekte verwenden können. Ist dies der Fall, freuen wir uns. Wenn nicht, müssen wir die Projekte mit einer Neuaufnahme Darlehen planen.

Gemeindebudget II – Einnahmen

Abgabenertragsanteile -Die wichtigste Einnahmequelle für alle Gemeinden! Hier werden Steuereinnahmen von Bund und Land im Zuge des Finanzausgleiches unter anderem auch auf die Gemeinden aufgeteilt. Wie es hier ab 2024 weiter geht, wird derzeit gerade verhandelt.

Kommunalsteuer – So wie es derzeit aussieht könnten wir heuer mehr Kommunalsteuer einnehmen als wir Abgabenertragsanteile erhalten werden. Was wir zuletzt 2019 geschafft haben. Die Kommunalsteuer wird vom Gehalt der Mitarbeiter der Unternehmen eines Ortes berechnet und direkt von den Unternehmen an die Gemeinde überwiesen. Für die Einhebung und Verwaltung bedienen wir uns des GVA Mödling.

Gemeindegebühren für Abfall und Müll – diese Einnahmen sind zweckgebunden und ausschließlich für Ausgaben in dem Bereich zu verwenden.

Verkauf von Müll (Altpapier, Altglas, Metall, etc.) auch diese Einnahmen werden zu 100% für den Bereich Abfallwirtschaft verwendet.

Friedhofsgebühren – Diese sind zwar nicht unbedingt zweckgebunden, aber da der Friedhof weit entfernt von kostendeckend ist, werden sie zu 100% für die Instandhaltung und Pflege verwendet.

Lustbarkeitsabgabe – Ist ein Beitrag den Veranstalter zu leisten haben. Dies können Konzerte, Tanzveranstaltungen, Kino, Sportveranstaltungen, etc. sein.

Fremdenverkehrsabgabe – Dies ist eine Abgabe von Unterkunftgebern und Unternehmen. Sie wird an die Gemeinde überwiesen und anteilig wird ein Teil davon ans Land weitergeleitet.

Bundesbeihilfen (AMS) – Hier gilt für Gemeinden dasselbe wie für Unternehmen. Eine Auflistung der möglichen Förderungen findet ihr hier.

Gemeindestrassenstrafen – über zu schnell Fahrende auf Landesstrassen freut sich das Land NÖ. Auf Gemeindestrassen kommt es der Gemeinde zu gute und wird für Strasseninstandsetzungen verwendet.

Kostenbeiträge für Wahlen – einen Teil unserer Ausgaben bekommen wir abgegolten. Hierzu zählen auch die Volksbegehren.

Einnahmen Kulturveranstaltungen

Schulerhaltungsbeiträge von anderen Gemeinden für unsere Volksschule

Elternbeiträge für Frühbetreuung, Essensbeiträge, Materialbeiträge für Krabbelstube, Hort, Kindergärten, Volks- und Musikschule

Gruppenförderung vom Land NÖ für die Krabbelstuben

Pachteinnahmen und Standgebühren

Werbeeinschaltungen in Gemeindemitteilungen

Mieteinnahmen Gemeinderäumlichkeiten, Fahrzeuge und Materialien

Badbenützungsgebühr – Einnahmen Gemeindestrand Seebad

Die Auflistung ist nicht eine vollständige Darstellung, es gibt noch einige andere Sachkonten mit kleinen Beträgen. Diese Einnahmen haben wir in unterschiedlicher Höhe jedes Jahr. Dazu kommen noch Sondereinnahmen wie zum Beispiel das KIG 2023.

Alles was wir als Gemeinde einnehmen, wird auch für und in der Gemeinde wieder ausgegeben.

Und wenn wir mehr Geldmittel benötigen, bleibt nur mehr die Aufnahme neuer Darlehen.

Projektfinanzierung

Die Projektfinanzierung ist bei den Gemeinden ein komplexes System. Es gibt die Projekt-Gesamtkosten, die Kosten pro Jahr und die Art der Finanzierung!

Wenn man sich ein Projektblatt ansieht, ist dort genau dargestellt was geplant ist, auf welches Sachkonto bisher schon Kosten gebucht worden sind, woher die Finanzierung kommt (aus dem operativen Gemeindebudget, Bundes- und/oder Landesförderungen, einer Rücklage oder auch von Darlehensaufnahmen.

Ganz wichtig ist, bevor eine Bestellung in Auftrag gegeben werden darf, muss das Projekt vom Gemeinderat beschlossen sein (Voranschlag bzw. Nachtragsvoranschlag)!

Ein praktisches Beispiel. Wir warten schon länger auf den Zulauf eines Feuerwehrfahrzeuges. Voraussichtlich kommt es heuer, daher ist der Betrag heuer budgetiert. Wir haben aber auch im Jahr 2025 € 518.000,– für ein Feuerwehrauto budgetiert. Das auch hoffentlich 2025 geliefert wird, wenn wir es heuer bestellen. Grundlage für die Bestellung war die Budgetierung im 1. NVA 2023 beim mittelfristigen Finanzplan im Jahr 2025.

Die Darlehensaufnahmen sind natürlich ein wichtiger Punkt bei der Projektfinanzierung. Dabei behalten wir nicht nur den Kontostand im Auge, sondern auch die Finanzlage. Und natürlich auch die unterschiedlichen Überweisungen von Förderungen. Am schnellsten kommt das Geld vom Bund. Die Geldmittel vom KIG fließen sobald ein Projekt eingereicht wird – ohne dass wir als Gemeinde bereits in Vorleistung gegangen sind.

Auch das Land überweist recht rasch, aber hier gehen wir immer in Vorleistung. Wir zahlen die Projektrechnungen und schicken sie dann ein.

Am längsten dauern FF-Transferzahlungen vom Landes-FF-Verband, ASFINAG und der VSt-Anteil vom Land. Hier haben wir schon Zahlungseingänge ein „altes“ Feuerwehrauto betreffend, für eine laufende neue Beschaffung genutzt. Nicht zu vergessen natürlich auch die Lieferzeiten und den Weg der Darlehensaufnahmen!

Wird zum Beispiel ein Auto im Sommer geliefert, muss ich schon vorher das Darlehen aufgenommen haben!

Zuerst wird berechnet, wie viele Geldmittel wir benötigen, dann müssen Angebote von mehreren Kreditinstituten eingeholt werden und mit dem besten Angebot gehen wir dann in den Gemeindevorstand und in weiterer Folge in den Gemeinderat, wo es beschlossen werden muss.

Da im Sommer keine Sitzungen stattfinden, muss vor dem Sommer entweder das Girokonto gut gefüllt sein oder es dürfen keine großen Anlieferungen erfolgen.

Schnell kann man auf der Gemeinde auf jeden Fall kein Darlehen aufnehmen. Und in manchen Fällen braucht man auch noch die Genehmigung des Landes, was die Dauer noch verlängert.

Man muss also auch immer vorausschauend agieren um etwaige Zahlungsengpässe hintan zu halten. Bei unserer Buchhaltung brauche ich mir da aber keine Sorgen machen, die haben diese Problematik das ganze Jahr im Blick und melden sich rechtzeitig wenn Darlehen benötigt werden.

Geldsorgen der Gemeinden

Matrei in Osttirol kurz vor Konkurs

Geldsorgen in Bad Sauerbrunn

2 Schlagzeilen des letzten Monats die wahrscheinlich nicht die letzten bleiben werden….

Gemeindefinanzen sind ein komplexes System. Es gibt direkte Einnahmen (z.B. Kommunalsteuer) und indirekte (z.B. Abgabenertragsanteile). Es gibt Gebührenhaushalte die sich selbst erhalten müssen (z.B. Müll, Abwasser) und Einrichtungen wo zwar auch „Gebühren“ eingehoben werden, die aber nicht kostendeckend sein müssen (z.B. Friedhof).

Gemeinden bekommen Geld von ihren Gemeindebürgern, ortsansässigen Unternehmen, dem jeweils zuständigen Land, dem Bund und anderen Gemeinden (z.B. für Schulkinder).

Gemeinden tragen die Kosten für Krabbelstuben, Hort, Kindergärten und Schulen so sie nicht von einer anderen Gebietskörperschaft getragen werden. Bei einem Landes-Kindergarten zum Beispiel werden die Gehälter vom Land bezahlt, aber die Infrastrukturerhaltung bleibt der Gemeinde. Ist eine weiterführende Schule im Bundeseigentum muss die Gemeinde keinen Beitrag leisten, ist sie das nicht, muss die Gemeinde für jedes Schulkind einen Beitrag an die jeweilige Gemeinde überweisen.

Und so geht es endlos weiter. Wir befinden uns mittlerweile im dritten Krisenjahr. Neben Einnahmenausfällen in der Corona-Zeit beschäftigen uns jetzt vor allem gestiegen Kosten und höhere Zinsen für unsere variablen Darlehen. Und wenn ich uns sage, dann meine ich damit die österreichischen Gemeinden.

Zur Zeit laufen die Finanzausgleichsverhandlungen, welche angeblich noch vor dem Sommer zu einem Ergebnis führen sollen. Doch alles was bisher bei uns ankam, waren Hiobsbotschaften.

Das erste was wir hörten war der Plan die Grunderwerbssteuer zu streichen. Eine Steuer die zu fast 100% den Gemeinden zu Gute kommt. Nach den ersten Protesten kam dann sofort – die Gemeinden bekommen die Steuer vom Bund ersetzt. Mittlerweile höre ich davon nichts mehr.

Der Plan die Mehrwertsteuer zu senken, der immer wieder aufpoppt, würde letztendlich natürlich auch die Gemeinden treffen, da um das weniger Abgabenertragsanteile ankommen würden.

Der Bund hat nun die Bundesgebühren eingefroren und hätte das nun auch gerne von den Gemeinden, bzw. steht sogar eine Reduktion im Raum. Und zwar sprechen wir hier konkret von den Gebührenhaushalten, die gem. VRV 2015 kostendeckend sein müssen! Dazu ist zu sagen, das einfrieren der Bundesgebühren wirkt sich natürlich auch auf die Abgabenertragsanteile aus. Sie sinken zwar nicht, steigen aber so natürlich auch nicht. Wenn wir jetzt auch noch zusätzlich nicht mehr kostendeckend agieren sollen in den Gemeinden, dann frage ich mich, wie wir langfristig die Daseinsversorgung sicherstellen sollen?

Keine Gemeinde führt leichtfertig Gebührenerhöhungen durch. Das überlegt man sich wirklich sehr gut. Nur gerade im Bereich Müll- und Abwasserentsorgung fallen enorme Kosten an. Seien es benötigte Müllautos, Chemikalien für die Kläranlage, Instandhaltungen beim Kanal, alles kostet enorm viel Geld.

Wenn ich mir das alles so ansehe, wundert es mich nicht, dass zwei Gemeinden mit dem Konkurs kämpfen. Mich wundert vielmehr, dass es noch nicht mehr sind!

Zusammenfassung 1. Nachtragsvoranschlag 2023

Bei der Gemeinderatssitzung wird wie gesagt eine Zusammenfassung der 333 Seiten präsentiert.

Auf 3 Seiten werden die wichtigsten Zahlen dem Gemeinderat und auch den Zusehern präsentiert.

Leider überwiegt darin wieder das Wort „minus“. Richtig gut, wirkt die Zusammenfassung auf den ersten Blick nicht. Aber wenn man genauer hinsieht, ist es gar nicht so schlecht.

Beim laufenden Budget wird nicht viel Geld für Investitionen übrig bleiben – nach derzeitigem Stand. Nur rund € 700.000,– werden ausgewiesen. Ehrlich gesagt ist das gar nicht so schlecht. Investitionen haben wir für heuer knapp 6 Mio Euro geplant. Wenn wir davon € 700.000,– aus dem laufenden Budget abdecken können, bleiben „nur“ mehr € 5,3 Mio die wir finanzieren müssen.

Da ich nach wie vor bestrebt bin, den Schuldenstand weiter zu reduzieren, hat die Buchhaltung jeden Cent zusammengesucht, den sie irgendwo gefunden hat um so wenig Darlehen wie möglich aufnehmen zu müssen. Hilfreich dabei, war natürlich auch das KIG2023. Wieder € 767.838,– wofür wir keine neuen Darlehen brauchen. Und da wir die letzten zwei Jahre zweckgebunden Rücklagen im Bereich Abwasser/Kanal gebildet haben, können wir eines unserer Großprojekte im Kanalbereich von vorhandenen Rücklagen bedecken.

In den 6 Mio sind auch Anschaffungen enthalten, die wir heuer zwar starten, aber heuer nicht mehr bezahlen müssen, aufgrund langer Lieferzeit. Unterm Strich haben wir nun für 2023 eine Darlehensaufnahme von knapp 1,1 Mio Euro geplant. Was bedeuten würde, dass sich auch heuer der Schuldenstand weiter reduzieren würde. Andererseits wissen wir heute noch nicht, welche unerwarteten Ausgaben uns noch erwarten im Laufe des Jahres.

Mich hat letztens jemand gefragt was ich bezüglich des Schuldenstandes langfristig geplant habe. Und meine klare Antwort war, weiter reduzieren. Vor allem aufgrund der steigenden Zinsen. Ich wurde dann auch nach einem Prozentsatz gefragt. Wieviel ich jährlich genau reduzieren will. Diese Frage hat sich mir ehrlich gesagt in den letzten drei Krisenjahren nicht gestellt. Wir mussten alles tun um die laufenden Kosten zu decken und haben versucht trotzdem Investitionen zu tätigen, bei gleichzeitiger Reduktion der vorhandenen Darlehen. Und eines habe ich auch gelernt – einen Kanaleinbruch kann man nicht vorhersehen.

KIG 2023 – Vösendorf

Zur Zeit kümmert sich die Buchhaltung der Marktgemeinde Vösendorf darum herauszufinden, welche bereits geplanten Projekte für heuer, durch das KIG 2023 vom Bund finanziell unterstützt werden.

Die Detailregelungen welche Voraussetzungen gelten, sind bereits im Haus und werden gerade den bereits geplanten Projekten gegenübergestellt. Insgesamt kann die Marktgemeinde Vösendorf folgende Beträge maximal abrufen:

€ 383.919,– Zweckzuschuss für Energiesparmaßnahmen

€ 383.919,– Zweckzuschuss für Investitionsprojekte

sind insgesamt € 767.838,–. Da Projekte bis zu maximal 50% gefördert werden vom Bund, bedeutet dies natürlich auch, dass wir den selben Betrag ebenfalls investieren müssen.

Finanzieren müssen wir neue Projekte überwiegend mit neuen Darlehen. Da der Bund € 767.838,– Zuschuss zur Verfügung stellt, brauchen wir diesen Betrag nicht fremd finanzieren, was natürlich auch eine positiven Effekt auf unseren Schuldenstand hat.

Natürlich werden wir schauen, dass wir den Zuschuss auch komplett abrufen und keine Cent liegen lassen. Ich werde euch natürlich auch hier darüber auf dem Laufenden halten.

Vösendorf 2. NVA 2022

Der 2. Nachtragsvoranschlag 2022 liegt bereits zur allgemeinen Einsicht auf. Notwendig geworden ist der NVA aufgrund des Kanalgebrechens in der Haidfeldsiedlung und der Tatsache, dass wir dafür einen eigenen Bauabschnitt definieren müssen um die Förderung vom Land NÖ lukrieren zu können.

Viel hat sich bei den Zahlen daher nicht verändert. Auffällig ist auf jeden Fall die stark reduzierten Leasingverpflichtungen. Das hat mit der langen Lieferzeit des Müllautos zu tun. Da es heuer nicht mehr angeliefert werden kann, brauchen wir auch heuer kein Leasing mehr kalkulieren.

Was wir auch korrigiert haben ist die Höhe der geplanten Darlehen. Beim 1. Nachtragsvoranschlag im Frühjahr sind wir noch von Neuaufnahmen in Höhe von € 1,8 Mio Euro ausgegangen. Mittlerweile wissen wir dass wir „nur“ € 1,4 Mio brauchen. Die Darlehensaufnahme wird ebenfalls in der Dezembersitzung behandelt.

Dem gegenüber stehen Ausgaben für Finanzschulden (Tilgung und Zinsen) von € 2 Mio.

KIG 2023

Wie bereits kurz erwähnt, plant der Bund ein neues kommunales Investitionspaket im Jahr 2023, kurz KIG 2023. Mittlerweile ist es auch schon beschlossen worden.

Zu Beginn von Corona gab es bereits das KIG 2020. Mit den damals erhaltenen finanziellen Mittel haben wir den Sportplatz fertig gestellt. Auch diesmal werden vom Bund 1 Mrd Euro dafür zur Verfügung gestellt. Allerdings zwei geteilt. 500 Mio Euro sollen im Bereich Energieeffizienz, erneuere Energieträger, etc. verwendet werden. 500 Mio für sonstige kommunale Investitionen.

Dieses KIG 2023 gilt für begonnene Projekte im Zeitraum 1.1.23 bis 30.6.25. Und natürlich müssen auch die Gemeinden ebenso viel Geld in die Hand nehmen, wie sie vom Bund bekommen. Der Bund fördert Projekte mit maximal 50%.

Für das neue KIG 2023 gibt es derzeit noch keine näheren Informationen. Der genaue Aufteilungsschlüssel und auch die konkreten Projekte die verfolgt werden sollen, sind noch nicht kommuniziert worden. Wir sind aber guter Hoffnung dass bis zum Nachtragsvoranschlag 2023 im Frühjahr nächstes Jahr, schon nähere Details bekannt sind.

Da wir so oder so genug Klima- und auch sonstige Projekte für das nächste Jahr geplant haben, können wir diesen Zuschuss gut gebrauchen. Um den Betrag müssen wir weniger Darlehen aufnehmen, was mich persönlich immer sehr freut!

Sobald ich hierzu nähere Details habe, werde ich euch natürlich informieren.

Einnahmen Budget 2023

Die ausgabenseitigen Herausforderungen beim Budget 2023 habe ich bereits dargestellt. Bezüglich der Einnahmen gab es eine positive Überraschung die ich erstmal nicht verstanden habe.

Die Abgabenertragsanteile sollen ziemlich gleich hoch ausfallen, wie heuer. Die Abgabenertragsanteile sind jene Gelder welche wir im Zuge des Finanzausgleiches von den Steuereinnahmen des Bundes anteilig bekommen. Aufgrund der ökosozialen Steuerreform bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass der Betrag sinken wird. Ist aber nicht so, wie wir vor kurzem von Land NÖ erfahren haben. Was ich mir erstmal nicht erklären konnte. Der Punkt ist aber, aufgrund der hohen Inflation und der dazugehörigen Teuerungen und höheren Löhnen, nimmt der Bund auch mehr Steuern ein, was wiederum dazu führt, das dieser Betrag 2023 nicht sinken wird. Was uns zumindest ein wenig hilft bei der Budgeterstellung. Den steigenden Ausgaben, stehen zumindest gleichbleibende Einnahmen gegenüber.

Was uns möglicherweise beim Nachtragsvoranschlag 2023 helfen wird sind zwei Hilfen für Gemeinden die derzeit noch in Verhandlungen bzw. Begutachtung sind.

Bezüglich des Gemeindepaket III (nach zwei Covid-Hilfspaketen für Gemeinden) fanden im September und Oktober bereits viele Verhandlungen statt, ein finales OK der Bundesregierung fehlt aber noch. Da wir den Voranschlag schon bald auflegen müssen, wird sich die Berücksichtigung bei der Budgetierung wahrscheinlich eher nicht ausgehen. Dieses Paket soll das laufende Budget entlasten.

Das KIG 2023 ist bereits seit Mitte Oktober in Begutachtung. Das Kommunalinvestitionsgesetz soll Investitionen von Gemeinden ankurbeln. Hier werden Projekte gefördert. Das KIG 2023 würde das Projektbudget ein wenig entlasten, bzw. die Neuaufnahme von Darlehen reduzieren.

Von beiden Paketen habe ich schon vor über einem Monat das erste Mal gehört, doch seitdem nichts mehr. Vor kurzem habe ich aber einen Artikel vom Kommunalnet erhalten, wo o.a. Details schön dargelegt sind.

Wir dürfen also noch weiter hoffen, dass es für Gemeinden noch Finanzhilfen geben wird. Aber wahrscheinlich dann erst beim Nachtragsvoranschlag im Frühjahr 2023.